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Aufbau der Vorlesung. 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung
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Aufbau der Vorlesung 01. Gegenstand und Aufgaben 02. Währungspolitik: Historische Einführung 03. Währungspolitik: Theoretische Grundlagen 04. Währungspolitik: Das Instrumentarium 05. Währungspolitik: Die policy-mix-Strategie 06. Handelspolitik: Historische Einführung 07. Handelspolitik: Theoretische Grundlagen 08. Handelspolitik: Das handelspolitische Instrumentarium 09. Arbeitsmarktpolitik 10. Kapitalmarktpolitik 11. Integrationspolitik 12. Politik zugunsten der Entwicklungsländer
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (1) • Zum Begriff Integration: • Unter Integration sollen alle Bemühungen zusammenge-fasst werden, Volkswirtschaften oder auch Teile einer Volkswirtschaft zusammenzuschließen. • Es wird zwischen weltweiten und regionalen Integrationen unterschieden. • Die ILO (International Labour Organisation) und die UNCTAD (United Nations Conference on Trade and De-velopment) zählen z. B. zur Gruppe weltweiter wirt-schaftlicher Integrationen, allerdings auf einem sehr nie-drigen Integrationsniveau. • Die EG (Europäische Gemeinschaft) und die OECD (Organization for Economic Cooperation and Develop-ment) stellen eine regional begrenzte Form der Integra-tion dar.
Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (2) • Freihandelszonen, Zollunionen und Wirtschaftsunionen hat es wiederholt im Verlauf der vergangenen Geschichte gege-ben. Erwähnt seien z. B.: • der Zollverein von 1834, • in der Nachkriegszeit zunächst die Benelux, die EWG • außerhalb Europas der lateinamerikanische Zollbund, • sowie der Ostblock. • Wir unterscheiden verschiedene Intensitäten der Integrati-on, und zwar: • regional begrenzte sowie weltweite Integrationen. • Weiterhin wird zwischen einer Freihandelszone und einer Zollunion unterschieden.
Frage 1: Welche Formen der Integration werden unterschieden ? (3) • Der Abbau der internationalen Beschränkungen kann darüber hinaus auf einzelne Märkte begrenzt sein oder auf alle Märkte (Montanunion versus EWG) ausgedehnt werden. • So kann der Abbau der Begrenzungen auf außenwirt-schaftspolitische Instrumente beschränkt sein oder auch das Wettbewerbsrecht sowie die Steuer-und Geldpolitik miteinbeziehen. • Schließlich währe noch die Bildung einer Währungsunion mit einheitlicher Währung zu erwähnen.
Fazit: (1a) • Unter Integration werden alle Bemühungen zusammengefasst, Volkswirtschaften oder auch Teile einer Volkswirtschaft zusam-menzuschließen. • Es wird erstens zwischen weltweiten und regionalen Integra-tionen unterschieden. • Die ILO und die UNCTAD zählen z. B. zur Gruppe weltweiter wirtschaftlicher Integrationen, allerdings auf einem sehr niedri-gen Integrationsniveau. • Die EG, die OECD etc. sind Beispiele für eine regional begrenzte Form der Integration.
Fazit: (1b) • Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf den Umfang der Integration: • In einer Freihandelszone beschränkt man sich auf einen Abbau der Handelsbeschränkungen zwischen den Integrationspartnern, überlässt jedoch die Beziehungen zu Drittstaaten den einzelnen Integrationsmitgliedern. • Bei einer Zollunion hingegen wird zusätzlich zum Abbau der Bin-nenzölle ein gemeinsamer Außenzoll (gemeinsame Handelsbe-schränkungen gegen Drittstaaten) erhoben. • Bei einer Wirtschaftsunion schließlich wird auch ein Teil der Wirtschaftspolitik auf die Organe des Zusammenschlusses über-tragen. • Die Währungsunion ist ein spezielles Beispiel einer solchen Wirt-schaftsunion.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (1) • Im Jahre 1948 kam es zur Bildung der OEEC (Organization for European Economic Cooperation). • Hauptzweck war: • die Verwaltung und Verteilung der Marshallplangel-der, sowie • die Aufstellung von Wiederaufbauprogrammen. • Allerdings hatte die OEEC auch die Aufgabe eines schrittweisen Abbaus handelspolitischer Behinderun-gen (Kontingente etc.)
Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (2) • Im Jahre 1951 kam es nach Auslaufen des Marshallplans zur Bildung der EZU (Europäische Zahlungsunion). • Ihre Hauptaufgabe bestand in einem multilateralen Clearing, das von der Bank für internationalen Ausgleich in Basel durchgeführt wurde. • Die Verrechnungseinheit wurde in Anlehnung an den US-Dollar gewählt, auch wurden Beistandskredite gewährt. • 1958 schließen die europäischen Staaten ein Währungsab-kommen EWA (Europäisches Währungsabkommen) ab. • Die Zielsetzung bestand in der Festlegung engerer Band-breiten, da die cross-rates (die Bandbreiten zwischen den Nichtleitwährungsländern) größer sind als die zum Leit-währungsland.
Frage 2: Welche Vorstufen der Europäischen Gemeinschaft wurden durchlaufen ? (3) • Darüber hinaus wurde ein größerer Umfang von Bei-standskrediten als bisher vorgesehen, • wobei diese allerdings nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Beschluss der Gemeinschaft und auch nur mit wirtschaftspolitischen Auflagen gewährt wurden. • 1960 erfolgte die Umwandlung der OEEC in die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung); • USA und Kanada werden Vollmitglied, sie waren bisher nur assoziierte Mitglieder.
Fazit: (2) • Bereits 1948 kam es zur Bildung der OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit), deren Hauptzweck in der Verwaltung der Marshallplangelder und in der Aufstellung von Wiederaufbauprogrammen bestand. • Im Jahre 1951 wurde dann die EZU (Europäische Zahlungs-union) geschaffen. Hauptzweck war ein multilaterales Clearing und die Gewährung von Beistandskrediten. • Im Jahre 1958 schließlich vereinbarten die europäischen Staaten im EWA (Europäisches Währungsabkommen) eine Zusammen-arbeit in währungspolitischen Fragen.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 3: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen des Schumanplans ? (1) • 1950 erfolgte ein Integrations-Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman. • Der Schumanplan sah die Bildung eines gemeinsamen Marktes für den Montanbereich vor, wobei vor allem an den Kohle- und Stahlbereich gedacht wurde. • 1952 kam es dann zur Bildung der Montan-Union entspre-chend diesen Plänen. • Drei Maßnahmenblöcke waren vorgesehen: • die Abschaffung der Binnenzölle, • die Abschaffung der Kontingente sowie • die Vereinheitlichung des Wettbewerbsrechts. • Mitglieder waren zunächst Frankreich, BRD, Italien, so-wie die Benelux-Staaten.
Frage 3: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen des Schumanplans ? (2) • Es bestand der Plan, nach diesem Vorbild für weitere Sek-toren gemeinsame Märkte zu schaffen, • vor allem für die Landwirtschaft, sowie den Energie- und den Verkehrssektor. • De facto kam es allerdings lediglich 1957 zur Schaffung der Euratom zur Kontrolle des friedlichen Einsatzes von Atomkraft. • Bald setzte sich die Erkenntnis durch, dass eine Integration nur erreichbar ist auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, • da sektorale Integrationen den Integrationsprozess eher behindern und • da für jeden Markt unterschiedliche Regeln gefunden werden würden und damit eine spätere Vereinheitlichung erschwert würde.
Fazit: (3) • Im Jahre 1952 kam es auf Vorschlag des damaligen französischen Außenministers R. Schuman zur Bildung der Montanunion, die in den Sektoren Kohle und Stahl eine Abschaffung der Binnen-zölle und Kontingente sowie eine Vereinheitlichung des Wettbe-werbsrechtes brachte. • An dieser Montan-Union beteiligten sich Frankreich, die BRD, Italien und die Beneluxstaaten. • Nach dem Vorbild der Montanunion waren Zusammenschlüsse für weitere Sektoren (Landwirtschaft, Energie, Verkehr) vorgese-hen; • de facto kam es jedoch nur noch 1957 zur Bildung der Euratom zur Kontrolle des friedlichen Einsatzes von Atomkraft. • Es setzte sich nämlich die Erkenntnis durch, dass sektorale Integrationen den gesamten Integrationsprozess eher behindern.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (1) • 1958 kam es zur Bildung der Europäischen Wirtschaftsge-meinschaft. • Ihr Hauptziel war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes im Prinzip für alle Sektoren. • Über eine schrittweise Anpassung der nationalen Politi-ken sollte eine Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erfolgen, • Wobei die Unterschiede in den einzelnen Mitglieds-ländern abgebaut werden sollten. • Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: • die Abschaffung der Binnenzölle und Kontingente, • ein gemeinsamer Außenzoll, • In diesem Sinne lag eine Zollunion und nicht eine Frei-handelszone vor.
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (2) • Weiterhin war eine Freizügigkeit bei Faktorwanderungen (Arbeit und Kapital) vorgesehen. • Es wurde eine gemeinsame Agrarmarktordnung be-schlossen. • Hier sollte eine Beschränkung zunächst auf wenige Schlüsselprodukte, vor allem auf Getreide erfolgen. • Es wurden Richtpreise und deren Stützung durch staatliche Marktinterventionen vorgesehen. • Ein flankierender Schutz erfolgte durch variable Zöl-le in Form von Abschöpfungen (automatische Anpas-sung der Zollhöhe an den Auslandspreis); • Der Auslandspreis sei 100, der Inlandspreis 120 Es werde ein Schutzzoll in Höhe von 20 eigeführt. • Das Ausland reagiere mit eines Preissenkung auf 85. • Infolge steigt der Zoll auf 35 !
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (3) • Später wurde allerdings die Schaffung von Markt-ordnungen für fast alle Produkte im Agrarbereich eingeleitet, • wobei zum Teil dem Beispiel des Getreidemarktes mit Markt-Interventionen gefolgt wurde, • teilweise aber auch eine Beschränkung auf Unter-stützung bei Krisen vorgesehen wurde. • Es wurde eine europäische Investitionsbank nach dem Vorbild der Weltbank zur Finanzierung von Entwick-lungsprojekten gebildet. • Weiterhin wurde ein Sozialfonds zur finanziellen Unter-stützung unterentwickelter Regionen geschaffen.
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (4) • Als Zielsetzung wurde auch für später die Bildung einer Währungsunion vorgesehen, • zunächst kam es aber währungsspolitisch lediglich zu einer Koordination der nationalen Geld- und Fiskalpolitik. • Im Hinblick auf die Mitgliedschaft wurde zunächst disku-tiert, ob die Europäische Gemeinschaft lediglich auf die Mit-glieder der Montanunion beschränkt werden oder auf mög-lichst viele europäische Staaten (z. B. die europäischen Länder der OECD) ausgeweitet werden sollte. • Vor allem wegen Differenzen zwischen Frankreich und England kam es schließlich zunächst nur zur Bildung einer kleineuropäischen Lösung.
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (5) • In Antwort darauf schlossen sich die übrigen OECD-Länder (Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portu-gal, Schweden und Schweiz) in der EFTA (European Free Trade Association) zusammen. • Dieser Zusammenschluss entsprach einer Freihandels-zone und nicht einer Zollunion. • Allerdings wurden unterschiedliche Zielsetzungen inner-halb der EFTA verfolgt. • Großbritannien z. B. betrachtete die EFTA lediglich als Zwischenlösung und Druckmittel, um Beitritts-verhandlungen zur EG zu fördern. • Österreich betrachtete die EFTA als Dauerlösung, da ein Beitritt zur EG damals wegen der politischen Neutralität Österreichs nicht in Frage kam.
Frage 4: Welches sind die wichtigsten Bestimmungen der EWG ? (6) • Institutionell wurden innerhalb der EWG einheitliche Organisationen für den gesamten Bereich der Montanunion etc. gebildet, • der Verwaltungsaufbau entsprach den föderativen Grund-sätzen. • Folgende Organ wurden geschaffen: • Hohe Behörde als Exekutive, • Ministerrat als entscheidendes Organ • Europäisches Parlament als Legislative • Europäischer Gerichtshof als Jurisprudenz.
Fazit: (4) • Im Jahre 1958 wurde die EWG (Europäische Wirtschafts-gemeinschaft) gegründet; • sie sieht die Errichtung eines gemeinsamen Marktes für alle Sektoren vor. • Es kam zu einer Abschaffung der Binnenzölle und Kontingente, zu einem gemeinsamen Außenzoll (Merkmal einer Zollunion). • Im Agrarbereich wurde zunächst eine auf wenige Produkte beschränkte, später jedoch stark ausgeweitete Marktordnung er-richtet. • Es wurden periodisch Richtpreise festgelegt, die staatlichen Einfuhr- und Vorratsstellen kauften zu einem (vom Richtpreis abhängigen) Interventionspreis den Angebotsüberhang auf. • Ein flankierender Schutz vor Importen zu den weitaus billigeren Weltmarktpreisen wurde durch variable Zölle in Form von Ab-schöpfungen erreicht.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 5: Worin bestand der Ausbau der Europäischen Gemeinschaft ? • Im weiteren Verlauf werden weitere Länder in die Euro-päische Gemeinschaft aufgenommen, deshalb erfolgt auch ei-ne Namensänderung von EWG in EG (Europäische Gemein-schaft), • zunächst treten England, Irland und Dänemark bei, • später folgen Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien, Österreich, weiterhin einige frühere Ostblock-staaten, • weitere Länder wie Türkei bemühen sich um Beitritt.
Fazit: (5a) • Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor allem zwischen Frankreich und England kam es zunächst zu einer kleineuropä-ischen Lösung (die Mitglieder der bisherigen Montan-Union), • während die übrigen OECD-Länder eine Freihandelszone: die EFTA bildeten (Abschaffung von Binnenzöllen, aber kein ge-meinsamer Außenzoll). • In der Folgezeit kam es wiederholt zu einer Ausweitung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft schließlich zur Bildung der EU (Europäische Union), • so wurden zunächst Großbritannien, Irland und Dänemark auf-genommen, die den Beitritt zur EFTA lediglich gewählt hatten, um auf diesem Wege bessere Verhandlungsbedingungen beim Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft zu erreichen.
Fazit: (5b) • Später folgten Griechenland, Portugal, Spanien und Österreich und einige ehemalige Ostblockstaaten. • Zu den zwölf Gründerstaaten der EU zählen Belgien, die BRD, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien. • Seit dem 1. Januar 1995 gehören auch Finnland, Österreich und Schweden, seit dem 1. Mai 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern und seit dem 1. Januar 2007 Bulgarien und Rumänien dazu. • Weitere Länder (wie die Türkei) bemühen sich um einen Beitritt.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (1) • Im Jahre 1970 wurde die Werner-Kommission gebildet. • Ihre Aufgabe bestand darin, Vorschläge zur schrittweisen Realisierung der Währungsunion auszuarbeiten. • Es entstand eine Kontroverse zwischen den Ökonomisten und den Monetaristen. • Die Position der Ökonomisten bestand in folgender Idee: • Durch eine Freigabe des Wechselkurses führen die unterschiedlichen nationalen Politiken zu LB-Ungleich-gewichten und diese wiederrum zu starken Kursschwan-kungen, • dies aber bedeutet einen Zwang auf die Defizitländer, ihre Politik anzupassen, da starke Abwertungen das politisches Prestige gefährden würden.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (2) • Die Position der Monetaristen ging jedoch von folgender Ü-berlegung aus: • Man empfiehlt eine Reduzierung der Bandbreiten mit der Folge hoher LB-Ungleichgewichte. • Die Defizitländer stehen dann unter starkem Druck zur Koordination, da sie nur so ihren Verpflichtungen nach-kommen können. • Der Wernerplan folgt eher den Vorschlägen der Moneta-risten. Er sieht vor: • Eine stufenweise Reduzierung der Bandbreiten. • Die Festlegung gemeinsamer Ziele, an denen die nationale Konjunkturpolitik ausgerichtet werden soll, • die Vergrößerung der Beistandskredite zur Finanzierung der Defizite in der ZB, später sollte eine Übertragung der geldpolitischen Rechte auf die EG durch Schaffung einer eigenen Währung erfolgen.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (3) • Kritik: • Der Werner-Plan nimmt jeglichen Anreiz zur Koordi-nation, beide Pläne sahen ja durchaus Anreize vor, die entweder über eine Abwertung oder über Ungleichge-wichte in der LB entstanden wären, • während der Werner-Plan diese Anreize reduziert, • vor allem dadurch, dass die Beistandskredite stark aufge-stockt werden.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (4) • 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte beschlossen: Das Ziel einer WWU (Wirtschafts- und Währungsunion) wurde in den Vertrag aufgenommen. • 1988/89 legte Delors seinen Bericht mit einem Drei-Stufen-plan zur Verwirklichung einer Währungsunion vor: • Stufe I sah eine vollständige Liberalisierung des Kapital-verkehrs sowie eine verstärkte Koordination der Wirt-schaftspolitiken vor. • In Stufe II kam es zur Bildung eines Europäischen Wäh-rungsinstitutes zur Vorbereitung der Währungsunion kommen. • Änderungen von Wechselkursparitäten sollten nur noch ausnahmsweise möglich sein, • Es sollten gemeinsame Grundsätze der Haushaltspoli-tik allerdings ohne Sanktionen beschlossen werden.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (5) • Für Stufe III wurde vorgesehen: • ein totales Einfrieren der Paritäten; • der EURO sollte als allgemeines Zahlungsmittel ein-geführt werden; • es sollte weiterhin die Europäische Notenbank mit ei-ner dezentralen Struktur gebildet werden, wobei • keine Weisungsbindung gegenüber der Notenbank von Seiten der EG oder der Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgesehen war. • Ausdrückliche Zielsetzung war die Geldwertstabilität. • Die Europäische Notenbank sollte die Möglichkeit zur Intervention auf Devisen- und Kapitalmärkten erhal-ten. • 1990 kam es zur weitgehenden Verwirklichung der ersten Stufe.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (6) • 1991 wurde der Vertrag von Maastricht beschlossen. • Es wurde die Einführung der WWU und • ein Zeitplan zur Verwirklichung der WWU beschlossen. • 1994 kam es zum Übergang zur zweiten Stufe. • 1997 erfolgte die erste Überprüfung, ob eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten folgende Konvergenzkriterien erfüllen: • Preissteigerungsrate liegt nicht mehr als 1,5% oberhalb der Inflationsrate der drei stabilsten Länder; • die Neuverschuldung ist nicht größer als 3% des BIP, • Gesamtverschuldung nicht größer als 60% des BIP; • die Währungsparitäten sind über zwei Jahre spannungs-frei; • der Zinsabstand beträgt nicht mehr als zwei Prozent-punkte von den drei stabilsten Ländern.
Frage 6: Welches waren die Schritte auf eine Währungsunion? (8) • Wenn die Mehrheit diese Kriterien erfüllt, sollte 1997 der Ü-bergang zur III. Stufe erfolgen. • Tartsächlich wurde dieses Quorum nicht erreicht. • Deshalb war die Einleitung der III. Stufe ab 1999 vorgesehen, allerdings beschränkt auf die Staaten, welche die Konvergenzkriterien erfüllen. • Im Jahre 1998 erfüllten 11 europäische Länder die Aufnah-mekriterien für das Jahr 1999.
Fazit: (6a) • Erst Ende der 60er Jahre begannen Bemühungen zur Schaffung einer Europäischen Währungsunion. • Die Frage, auf welchem Wege dieses Ziel erreicht werden kann, wurde zunächst kontrovers diskutiert. • Nach Meinung der Ökonomisten sollten zunächst die Wechsel-kurse freigegeben werden, da nur der freie Markt realistische Wechselkurse ermitteln könne. • In dieser Übergangszeit hätten die traditionellen Defizitländer einen starken Anreiz, ihre Konjunkturpolitik der Konjunktur-politik der übrigen Länder anzunähern, da sich eine inflationäre Konjunkturpolitik automatisch in einer Abwertung der eigenen Währung niederschlage. • Nach Meinung der Monetaristen hingegen sei es lediglich not-wendig, die Bandbreite immer mehr einzuengen, bis es dann schließlich, wenn die Bandbreiten auf null abgesunken seien, nur noch ein technisches Problem sei, eine einheitliche Währung ein-zuführen.
Fazit: (6b) • Auch hier ging man davon aus, dass die einzelnen Mitglieds-länder unter starkem Koordinationsdruck stünden, • da sich überdurchschnittliche Inflationsraten automatisch in De-visenbilanzdefiziten niederschlagen, die langfristig wieder abge-baut werden müssen. • Der Anfang der 70 er Jahre veröffentlichte Werner-Plan folgte weitgehend den Vorstellungen der Monetaristen (Reduzierung der Bandbreiten, Aufforderung zur Kooperation in konjunktur-politischen Fragen). • Da allerdings der Kreditfonds in der Übergangszeit wesentlich vergrößert werden sollte, entfiel der Anreiz der Mitgliedsstaaten zur Kooperation.
Fazit: (6c) • Im Zuge der Freigabe der Wechselkurse gegenüber den Drittstaaten Mitte der 70er Jahre gingen immer mehr europä-ische Länder dazu über, auf Devisenmarktinterventionen auch dann zu verzichten, wenn die Wechselkursparitäten unter den europäischen Staaten bedroht waren. • Deshalb schuf man 1979 aus Furcht, die europäischen Staaten würden sich währungspolitisch immer weiter voneinander entfer-nen, das EWS (Europäisches Währungssystem) • Eine ausführliche Darstellung des EWS erfolgte in der Vorlesung Außenwirtschaftspolitik 2.5 • Ähnlich wie das IWF ist auch das EWS ein Wechselkurssystem, in dem feste Paritäten vereinbart und durch Devisenmarkt-interventionen der Notenbanken verteidigt werden.
Fazit: (6d) • Anders als im IWF wurde jedoch im EWS keine Währung eines Mitgliedslandes zur Leitwährung erklärt, sondern eine künstliche Korbwährung (der ECU) aus dem Durchschnitt der bestehenden nationalen Währungen gebildet. • Eine Intervention wurde notwendig, wenn die bilateralen Tages-kurse von den festgesetzten Paritäten mehr als die erlaubte Band-breite abwichen. • Aber auch dann, wenn für die einzelnen Währungen gegenüber dem ECU 75 % der maximal möglichen Abweichung festgestellt wurde (Abweichungsindikator), sollten wirtschaftspolitische Maßnahmen von den hiervon betroffenen Staaten eingeleitet wer-den.
Fazit: (6e) • Ende der 80 er Jahre wurden erneut Anstrengungen zur Rea-lisierung einer Europäischen Währungsunion unternommen. • Der Delor-Bericht sieht vor, dass die Währungsunion in drei Schritten verwirklicht wird. • In der 1. Stufe, die 1990 beschlossen wurde, wurde der Kapital-markt vollkommen liberalisiert. • In der 2. Stufe (1994 verwirklicht) wurde ein europäischen Wäh-rungsinstitut als Vorläufer einer europäischen Zentralbank ge-schaffen, • es wurde beschlossen, dass Wechselkursparitäten nur noch in Ausnahmefällen korrigiert werden.
Fazit: (6f) • Die 3. Stufe (1997/99) sollte den Übergang zu einer einheitlichen Währung (dem EURO) bringen, wobei nur die Staaten in die Währungsunion aufgenommen werden sollten, die folgende Kon-vergenzkriterien erfüllen: • Preissteigerungsrate nicht mehr als 1,5% oberhalb der Inflations-rate der drei stabilsten Länder; • Neuverschuldung nicht größer als 3% des BIP; • Gesamtverschuldung nicht größer als 60% des BIP; • Währungsparitäten zwei Jahre lang spannungsfrei; • Zinsabstand nicht mehr als zwei Prozentpunkte von den drei stabilsten Ländern. • Elf der Mitgliedsländer erfüllten 1998 diese Konvergenzkriterien und traten 1999 der Währungsunion bei.
Gliederung: 01. Einführung: Verschiedene Integrationsstufen 02. Vorstufen 03. Der Schumanplan 04. Die Bildung der EWG 05. Ausbau der EWG 06. Schritte auf eine Währungsunion 07. Der Binnenmarkt 08. handelsablenkende und handelsschaffende Effekte 09. Komplementarität und Wohlfahrtssteigerung 10. Kritik an der Theorie von Viner 11. Freihandelszone versus Zollunion 12. Freizügigkeit 13. Die Harmonisierungsdebatte 14. Die Währungsunion
Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (1) • In den 80er Jahren gab es wiederholt Bemühungen einer Reform des Agrarmarktes, ausgelöst durch systembedingte finanzielle Schwierigkeiten: • Der Interventionsbedarf steigt, da die Produktivität in der Landwirtschaft eher höhere Zuwachsraten als in der Industrie aufweist, • gleichzeitig findet aber ein unterproportionales Wachs-tum des Bedarfs statt. • Es kommt zur Abkehr von Marktinterventionen, die 100% aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden; • statt dessen findet eine stärkere Beteiligung der Landwirt-schaft an der Finanzierung statt. • Gleichzeitig ist ein stärkerer Einsatz strukturpolitischer Maßnahmen (also Subventionen und Steuern) vorgesehen. • Die Agenda 2000 sollte diese Reform einleiten.
Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (2) • Der Staat möchte mit seiner Agrarpolitik den Landwirten einen höheren Preis garantieren als er sich auf einem freien Markt einstellen würde. • Er erreicht dieses Ziel dadurch, dass er den Angebots-überhang, der bei diesem Preis zustande kommt, aufkauft. • Langfristig haben wir davon auszugehen, dass die Nachfrage nach Agrarprodukten relativ zum BIP zurückgeht, was einer Verschiebung der Nachfragekurve nach links unten gleich-kommt. • Gleichzeitig werden aufgrund der überdurchschnittlichen Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft die Kosten- und Angebotskurven relativ zu den gesamtwirtschaftlichen Kostenkurven nach rechts unten verschoben. • Der dadurch entstehende Angebotsüberhang steigt somit permanent.
Das Finanzierungsproblem des Europäischen Agrarmarktes Nachfrage- u. Produktivitätsentwicklung relativ zum Sozialprodukt p Interventionsbedarf AT pI NE X
Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (3) • 1992 kommt es zur Schaffung eines einheitlichen Binnen-marktes. • Definition des Binnenmarktes entsprechend der Akte von 1986: • Ein Binnenmarkt liegt bei freiem Verkehr von Wa-ren, Personen, Dienstleistungen und Kapital vor. • Da Binnen-Zölle bereits abgeschafft sind, bezieht sich dieser Beschluss vor allem auf das Wettbewerbsrecht sowie auf steuerliche Maßnahmen, • aber auch auf den Gesamtbereich der nicht-tarifären Handelshemmnisse. • Beschlüsse, welche die Vereinheitlichung der Steuer-systeme sowie die Freizügigkeit der Arbeit betreffen, bedürfen der Einstimmigkeit!
Frage 7: Welche Weiterentwicklung fand im nicht-monetären Bereich statt? (4) • Interpretationsgrundlage war die Entscheidung des Eu-ropäischen Gerichtshofes von 1979 (Cassis de Dijon). • Das Äquivalenzprinzips ist anzuwenden und ein frei-er Zugang zu allen Märkten zu gewähren. • Ein Gut, das in einem Mitgliedsland rechtmäßig eingeführt ist, muss auch in allen anderen Mitglieds-staaten zugelassen werden. • Es wird eine gegenseitige Anerkennung der nationa-len Normen, Mindeststandards und Prüfverfahren gefordert. • Es bleibt die Frage, wieweit dieser Grundsatz eine vorherige Harmonisierung der Bestimmungen voraussetzt? • Es wurde kontrovers diskutiert, ob die Harmonisierung die Voraussetzung oder die Folge des Binnenmarktes darstellt.