1 / 17

Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen

Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen. Kurt Sutter. Übersicht: Die Kernprobleme. Unterscheidung von Spesen (Auslagenersatz) Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen

nessa
Download Presentation

Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter

  2. Übersicht: Die Kernprobleme • Unterscheidung von • Spesen (Auslagenersatz) • Arbeitsentgelt • Soweit Arbeitsentgelt: • Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen • Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen Lösung für die Unfallversicherung • Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)

  3. 5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen • Erfassung aller Kosten • Erlass eines Spesenreglements • Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: „Sitzungsgeld“) • Anlehnung an das „Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz • Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?

  4. Spesen von Vorstandsmitgliedern • Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen • Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen

  5. Spesen von Kadern • Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung) • Kleinauslagen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen • Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung

  6. Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien: • Erlass von Mitgliederbeiträgen • Geschenk bis CHF 500.- pro Jahr für Vorstandsmitglieder • Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag

  7. Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Vorstandsmitglieder: • Stufe Samariterverein: CHF 1‘250.- bis CHF 2‘500.- pro Jahr • Stufe Kantonalverbände: CHF 1‘500.- bis CHF 3‘000.- pro Jahr

  8. Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände: CHF 135.- bis 165.- pro Kurs- oder Trainingstag

  9. Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst) • Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen) • Kleinauslagen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung • Anerkennungs-Prämie Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-

  10. Mögliche Maximierung von Spesen Nächste Schritte: • Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur • Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband • Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!) • Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen

  11. Kritische Grössen beim Einkommen einer Person • AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung:Ab CHF 2‘200.- pro Jahr • Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF 19‘890.- pro Jahr • Obligatorische zweite Säule: Ab CHF 19‘890.- p.a.

  12. Zusätzliche Komplikationen • Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF 2‘200.-) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind • Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF 53‘040.- ausmacht.

  13. Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse Keine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs-kasse (bis CHF 19‘890.- p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind. Unser nächster Schritt: Publikation der vorhandenen Wegleitung

  14. Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung • Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet • Vermeidung der „Putzfrauenregelung“ mit Kosten von CHF 100.- pro Person und Jahr • Jeder Samariterverein und Kantonalverband • meldet seine Leute an und rechnet direkt ab • bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme Unser nächster Schritt: Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen

  15. Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF 19‘890.- Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS: • Lohnbuchhaltung • Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge • Pensionskassenlösung • Unterstützung bei Anstellungen Unser nächster Schritt: Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?

  16. Teilzeitanstellungen:Zusammenfassung • Die Kantonalverbände und Samaritervereine • brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu maximieren; die Wegleitung hilft dabei • müssen die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen • Die Zentralorganisation kann • eine nationale Lösung für die Berufsunfall-Versicherung anbieten • bei den Kantonalverbänden den weitergehenden Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen

  17. TeilzeitanstellungenAbschluss Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?

More Related