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Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform

VFA-Round-Table mit Patientenselbsthilfegruppen Gesundheitsreform – bleibt die Qualität der Arzneimittelversorgung auf der Strecke? 4. Juni 2003, Berlin. Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform. Eckpunkte für die Modernisierung des Gesundheitswesens.

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Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform

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Presentation Transcript


  1. VFA-Round-Table mit Patientenselbsthilfegruppen Gesundheitsreform – bleibt die Qualität der Arzneimittelversorgung auf der Strecke? 4. Juni 2003, Berlin Arzneimittelversorgung nach der Gesundheitsreform

  2. Eckpunkte für die Modernisierung des Gesundheitswesens • Modernisierung der Strukturen des Gesundheitswesens (Stichworte: mehr Wettbewerb, bessere Qualität, Transparenz, Ausbau von Rechten, Wahl- und Einflussmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten) • Neuordnung der Finanzierung (Stichworte: versicherungsfremde Leistungen, Leistungskatalog, Krankengeld, Eigenbeteiligungen)

  3. Qualitativ hochwertige Versorgung sichern Innovative Arzneimittel finanzieren besseres Preis-Leistungsverhältnis Effizienz steigern durch Reduzierung von medizinisch nicht notwendigen Mehrkosten sowie Nutzung der Vorteile von Liberalisierung und Wettbewerb Modernisierung der Arzneimittel-Versorgung

  4. Modernisierung der Arzneimittel-versorgung: Maßnahmen • Erstattungsfähigkeit: Positivliste, OTC-AM • Erstattungshöhe begrenzen: direkte Verträge Krankenkasse-Hersteller • Unabhängige Information über Nutzen und Preise einführen • Liberalisierung der Preisbildung in den Handelsstufen und des Vertriebswegs: Arzneimittelpreisverordnung/ Apothekenstruktur/ e-commerce

  5. Positivliste • GKV soll nur AM erstatten, die zweckmäßig, ausreichend und notwendig sind • Bewertung durch neun unabhängige Wissenschaftler • Aufgabe: wissenschaftliche Aufbereitung klinischer Studien • Besondere Therapierichtungen als Anhang • Positivlisten bereits in fast allen europ. Staaten, z. B.: B, DK, F, I, NL, P, SWE

  6. Nicht verschreibungspflichtige AM • OTC-AM nicht mehr erstattungsfähig: keine Arztbesuche mehr für AM, die jeder selbst kaufen kann • Ausnahme: • Kinder bis einschließlich 12 Jahre, behinderte Minderjährige mit Entwicklungsstörungen • Standard-Therapeutika bei ärztl. Behandlung schwerwiegender Erkrankungen • AM der besonderen Therapierichtungen, die eine ärztliche Diagnostik voraussetzen

  7. Erstattungshöhe von Arzneimitteln • Erweiterung der Möglichkeit direkter Vereinbarungen zwischen Arzneimittel- herstellern und Krankenkassen • Ausschreibung von Wirkstofflisten • Bevorzugung von günstigen Herstellern • Direkte Vorteile für die Versicherten, wenn die Beitragssätze aufgrund günstigerer Einkaufsbedingungen sinken

  8. Bewertet werden: neue Arzneimittel / Arzneimittel von erheblicher Bedeutung für die Versorgung der Nutzen bzw. Mehrnutzen der gerechtfertigte finanzielle (Mehr-)Aufwand Bewertung erfolgt durch: Zentrum für Qualität in der Medizin Wissenschaftler, unabhängig von Industrie und Regierung nach dem anerkannten Stand d. Wissenschaft Nutzen-Bewertung (1)

  9. Wirkung: Erstattungshöhe begrenzen unverhältnismäßig Mehrkosten vermeiden („Schrittinnovationen“ mit „Sprungpreisen“) Verordnungen auf PatientInnen konzentrieren, die diese AM wirklich benötigen finanzielle Freiräume für echte Fortschritte kein Time-lag zwischen Zulassung und Verordnungfähigkeit, keine „vierte Hürde“ Nutzen-Bewertung (2)

  10. Festzuschlag für die Apotheken bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Verbindung mit einem kleineren preis- bezogenen Zuschlag Ziel: weitestgehende Unabhängigkeit vom Preis, da Beratungsleitung auch nicht preisabhängig Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (1)

  11. Aufhebung der Preisbindung auf Eben der Handelsstufen für nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel (Apotheken und Großhandel - „Preisbildung der zweiten Hand“) Ziel: Preiswettbewerb zum Nutzen der PatientInnen Liberalisierung der Preisbildung - in den Handelsstufen (2)

  12. Ziele: höhere Effizienz in der AM-Versorgung durch Nutzung von Größeneffekten in der Waren- und Personalbewirtschaftung Wahrung der Arzneimittel- und Versorgungs- sicherheit Werden erreicht durch: Aufhebung des Mehrbesitzverbots (Steigerung der Wirtschaftlichkeit) und Beibehaltung des Fremdbesitzverbots (Verantwortlicher weiterhin Apotheker) Mehrbesitz / Fremdbesitz

  13. Grundlagen Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz auf deutschem Niveau Versorgungssicherheit (gesamtes Sortiment, orts- und zeitnah) fairer Wettbewerb gg. Öffentlichen Apotheken Freiwilligkeit für die Patienten Versandhandel / E-Commerce

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