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Das Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht. Ausmass der Jugendkriminalität. 15‘064 Strafurteile im Jahr 2009 68 % Schweizer/innen 80 % männlich 25 % unter 15 Jahre alt Rückfallquote: 30 % (Quelle: Radio DRS v. 4. 11. 2010). Warum werden Jugendliche kriminell?. Misshandlung. Vernachlässigung.

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Das Jugendstrafrecht

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  1. Das Jugendstrafrecht

  2. Ausmass der Jugendkriminalität • 15‘064 Strafurteile im Jahr 2009 • 68 % Schweizer/innen • 80 % männlich • 25 % unter 15 Jahre alt • Rückfallquote: 30 % (Quelle: Radio DRS v. 4. 11. 2010)

  3. Warum werden Jugendliche kriminell? Misshandlung Vernachlässigung mangelnde elterliche Aufsicht Ursachen der Jugendkriminalität (Beispiele) massive Streitigkeiten zwischen den Eltern inkonsequenter Erziehungsstil schulische Probleme ungenügende Integration

  4. Grundidee des JStG • „Erziehung kommt vor Strafe“ • Junge Straftäter und Straftäterinnen können leichter als erwachsene wieder "auf den rechten Weg" gebracht werden • Oft nützen erzieherische Massnahmen besser als Strafen

  5. Strafkatalog des JStG Trotz dem Vorrang der Erziehung gibt es folgende Strafen, welche verhängt werden können: • Verweis • Persönliche Leistung (Höchstdauer grundsätzlich 10 Tage, aber 3 Monate für 15- bis 18-Jährige, die ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben) • Busse bis 2'000 Franken (für 15- bis 18-Jährige) • Freiheitsentzug bis 1 Jahr (für 15- bis 18-Jährige) • Freiheitsentzug bis 4 Jahre (für 16- bis 18-Jährige, die schwere Verbrechen begangen haben).

  6. Schutzmassnahmen • Aufsicht (gegenüber Eltern od. Vormund um sicher zu stellen, dass die notwendigen erzieherischen Vorkehren getroffen werden) • Persönliche Betreuung (Erziehungshelfer) • Ambulante Behandlung (medizinisch oder psychologisch) • Unterbringung (bei Privatpersonen oder in Erziehungs- oder Behandlungseinrichtungen)

  7. Kantone haben 2 Verfahren zur Wahl Jugendrichtermodell Jugendanwaltsmodell Jugendanwalt/-anwältin klärt Sachverhalt ab erlässt Strafbefehle tritt als Ankläger/in auf überwacht Vollzug des Urteils Urteil fällt Jugendgericht Jugendrichter/in: • untersucht Sachverhalt • entscheidet leichtere Fälle alleine • amtet als Mitglied des Jugendgerichts

  8. Rat für Straftäter/innen und Eltern http://www.tschau.ch/rechte-und-pflichten/straftat/

  9. Statistisches http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/04/key/ueberblick/wichtigste_zahlen.html (Entweder im Präsentationsmodus von PowerPoint anklicken oder Link kopieren und in Browser einfügen)

  10. Das Gesetz http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_1/index.html (Entweder im Präsentationsmodus von PowerPoint anklicken oder Link kopieren und in Browser einfügen)

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