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Institut für Völkerkunde, Universität zu Köln Einführungsseminar WS 2004/05 Lioba Lenhart. 13. 12. 2004 17. Sitzung: Heirat, Familie, Residenz. Peoples & Bailey, Kapitel 9: „ Marriage, Family, and Residence “. Themen: (1) Innerdisziplinäre Abgrenzungen
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Institut für Völkerkunde, Universität zu KölnEinführungsseminar WS 2004/05Lioba Lenhart 13. 12. 2004 17. Sitzung: Heirat, Familie, Residenz
Peoples & Bailey, Kapitel 9: „Marriage, Family, and Residence“ Themen: (1) Innerdisziplinäre Abgrenzungen (2) Verwandtschaft als Thema der Ethnologie (3) Definitionen: Verwandte, Haushalt, Familie (4) Heirat/Ehe (5) Postmaritale Residenz (6) Formen von Familie und Haushalt Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(1) Innerdisziplinäre Abgrenzungen Die in diesem und in den folgenden Kapiteln des Lehrbuches behandelten Themen fallen in den Bereich der Sozialethnologie odersocial anthro-pology; diese problematisiert • Heiratsbeziehungen und Familie, • Verwandtschaftsbeziehungen, • die Beziehungen zwischen den Geschlechtern (auch: Gender-beziehungen), • soziale Schichtung. Eng damit verbunden sind die Bereiche Recht und Politik (behandelt im Rahmen der Rechtsethnologie, anthropology of law oder legal anthropolgy und der politischen Ethnologie, political anthro- pology). Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(2) Verwandtschaft als Thema der Ethnologie Verwandtschaft (kinship) ist ein „klassisches“ Thema der Ethnologie: • Verwandtschaft ist in allen menschlichen Gesellschaften bedeutsam. • Die Bestimmung von Verwandtschaftsbeziehungen (kinship ties oder kin ties) ist kulturell geprägt, obschon sie biologischen Gegebenheiten (Abstammung aufgrund von Geburt) Rechnung trägt. • Verwandtschaftskategorien, -bezeichnungen und dem zugrunde liegende Normen/Verhaltensstandardsvariiereninterkulturell stark. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Verwandtschaft In vielen Gesellschaften spielen Verwandtschaftsbeziehungen eine sehr viel bedeutendere Rolle als in unserer Gesellschaft: • es wird meist eine sehr viel größere Zahl von unterschiedlichen Verwandtschaftsgraden geltend gemacht, • Verwandtschaftsbeziehungen regeln häufig große Teile des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und religiösen Lebens (sind mitunter absolut bestimmend), • Verwandtschaftsbeziehungen sind folglich multifunktional. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(3) Definitionen: Verwandte, Haushalt, Familie Konsanguinalverwandte und Affinalverwandte: Verwandte (relatives, kin) unterteilen sich in • Konsanguinalverwandte oder Blutsverwandte (consanguineal relatives,consanguines) sind durch Geburt miteinander verbunden; • Affinalverwandte oder angeheiratete Verwandte (affinal relatives, affines) sind durch Heirat miteinander verbunden. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Konsanguinalverwandte und Affinalverwandte Konsanguinalverwandte unterteilen sich in • Lineale Verwandte (lineal relatives) in direkter Abstammungsbeziehung zu einem Ego stehend (Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern etc.); • Kollaterale Verwandte (collateral relatives) nicht in direkter Abstammungsbeziehung zu einem Ego stehend, „Seitenverwandte“ (Geschwister, Onkel und Tanten, Vettern und Kusinen, Neffen und Nichten etc.). mehr zur Ableitung der Beziehungen zwischen den Generationen in der folgenden Seminar- sitzung! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Verwandtschaftsgruppe Eine Verwandtschaftsgruppe (kin group) ist eine Gruppe von Menschen, die sich kulturell als Verwandte (relatives, kin) betrachten, im Zusammenhang mit bestimmten Aktivitäten kooperieren und eine gemeinsame Identität als Verwandtschaft / das Bewusstsein und Gefühl der Zugehörigkeit zurVerwandtschaft (kinfolk) teilen. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Haushalt Ein Haushalt (domestic group, household) ist eine Gruppe von Menschen, die an einem Platz zusammen leben (ein Haus oder ein Gehöft o.ä.) und Besitz und bestimmte soziale und wirtschaftliche Verantwortlichkeiten teilen. Ein Haushalt kann, muss aber nicht aus verwandten Personen bestehen (Bsp.: zusammenlebende homosexuelle oder nicht- verheiratete Paare, Wohngemeinschaften u.ä.). Die Mitgliederzahl kann stark variieren (Ein-Personen-Haus- halt, Vater-Mutter-Kinder-Haushalt bzw. um weitere Ver- wandte erweiterter Haushalt u.ä.). • Ein Haushalt ist in vielen Fällen schwer abzugrenzen (gehört z.B ein ins Ausland migrierter Sohn, der Geld nach Hause überweist und nur zu bestimmten Zeiten im Jahr zurückkehrt, noch dazu? Gehören Bedienstete dazu?) Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Haushalt und Familie: Nuklearfamilie und erweiterte Familie Eine Familie (family) ist eine Verwandtschaftsgruppe, die häufig in einem gemeinsamen Haushalt lebt; man unterscheidet • Nuklearfamilie (nuclear family), auch: Kernfamilie ein verheiratetes Paar und seine unverheirateten Kinder; • erweiterte Familie (extended family) eine Gruppe von Verwandten mit variierenden Ver- wandtschaftsgraden, z.B. eine Nuklearfamilie mit mindestens einer weiteren oder mehreren weiteren, konsan- guinal oder affinal verwandten Personen (Geschwister der Eltern oder Großeltern, cowives/Mitfrauen usw.) Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(4) Heirat/Ehe Heirat/Ehe (engl. beides: marriage): Diesbezügliche Praktiken und ihnen zugrunde liegende Vorstellungen sind interkulturell äußerst unterschiedlich. • Die westliche Praxis ist nur eine Variante unter vielen; und auch hier gibt es Variationen (z.B. gleichgeschlechtliche Ehe). • Das westliche Ideal der Liebesheirat ist zwar in vielen Teilen der Welt auf dem Vormarsch, bleibt aber nach wie vor die Ausnahme (im übrigen auch in westlichen Gesellschaften ein noch nicht sehr altes Konzept). • Soziale und wirtschaftliche Gründe sind sehr viel häufiger ausschlag-gebend. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Funktionen von Heirat/Ehe Aufgrund der starken interkulturellen Variationen ist es schwierig, die Funktionen von Heirat/Ehe festzuschreiben. Heirat/Ehe impliziert häufig (aber nicht überall): • eine dauerhafte Beziehung zwischen (zumeist) Mann und Frau aus unterschiedlichen Familien, die Sexualität und Reproduktion regelt, allerdings nicht notwendigerweise sexuelle Exklusivität bedeutet; • Rechte und Pflichten, die das Paar und seine Familien gegenseitig und in Bezug auf die aus der Ehe hervorgehenden Kinder gewinnen und ein-gehen; • Verantwortung/Zuständigkeit der Ehepartner und ihrer Familien für die Erziehung der aus der Ehe hervorgehenden Kinder; • Verteilung der den Haushalt betreffenden Arbeiten; • Herstellung oder Verfestigung von verwandtschaftlichen Beziehun-gen zwischen Gruppen. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Ungewöhnliche Formen: Beispiele • Die biologischen Charakteristika des Menschen führen überall auf der Welt zu als Heirat/Ehe etikettierten Beziehungen zwischen Mann und Frau, die Konflikte in Bezug auf Sexualität reduzieren, die für Kinder und deren Erziehung wichtige soziale Bindungen regeln, den Austausch zwischen Gütern und Dienstleistungen zwischen Mann und Frau begünstigen und neuen Beziehungen zwischen Familien förderlich sind. • Aber: Die Art dieser als Heirat-/Ehe etikettierten Beziehungen ist interkulturell variabel! • Die Nayar in Süd-Indien und die Tiwi in Nord-Australien sind Beispiele für ungewöhnliche Formen dieser Beziehung. • Im Folgenden: Bsp. Nayar, • Bsp. Tiwi: bitte im Lehrbuch nachlesen! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Ungewöhnliche Beispiele: Nayar, Süd-Indien Betr. Zeit vor 1792 (Beginn der Britischen Kolonialherrschaft) Die Männer der Nayar (eine Kaste) dienten als Soldaten in regionalen Königreichen, waren daher die meiste Zeit nicht in ihren Dörfern. Dies wirkte sich dahingehen aus, dass es keine Nuklearfamilien und keine Heiratsbeziehungen im eben beschriebenen Sinne gab. Sexuelle Beziehungen und Versorgung der Kinder wurden zu der Zeit auf folgende Art und Weise gestaltet (heute nicht mehr existent): • Nayar-Dörfer setzten sich aus einer Vielzahl von miteinander sozial verflochtener Verwandtschaftsgruppen zusammen. Neugeborene wurden Mitglied der Verwandtschaftsgruppe ihrer Mütter. Sexuelle Beziehungen innerhalb einer solchen Gruppe waren absolut verboten. Außerdem durften die Frauen nur sexuelle Beziehungen mit Männern der eigenen Kaste oder höherrangiger Kasten eingehen. • Alljährlich gab es zeremonielle „Heiratsfeste“ für Mädchen kurz vor der Pubertät mit dem Ziel, sie mit Männern der benachbarten Verwandt-schaftsgruppen zu „verheiraten“. Paare zogen sich für drei Tage zurück und hatten sexuellen Verkehr. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… ungewöhnliche Beispiele: Nayar, Süd-Indien • Danach verließ der Mann das Dorf. Die Frau und die gemeinsamen Kinder hatten keinerlei Verantwortlichkeiten mehr für den zeremoniellen „Ehemann“ und Vater, mit Ausnahme der Verpflichtung, zu seinem Tode ein bestimmtes Ritual durchzuführen. Auch er hatte nur die Verpflichtung, die bei der Geburt des Kindes anwesende Hebamme zu bezahlen. • Nach dieser „Heirat“ war es der Frau erlaubt, in der Nacht Liebhaber aus anderen Verwandtschaftsgruppen zu empfangen. Entstanden aus diesen Verbindungen Kinder, war einer der potenziellen Väter – die ebenfalls mehrere Frauen nächtlich besuchten und auch mit diesen Kinder zeugten – allein dazu verpflichtet, die mögliche Vaterschaft anzuerkennen, indem er die Hebamme bezahlte. Gelegentlich brachten diese Liebhaber zudem Geschenke. • Nach der „Heirat“ lebte die Frau weiterhin bei ihrer ursprünglichen Familie. Die Brüder ihrer Mutter unterstützten sie und ihr Kind materiell. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Heiratsregeln Heiratsregeln schreiben vor, welche Personen sich miteinander verheiraten dürfen bzw. miteinander verheiratet werden dürfen. Heiratsregeln betreffen • Gruppen, • Anzahl der Ehepartner/innen. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Endogamie und Exogamie Endogamie (endogamy): Vorschrift, eine/n Partner/in aus der eigenen Gruppe zu heiraten; Exogamie (exogamy): Vorschrift, eine/n Partner/in aus einer anderen als der eigenen Gruppe zu heiraten. Die genannten Vorschriften beziehen sich auf verschiedene Arten von Gruppen häufig auf Verwandtschaftsgruppen; es kann sich aber auch um eine dörfliche Gemeinschaft, eine Schicht oder Kaste, eine ethnische Gruppe u.a. handeln. Nicht selten besteht faktische Endogamie (de facto endogamy): Eine Heirat außerhalb der eigenen Gruppe ist zwar nicht durch Heiratsregeln verboten, aber äußerst ungewöhnlich (Wirksamkeit von Homphilie, „Gleich und Gleich gesellt sich gern“, Bsp.e: Europa, USA). Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Endogamie und Exogamie • Es gibt Gesellschaften mit Exogamieregeln, Gesellschaften mit Endogamieregeln und Gesellschaften, die keine festen Heirats-regeln formulieren (z.B. unsere eigene). • In Gesellschaften ohne feste Heiratsregeln gibt es häufig aber Heiratspräferenzen; das Ideal kann ohne negative Konsequenzen für das Paar gebrochen werden (keine Bestrafung o.ä.). • In Gesellschaften mit festen Heiratsregeln gibt es häufig zusätzlich bestimmte Heiratspräferenzen; • z. B. Regel der Gruppenendogamie und zusätzliche Präferenz für Kreuz- oder Parallelkusinen/-vettern-Heirat – d.h. Eltern der Ehepartner sind Geschwister verschiedenen Geschlechts bzw. gleichen Geschlechts. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Inzesttabu Das Inzesttabu ist eine der wenigen (fast) universellen Heiratsregeln. • Fast alle menschlichen Gesellschaften sehen Inzest, d. h. Geschlechts-verkehr und eheliche Beziehungen innerhalb der Kernfamilie, als verwerflich an. Ausnahmen: Königsfamilien, mit der Begründung der Reinhaltung der Abstammungslinie, Abschottung vor Außeneinflüssen (Bsp.e Hawaii, Peru/Inka, Ägypten/Pharaonen). • Das Inzesttabu ist häufig um andere enge Verwandte – z.B. Onkel und Nichte, Tante und Neffe, Cousin und Cousine – erweitert. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Inzesttabu • Die Reichweite des Inzesttabus variiert allerdings stark: • Cousin und Cousine ersten Grades können bevorzugte Heirats- partner sein (so z.B. in vielen muslimischen Gesellschaften); oder sie dürfen überhaupt nicht heirateten (Bsp. Hutterer). • Bsp. altes Ägypten: Es gab einen beträchtlichen Anteil von Geschwister-Ehen; Eltern-Kinder-Ehen wurden allerdings auch dort vermieden. • Erklärungen für das Inzesttabu: • Vermeidung von Inzucht: Inzest erhöht die Wahrscheinlichkeit erblicher Gesundheitsschäden (durch Aufeinandertreffen rezessiver Gene). Gesellschaften mit Inzesttabu haben größeren Reproduktionserfolg. Die bewusste Wahrnehmung der Schäden spielt hier kaum eine Rolle (auch Primaten vermeiden Inzest). • Vertrautheit aus der Kindheit: Gemeinsames Aufwachsen bedingt sexuelle Interesselosigkeit. • Die Gründe für das Inzesttabus sind noch nicht abschließend geklärt. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Regeln bzgl. der Anzahl der Ehepartner/innen Hier gibt es drei Varianten: • Monogamie, • Polygamie, • Gruppenehe. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Monogamie Monogamie (monogamy): ein Individuum darf mit nur einem anderen Individuum zur gleichen Zeit verheiratet sein. serielle Monogamie (serial monogamy): • mehrere Heiraten sind möglich, aber nur zeitlich nacheinander; es gibt die Möglichkeit der Wiederverheiratung nach dem Tod des Partners oder der Trennung/Scheidung des Paares. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Polygamie Polygamie (polygamy): ein Individuum darf mit mehreren anderen Individuen gleichzeitig verheiratet sein. Es gibt hierbei folgende Varianten: Polygynie (polygyny): • ein Mann ist mit mehreren Frauen verheiratet; Sonderform: sororale Polygynie ein Mann ist mit mehreren Schwestern verheiratet. Polyandrie (polyandry): eine Frau ist mit mehreren Männern verheiratet; Sonderform: fraternale Polyandrie eine Frau ist mit mehreren Brüdern verheiratet. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Polygynie • In der Mehrheit der menschlichen Gesellschaften ist Polygynie zulässig; • dies heißt nicht, dass jeder Ehemann mehrere Ehefrauen hat; • ist zwar häufig durchaus angestrebtes Ziel, aber oft können nur wenige Männer sich dies materiell leisten; auch ist Polygynie mitunter innergesellschaftlich umstritten. • In einigen Gesellschaften ist Polygynie nicht nur zulässig/erstrebens-wert, sondern weitverbreitete Praxis - Bsp. Pokot, Kenia: Gründe: Frauenüberschuss infolge von Kriegsführung und durch Heiraten zwischen Männern und sehr viel jüngeren Frauen in insgesamt stark wachsender Bevölkerung. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Polygynie Beziehungen zwischen den Mit-/Ko-Frauen (co-wives) sind sowohl in interkultureller Hinsicht als auch innerhalb derselben Kultur sehr unterschiedlich. • Eine neue Mitfrau kann über den Status des Ehemanns den Status der bereits vorhandenen Ehefrauen steigern – ist daher bei diesen willkommen; oft helfen sich die Frauen gegenseitig und werden zu Vertrauten (Bsp.e aus der arabischen Welt). In diesen Fällen hat die erste Ehefrau mitunter eine im Vergleich zu den weiteren Mitfrauen herausragende Rolle. • Nicht selten leben Mitfrauen aber in separaten Häusern/Gehöften und bilden separate Haushalte (z. B. Gusii, Kenia) Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Polygynie Polygynie wird von Männern und Frauen in vielen Gesellschaften nicht nur aus sexuellen, sondern auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen präferiert: Vorteile aus männlicher Sicht: • die Größe der Familie/Anzahl der Ehefrauen und Kinder wirkt sich positiv auf Status und Prestige aus, bringt zusätzliche Arbeitskraft, garantiert die Alterssicherung; • zudem erwirbt der Mann durch die Heiratsbeziehungen weitere affinale Verwandte, die Unterstützung und Hilfe bieten. Vorteile aus weiblicher Sicht: • so gut wie alle Frauen haben die Möglichkeit zu heiraten (in den meisten Gesellschaften ein erstrebenswertes Lebensziel), haben infolge dessen einen höheren Status sowie legitime Kinder, die in vielen Gesellschaften eine wichtige soziale und wirtschaftliche Absicherung darstellen; • Mitfrauen helfen sich bei der Hausarbeit (aber: hier auch viele Konflikte, daher häufig – wie gesagt – auch separate Haushalte). Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Polyandrie • Polyandrie ist sehr viel seltener als Polygynie, nur für knapp 20 Gesellschaften dokumentiert und auch innerhalb dieser Gesellschaften nicht sehr verbreitet. • Bsp.e aus Tibet und Nepal/Himalaya-Gebiet: Gründe: Knappheit des Landes, das nicht weiter durch Erbteilung fragmentiert werden soll: Fraternale Polyandrie (Ko-Männer sind Brüder) als Lösung: Farm bleibt intakt, es gibt weniger Kinder/we- niger potentielle Erben. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Gruppenehe Gruppenehe (group marriage): • mehrere Männer sind mit mehreren Frauen verheiratet; • Gruppenehe ist sehr selten, ist auf kulturell bewusst abweichende Gruppen beschränkt. Bsp.: US-amerikanische utopische Kommune Oneida (1848-81) mit wenigen hundert Mitgliedern. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Heiratsallianzen Heiratsallianzen (marriage alliances): • sind dann gegeben, wenn Heirats-/Ehebeziehungen der Verbindung zwischen Gruppen dienen. • In einigen Fällen wird zur Aufrechterhaltung einer wichtigen Allianz ein verstorbener Ehepartner ersetzt. In den Fällen • heiratet ein Bruder oder naher Verwandter des Verstorbenen die Witwe Levirat (levirate); • oder eine nahe Verwandte des Verstorbenen – häufig eine Schwester – heiratet den Witwer Sororat (sororate). Heiratsallianzen gibt es nicht nur in „traditionellen Gesellschaften“; Bsp.e: Aristokratie und „Geld-Adel“. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Heiratsgaben Häufig werden bei einer Heirat Güter oder Dienstleistungen ausge- tauscht. • oft fließen Gaben hauptsächlich zwischen den beteiligten Familienund Verwandtschaftsgruppen, seltener zwischen den Ehepartnern oder an sie; • Heiratsgaben sind Ausdruck von gutem Willen, eine Kompensation für Arbeitskraft (häufig die der Tochter, die zur Ehefrau wird), eine Kompensationfür den Erwerb der Rechte an Kindern sowie ein vorweggenommenes Erbe (meist das der Frau). Daher müssen Heiratsgaben in vielen Gesellschaften im Falle von Scheidung oder wenn eine Ehe kinderlos bleibt zurückerstattet werden. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Heiratsgaben Es gibt drei Arten von Heiratsgaben: • Brautpreis (bridewealth oder brideprice): wird von der Familie des Bräutigams der Familie der Braut gegeben (in der Mehrheit aller Gesellschaften, Bsp.: Swazi); • Brautdienst (brideservice): der Bräutigam verrichtet eine Zeitlang Arbeiten in der oder für die Familie der Braut (weniger häufig, Bsp.e: Yanomamö, Amazonas- gebiet; Ilongot, Philippinen); • Mitgift (dowry): wird von der Familie der Braut der Familie des Bräutigams gegeben bzw. der Braut mitgegeben (eher selten, hauptsächlich in Eurasien verbreitet); ist meist nicht das Gegenstück zum Brautpreis, sondern eher Teil des Erbes, das der Braut bzw. dem Paar vorab ausbezahlt wird. Die drei Arten können auch kombiniert auftreten: • Brautpreis und Brautdienst (relativ häufig), • Brautpreis und Mitgift (Bsp.: Vorkriegs-China). Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(5) Postmaritale Residenz In verschiedenen Gesellschaften gibt es höchst unterschiedliche Normen/Verhaltensstandards in Bezug auf die postmaritale Residenz (postmarital residence), d.h. in Bezug auf den Ort, an dem das Ehepaar nach der Heirat wohnt und seinen Haushalt etabliert. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzmuster Muster der postmaritalen Residenz - Wohnsitznahme/Haushalts- etablierung eines Paares nach Eheschließung -sind: • patrilokal, • matrilokal, • virilokal, • uxorilokal, • bilokal, auch: ambilokal, • neolokal, • avunkulokal. Peoples und Bailey behandeln nicht alle Muster postmaritaler Residenz! Ergänzende Literatur/Literaturtipp: Vivelo, Frank R. 1981: Handbuch der Kulturanthropologie. Stuttgart: Klett-Cotta. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzmuster: Patrilokalität, Matri-lokalität Postmaritalen Residenzmuster – Wohnsitz/Haushalt eines Paares nach Eheschließung: • Patrilokalität (patrilocality) bei/in der Nähe des Vaters (lat.: pater) des Ehemannes (lat. vir) daher auch als viripatrilokaleResidenz und patrivirilokale Residenz bezeichnet, oft mit Virilokalität verwechselt ! • Matrilokalität (matrilocality) bei/in der Nähe der Mutter (lat.: mater) der Ehefrau (lat.: uxor) daher auch als uxorimatrilokale Residenz und matriuxorilokaleResidenz bezeichnet, oft mit Uxorilokalität verwechselt ! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzmuster: Virilokalität, Uxori-lokalität Postmaritalen Residenzmuster - Wohnsitz/Haushalt eines Paares nach Eheschließung: • Virilokalität (virilocality) die Ehefrau wechselt ihren Wohnsitz und lässt sich dort nieder, wo ihr Ehemann lebt, oft mit patrilokaler Residenz verwechselt ! • Uxorilokalität (uxorilocality) der Ehemann wechselt seinen Wohnsitz und lässt sich dort nieder, wo seine Ehefrau lebt, oft mit matrilokaler Residenz verwechselt ! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzmuster: Bilokalität, Neolokalität Postmaritalen Residenzmuster - Wohnsitz/Haushalt eines Paares nach Eheschließung: • Bilokalität (bilocality), auch: Ambilokalität Wahlfreiheit: entweder bei/in der Nähe der Eltern des Ehemanns oder bei/in der Nähe der Eltern der Ehefrau. • Neolokalität (neolocality) weder bei/in der Nähe der Eltern des Ehemanns, noch bei/in der Nähe der Eltern der Ehefrau, sondern getrennt von den Eltern beider Ehegatten an einem neuen Ort. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzmuster: Avunkulokalität Postmaritalen Residenzmuster - Wohnsitznahme/Haushalt eines Paares nach Eheschließung: • Avunkulokalität (avunculocality) beim Mutterbruder (Onkel mütterlicherseits) des Ehemanns daher auch als viriavunkulokale Residenz bezeichnet. ! bezieht sich auch auf die in einigen Gesellschaften mit matri- linealer Deszendenz (eine Person leitet ihre Abstammung nur über weibliche Vorfahren/die mütterliche Linie ab) und virilokaler Residenz bei verheirateten Frauen vorkommende Praktik, nach welcher die Kinder einer Frau in einem gewissen Alter ihren Geburtshaushalt verlassen und statt bei ihrer Mutter nunmehr bei ihrem Mutterbruder oder in dessen Nähe leben. Deszendenz: Thema der folgenden Seminarsitzung! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenzformen: Verbreitung • patrilokale Residenz: bei ca. 70% aller Gesellschaften, • matrilokale Residenz: bei ca. 13% aller Gesellschaften, • bilokale/ambilokale, neolokale und avunkulokale Residenz: zusammen bei ca. 17% aller Gesellschaften. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Postmaritale Residenz, Deszendenz und Vererbung Postmaritale Residenz steht häufig im Zusammenhang mit • dem jeweiligen Verwandtschafts-/Deszendenzsystem (Deszendenz: betr. die Ableitung der Beziehungen zwischen den Generationen - Herleitung der Abstammung über männliche, weibliche oder männliche und weibliche Vorfahren/die mütterliche, väterliche oder mütterliche und väterliche Linie); • und der jeweiligen Art der Vererbung von Besitz (an die Nachfahren der männlichen, der weiblichen oder der männlichen und weiblichen Linie). mehr zu Deszendenz – wie gesagt – in der folgenden Seminarsitzung! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Postmaritale Residenz, Deszendenz und Vererbung • (Viri-)Patrilokalität und Virilokalität häufig in patrilinealen Gesellschaften, bei Vererbung an Nachfahren der Vaterlinie; • (Uxori-)Matrilokalität und Uxorilokalität häufig in matrilinealen Gesellschaften, bei Vererbung an Nachfahren der Mutterlinie; • Bilokalität/Ambilokalität und Neolokalität häufig in Gesell-schaften, die Deszendenz über beide Linien ableiten, bei Ver-erbung an Nachfahren beider Linien (oft handelt es sich allerdings um mobile Gesellschaften mit wenig materiellem Besitz, Vererbung in den Fällen dann ohne Bedeutung); • (Viri-)Avunkulokalität häufig in matrilinealen Gesellschaften, bei Vererbung an Nachfahren der mütterlichen Linie. Hier handelt es sich um statistische Häufungen – es gibt Ausnahmen! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
… Postmaritale Residenz, Deszendenz und Vererbung Desweiteren ist in dem Zusammenhang zu differenzieren, ob Besitz an männliche oder an weibliche oder an männliche und weibliche Nachfahren vererbt wird. Besitz wird am häufigsten in Gesellschaften mit bilokaler/ambilokaler und neolokaler postmaritaler Residenz an Nachfahren beider Geschlechter vererbt. • Zu diesen Gesellschaften gehören sowohl Jäger- und Sammler-gesellschaften, als auch Industriegesellschaften; • in diesen Gesellschaften sind Besitzrechte meist nur vage definiert (im Falle der Ersteren spielt Besitz zudem – wie gesagt – kaum eine Rolle); • Gründe: – hohe Mobilität; – in Industriegesellschaften zudem: Lohnarbeit als wichtigste Einkommensquelle, Verwandtschaftsbeziehungen und diesbzgl. Vererbung sind weniger wichtig. Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
(6) Formen von Familie und Haushalt • Erweiterte Haushalte: Haushalte, in denen nicht nur eine Kernfamilie wohnt, sondern zudem mindestens eine weitere oder mehrere weitere, konsanguinal oder affinal verwandte Personen. • Wenn mehrere Eltern und deren Kinder nach Eheschließung den dargestellten Residenzregeln folgen, dann kommt es zu bestimmten Mustern von erweiterten Familien/Haushalten: • (Viri-)Patrilokal erweiterter Haushalt, • (Uxori-)Matrilokal erweiterter Haushalt, • Bilokal erweiterter Haushalt, • Avunkulokal erweiterter Haushalt. siehe hierzu die Abbildungen in Peoples und Bailey 2003, S. 182! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Heirat, Familie und Residenz In Lehrbüchern der Ethnologie werden im Zusammenhang mit Ehe, Familie und Residenz im wesentlichen Grundbegriffe erklärt und Grundstrukturen dargestellt, ethnographische Beschreibungen der darauf bezogenen Alltagspraxis kommen jedoch häufig zu kurz. In der empirischen ethnologischen Forschung zu Verwandtschaft sind diese jedoch (u.a.!) zentral. Einige diesbzgl. Aspekte werden in den Seminarsitzungen zu Gender, Politik und Recht sowie Stratifikation allerdings noch angesprochen! Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz
Zur nächsten Stunde Kapitel 10 des Lehr- buchs (Seiten 186-207) lesen ! „Kinship and Descent “ Einführungsseminar WS 2005/05 (L. Lenhart): Heirat, Familie, Residenz