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Interkommunale Zusammenarbeit —

Interkommunale Zusammenarbeit —. Einführungskurs für Gemeinderätinnen und - räte 31 . August 2011 Manfred Raemy, Geschäftsführer Region Sense. Inhalt —. Allgemeines Interkommunale Zusammenarbeit - Regionalkonferenz - Gemeindeübereinkunft Gemeindeverband. Allgemeines —.

nicole
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Interkommunale Zusammenarbeit —

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  1. InterkommunaleZusammenarbeit— EinführungskursfürGemeinderätinnen und -räte31. August 2011 Manfred Raemy, GeschäftsführerRegion Sense

  2. Inhalt — • Allgemeines • InterkommunaleZusammenarbeit- Regionalkonferenz- Gemeindeübereinkunft • Gemeindeverband

  3. Allgemeines— • Das Oberamt des Sensebezirks ist verantwortlich für: • die regionale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Gemeindeverbänden; • die Beziehungen mit den Behörden und der Bevölkerung des Bezirks; • die Koordination der Verwaltungsaufgaben und die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden; • die öffentliche Ordnung; • die Erteilung von Bewilligungen (Bau, Jagd, Fischerei, Veranstaltungen usw.). • Rolle des Oberamtes

  4. Allgemeines (2)— • Der Oberamtmann untersteht hierarchisch direkt dem Staatsrat und dessen Direktionen und übt folgende Aufgaben aus: • Entwicklung des Bezirks(regionale und interregionale Zusammenarbeit); • Strafrechtliche Behörde; • Besondere Behörde für die Verwaltungsrechtspflege; • zivilrechtliche Behörde; • Verwaltungsbehörde; • verantwortliche Behörde für die öffentliche Sicherheit. • Rolle des Oberamtmannes

  5. InterkommunaleZusammenarbeit • Interkommunale Zusammenarbeit • 1 Der Staat fördert die interkommunale Zusammenarbeit. • 2 Die Gemeinden können sich für die Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zusammenschliessen. Sie müssen sich an sämtlichen Aufgaben des Gemeindeverbands beteiligen. • 3 Der Staat kann Gemeinden verpflichten, einem Gemeindeverband beizutreten oder einen solchen zu gründen. • 4 Die Gemeinden können regionale Verwaltungsstrukturen errichten. • Verfassung des Kantons Freiburg Art. 134

  6. InterkommunaleZusammenarbeit (2) • Koordination einer Tätigkeit mehrerer Gemeinden in einem bestimmten Bereich • Kompetenzen:- Erteilung von Studienaufträgen- Bestimmung von Daten für Stellungnahmen • Gemeinden sind durch ein Mitglied des Gemeinderates vertreten • Kosten werden im Verhältnis der zivilrechtlichen Bevölkerung aufgeteilt (andere Verteilschlüssel sind möglich) • Regionalkonferenz

  7. InterkommunaleZusammenarbeit (3) • Schriftliche Vereinbarung die den Zweck der Übereinkunft, die Organisation, die Gemeinde welche die Buchhaltung führt, den Kostenverteiler, den Rechtsstand der Güter und die Auflösung festlegt. • Abschluss der Vereinbarung erfolgt durch den Gemeinderat • Gemeinden sind durch ein Mitglied des Gemeinderates vertreten • Kosten werden im Verhältnis der zivilrechtlichen Bevölkerung aufgeteilt (andere Verteilschlüssel sind möglich) • Gemeindeübereinkunft

  8. Gemeindeverband— • Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden für die interkommunale Zusammenarbeit. • Aus juristischer Sicht sind Gemeindeverbände öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedgemeinden verabschieden ihre Statuten, die vom Staatsrat genehmigt werden. • Dem Gemeindeverband kann von seinen Mitgliedern eine oder mehrere Gemeindeaufgaben übertragen werden. • Definition und Aufgaben

  9. Gemeindeverband (2)— • Mitgliedgemeinden des Verbandes • Name, Zweck und Sitz des Verbandes • Vertretung der Gemeinden an der Delegiertenversammlung • Regelnfür die Einberufung der Delegiertenversammlung • Definition des Vorstand • Definitionder Finanzquellen • Lastenverteilung- Investitionen- LaufenderAufwand • Verteilschlüssel der Aufgabenmusszwingend in den Statutendefiniertwerden • Fakultatives und obligatorischesFinanzreferendum • Statuten

  10. Gemeindeverband (3)— • Delegiertenversammlung • Vorstand • Weitere Organe sindfakultativ • Verbandsorgane

  11. Gemeindeverband (4)— • Aufgaben der Delegiertenversammlung: • Wahl des Präsidenten / der Präsidentin; • Wahl des Vorstandes (inkl. Präsident / Präsidentin); • Wahl der externen Revisionsstelle; • Genehmigung des Voranschlages, der Jahresrechnung und der Investitionsausgaben; • Genehmigung von Statutenänderungen und Reglementen; • Beaufsichtigung der Verwaltung des Verbandes • … • Delegiertenversammlung

  12. Gemeindeverband (5)— • Aufgaben des Vorstandes: • Leitung des Verbandes und Vertretung nach aussen; • Vorbereitung der Delegiertenversammlung und Vollzug der Beschlüsse • Regelung der Zuständigkeiten für die Finanzverwaltung • … • Vorstand

  13. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! • Fragen?

  14. Manfred Raemy, Geschäftsführer Gemeindeverband Region Sense • manfred.raemy@regionsense.ch, T +41 26 494 27 57 • Gemeindeverband Region SenseSchwarzseestrasse 5Postfach 821712 Tafers

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