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Mögliche Auswirkungen der Gesundheitsreform. Auswirkungen der Gesundheitsreform. Zusammenfassung der Eckpunkte zur GKV 1. Die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden künftig gesetzlich festgelegt und sind für alle Versicherten gleich hoch.
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Mögliche Auswirkungen der Gesundheitsreform Auswirkungen der Gesundheitsreform
Zusammenfassung der Eckpunkte zur GKV 1 • Die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden künftig gesetzlich festgelegt und sind für alle Versicherten gleich hoch. • Gesetzlich Versicherte müssen mit einer Beitragserhöhung um 0,5 Prozentpunkte rechnen. Nur wenn sie die neuen Regelungen intelligent nutzen, können sie die Belastungen ein wenig reduzieren.
Zusammenfassung der Eckpunkte zur GKV 2 • Die Einführung von Hausarzt- und Selbstbehalttarifen ist möglich, ebenso die Wahl der Kostenerstattung. Im Gegenzug sollen Boni gewährt werden, z.B. der Wegfall der Praxisgebühr oder die Rückerstattung von Beiträgen bei Nichtinanspruch-nahme von Leistungen. • Einstieg in die Steuerfinanzierung von Leistungen, zunächst für die Kinder gesetzlich Versicherter, ab 2008 mit je 1,5 Mrd. € steigend, bis 15 Mrd. € erreicht sind.
Zusammenfassung der Eckpunkte zur GKV 3 • Die Beiträge werden an einen Fonds abgeführt, aus dem die Kassen dann wiederum einen festen Betrag pro Versicherten sowie einen Ausgleich erhalten, der die unterschiedliche Struktur der Mitglieder hinsichtlich Alter, Krankheit und Geschlecht berücksichtigt. • Kassen, die mit diesem Geld nicht auskommen, müssen einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern erheben. Erzielen sie dagegen Überschüsse, können sie diese an ihre Mitglieder ausschütten. Für Versicherte wird es daher wichtig werden, solche Kassen zu finden und zu wechseln.
Gesetzliche Krankenkassen Rückerstattung von Beiträgen Gesundheitsfonds Zusatzbeiträge Przentual oder absolut Pauschalbetrag für jeden Versicherten Prozentualer Beitrag Prozentualer Beitrag Bundeszuschuss Staat Arbeitnehmer Arbeitgeber Modell des Gesundheitsfonds
Keine gravierenden Änderungen für die PKV • Das plurale System des deutschen Gesundheitswesens soll im Sinn eines fairen Wettbewerbs zwischen den privaten Krankenversicherungen und den gesetzlichen Krankenkassen erhalten bleiben. Daher müssen die privaten Krankenversicherungen auch zukünftig als Vollversicherer im Markt bleiben. • Gemessen an den politischen Drohungen ist für die privaten Versicherer und ihre Kunden der größte Schaden ausgeblieben. Im schlimmsten Fall hätten auch die Privatversicherten in den Gesundheitsfonds einzahlen müssen. • Auch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wurde nicht beschlossen.
Mitgabe der Alterungsrückstellung • Um den Wettbewerb sowohl innerhalb der privaten Krankenversicherung als auch zwischen den Systemen GKV und PKV zu ermöglichen, wird die Portabilität der individuellen Alterungsrückstellungen innerhalb der PKV für den Alt- wie den Neubestand und beim Wechsel zwischen den Systemen gesetzlich geregelt. • Bisher konkurrierte die PKV nur beim Vertragsabschluss um die Kunden. Wer sich einmalgebunden hatte, für den lohnte sich der Wechsel bisher nicht, denn das für das Alter angesammelte Kapital durfte der Kunde nicht mitnehmen. • Die Portabilität lässt sich für bereits bestehende Verträge möglicherweise nicht erzwingen, gilt aber mit Sicherheit für das Neugeschäft.
Basistarif • Der PKV-Basistarif beinhaltet den Leistungsumfang der GKV, Kontrahierungszwang ohne individuelle Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge sowie ohne Leistungsausschlüsse, bezahlbare Prämien und eine Alterungsrückstellung. • Für freiwillig Versicherte der GKV wird dieser Basistarif geöffnet. • Nichtversicherte bzw. nicht mehr Versicherte sind von dem System zu versichern, von dem sie kamen bzw. dem sie zugeordnet sind. Ehemalige PKV-Versicherte ohne Versicherungsschutz erhalten ein Rückkehrrecht zur PKV in einen Basistarif.
Weitere Änderungen für die PKV • Die PKV wird an den Ausgaben für die Primärprävention in Deutschland beteiligt. Damit leistet sie in diesem für alle Bürger wichtigen Bereich einen erforderlichen solidarischen Beitrag. Über Primärprävention ist ansonsten im Eckpunkte-Papier keine Aussage enthalten. • Der Wechsel freiwillig Versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Referentenentwurf Kabinettsbeschluss Bekanntgabe des Eckpunktepapier Einbringung in den Bundestag- Gesetzesentwurf- ggf. Stellungnahme Bundesrat- ggf. Gegenäußerung Bundesregierung Erster Durchgang Bundesrat- ggf. Stellungnahme Zweiter Durchgang BundesratZustimmung / Vermittlungsverfahren Gesetzesbeschluss Bundestag1., 2., 3. Lesung Der Weg bis zum Gesetz
Zustimmung Verweigerung der Zustimmung VermittlungsverfahrenVersuch der EinigungEinigung oder Abschluss ohne Einigung Zweiter Durchgang BundesratZustimmung / Vermittlungsverfahren Hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt oder darauf verzichtet, Einspruch einzulegen oder wurde der Einspruch des Bundesrates vom Bundestag überstimmt, ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Gegenzeichnung, Ausfertigung, und Verkündung Der Weg bis zum Gesetz
Fazit: Die Nennung von Sachverhalten im Eckpunktepapier führt nicht zu einer Rechtsverbindlichkeit.
Betrachten wir uns die drei möglichen Personengruppen Aktueller Handlungsbedarf: Die geplante Gesundheitsreform beschäftigt sich auch mit mit dem möglichen Wechsel von aus der Versicherungspflicht ausscheidender Arbeitnehmer aus der GKV in die PKV. Der Wechsel freiwillig Versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV soll ab dem Stichtag 3. Juli 2006 nur dann möglich sein, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahres- arbeitsentgeltgrenze überschritten wird.
Personen, die die JAEG bis einschl. 31.12.2005 überschritten haben. Alle Mitglieder in der GKV, die bereits in den vergangenen Jahren die JEAG überschritten haben und immer noch über- schreiten, sind freiwillige Mitglieder und können ihr Vertrags- verhältnis mit zweimonatiger Frist kündigen. Dies ist im Sozialgesetzbuch V (§175 Abs. 4 in Verbindung mit § 191 Nr. 4) geregelt. Überzeugen Sie diese Personen von einer Krankheitskosten- vollversicherung der DBV-Winterthur !
Personen, die die JAEG zwischen 01.01.06 bis direkt vor dem Stichtag überschreiten Die JEAG wurde bereits vor dem genannten Stichtag über- schritten. Nach unserer Rechtsauffassung können sich diese Personen zum 01.01.2007 privat versichern.
Personen, die die JAEG erst zum bzw. ab dem Stichtag überschreiten Arbeitnehmer, die die JAEG zum bzw. ab dem Stichtag erstmals überschreiten, müssen möglicherweise die JEAG in drei auf- einander folgenden Jahren überschreiten, bevor ein Wechsel in die PKV möglich ist. Bieten Sie - unabhängig von der Stichtagsregelung – allen Kunden/Interessenten den Abschluss einer Krankheitskosten- vollversicherung der DBV-Winterthur. Der Kunde erhält eine Garantie, dass die neu abgeschlossene Versicherung ohne finanzielle Nachteile aufgelöst werden kann, sofern ein Wechsel von der GKV in die PKV nicht möglich ist.
Nutzen Sie die bestehenden guten Verkaufschancen für den Abschluss privater Krankenversicherungen der DBV-Winterthur. Viel Erfolg !