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Perspektiven zur Umsetzung der Richtlinie – eine Skizze. Georg E. Kodek. Inhalt. Allgemeines Organisatorische Fragen Zielrichtung und Ausgestaltung des Verfahrens Verjährung Kostenfragen Weitere Fragen. Folie 2. I. Allgemeines. Umsetzungsnotwendigkeit
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Perspektiven zur Umsetzung der Richtlinie – eine Skizze Georg E. Kodek
Inhalt Allgemeines Organisatorische Fragen Zielrichtung und Ausgestaltung des Verfahrens Verjährung Kostenfragen Weitere Fragen Folie 2
I. Allgemeines • Umsetzungsnotwendigkeit • Ziel der RL: Qualitätsvereinheitlichung • „technische Aspekte“ • Zu regelnde Fragen im Überblick • Notwendigkeit der „stimmigen“ Umsetzung möglichst in Einklang mit Vorgaben des österr Verfassungsrechts, aber auch der sonstigen Rechtstradition
II. Organisatorische Fragen • Nach Intensität der gesetzlichen Regelung drei Abstufungen denkbar: • Integrationsmodell: Einrichtung einer einzigen AS-Stelle (allenfalls mit Ausnahmen für regulierte Bereiche) • Einrichtung einer Dachorganisation mit gemeinsamem Internetauftritt etc, die bestehende Einrichtungen zusammenfasst • Anerkennungsmodell: AS-Stellen können Anerkennung beantragen, • Zusätzlich Einrichtung einer ergänzenden AS-Stelle iSd Art 5 Abs3
III. Zielrichtung und Ausgestaltung des Verfahrens • RL gewährt hier großen Spielraum: • Palette von bloßem Austausch von Standpunkten bis bindender Entscheidung • Schranken ergeben sich hier vor allem aus der bisherigen österr Tradition, die der Schiedsgerichtsbarkeit für Verbrauchersachen skeptisch gegenübersteht • Daher wohl am ehesten nur (aber immerhin) Schlichtungsvorschlag verlangen • Problem: Mitwirkungspflicht für Unternehmer? • Dzt nur in regulierten Bereichen
Vollstreckbarkeit des Ergebnisses? • Hier wohl Regelung nach Vorbild des § 433a ZPO (Gerichtlicher Vergleich nach Mediation) ausreichend • Praktisches Bedürfnis nach Schaffung eines vollstreckbaren Titels wohl eher gering
Vertraulichkeit? • In Erwägungen angesprochen, nicht im normativen Teil • Pilotprojekt: dzt Vertraulichkeit vorgesehen • Vertraulich sollten Vergleichsangebote etc sein, um (faktisches) Präjudiz für Gerichtsverfahren zu vermeiden • Sachverständigengutachten hingegen mE nicht • Aussagen von Parteien oder Zeugen im Rahmen einer Vernehmung?
IV. Verjährung • Vergleichsverhandlungen schon bisher nach hAHemmungsgrund • Würde dafür sprechen, Hemmung ab dem Zeitpunkt anzunehmen, ab dem Gegenseite sich bereit erklärt, an AS-Verfahren mitzuwirken • Alternative: Echte Gleichbehandlung mit Klage, dhVerjährungsunterbrechung, sofern Verfahren ordnungsgemäß fortgesetzt wird (und ggf Anspruch weiter im Gerichtsverfahren betrieben wird)
V. Kostenfragen • Kostenlosigkeit für Verbraucher • Allenfalls geringe Schutzgebühr denkbar, wenn Gutachten erstattet wird • Einfluss auf Kostenersatz in Gerichtsverfahren • Wichtig wegen Steuerungsfunktion des Kostenersatzrechts • Ersatz als vorprozessuale Kosten bei vorgeschaltetem AS-Verfahren? • Möglichkeit des Einwands, Gerichtsverfahren sei nicht notwendig, weil AS-Verfahren ausgereicht hätte? • § 45 ZPO hier mE ausreichendes Korrektiv
VI. Weitere Fragen • Möglichkeit der Vereinbarung der zwingenden Vorschaltung einer AS-Stelle in AGB ? • Haftungsfragen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Welthandelsplatz 1/D3/1.OG, 1020 Vienna, Austria UNIV.PROF. DR. Georg E. Kodek T +43-1-313 36-4276DW F +43-1-313 36-714DW georg.kodek@wu.ac.at www.wu.ac.at/privatrecht