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Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen. Kurt Sutter. Übersicht: Die Kernprobleme. Unterscheidung von Spesen (Auslagenersatz) Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen
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Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen Kurt Sutter
Übersicht: Die Kernprobleme • Unterscheidung von • Spesen (Auslagenersatz) • Arbeitsentgelt • Soweit Arbeitsentgelt: • Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen • Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen Lösung für die Unfallversicherung • Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)
5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen • Erfassung aller Kosten • Erlass eines Spesenreglements • Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: „Sitzungsgeld“) • Anlehnung an das „Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz • Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?
Spesen von Vorstandsmitgliedern • Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen • Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen
Spesen von Kadern • Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung) • Kleinauslagen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen • Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung
Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien: • Erlass von Mitgliederbeiträgen • Geschenk bis CHF 500.- pro Jahr für Vorstandsmitglieder • Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag
Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Vorstandsmitglieder: • Stufe Samariterverein: CHF 1‘250.- bis CHF 2‘500.- pro Jahr • Stufe Kantonalverbände: CHF 1‘500.- bis CHF 3‘000.- pro Jahr
Mögliche Maximierung von Spesen Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände: CHF 135.- bis 165.- pro Kurs- oder Trainingstag
Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst) • Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen) • Kleinauslagen • Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung • Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung • Anerkennungs-Prämie Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-
Mögliche Maximierung von Spesen Nächste Schritte: • Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur • Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband • Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!) • Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen
Kritische Grössen beim Einkommen einer Person • AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung:Ab CHF 2‘200.- pro Jahr • Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF 19‘890.- pro Jahr • Obligatorische zweite Säule: Ab CHF 19‘890.- p.a.
Zusätzliche Komplikationen • Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF 2‘200.-) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind • Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF 53‘040.- ausmacht.
Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse Keine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs-kasse (bis CHF 19‘890.- p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind. Unser nächster Schritt: Publikation der vorhandenen Wegleitung
Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung • Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet • Vermeidung der „Putzfrauenregelung“ mit Kosten von CHF 100.- pro Person und Jahr • Jeder Samariterverein und Kantonalverband • meldet seine Leute an und rechnet direkt ab • bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme Unser nächster Schritt: Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen
Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF 19‘890.- Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS: • Lohnbuchhaltung • Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge • Pensionskassenlösung • Unterstützung bei Anstellungen Unser nächster Schritt: Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?
Teilzeitanstellungen:Zusammenfassung • Die Kantonalverbände und Samaritervereine • brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu maximieren; die Wegleitung hilft dabei • müssen die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen • Die Zentralorganisation kann • eine nationale Lösung für die Berufsunfall-Versicherung anbieten • bei den Kantonalverbänden den weitergehenden Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen
TeilzeitanstellungenAbschluss Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen?