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Standortwahl zwischen einer polnischen Sonderwirtschaftszone und dem deutschen Fördergebiet - Modellierung einer Entscheidungshilfe - von Prof. Dr. St. Kudert Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre insbes. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
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Standortwahl zwischen einer polnischen Sonderwirtschaftszoneund dem deutschen Fördergebiet- Modellierung einer Entscheidungshilfe - von Prof. Dr. St. Kudert Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehreinsbes. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung an der Europa-Universität Viadrina
Problemstellung: Wie können betriebliche Entscheidungen systematisiert werden? Betriebliche Entscheidungen konstitutive Entscheidung laufende Entscheidung extern intern Rechts- form- wahl Stand- ort- wahl Steuer- bilanz- politik Aus- schüttungs- politik Finanz- planung Investi- tions- rechnung Steuerliche Teilentscheidung S = min! Steuerintegration G = max! - 2 -
Problemstellung: Welche investitionstheoretischen Entscheidungsverfahren im Rahmen der internationalen Standortwahl bieten sich an? Kapitalwertmethode Endwertmethode • Im einzelnen: • C0 = Kapitalwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt 0 • A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0 • t = Periodenindex (t = 1, ... , T) • EÜt = laufende Einzahlungsüber-schüsse im Zeitpunkt t • i = Zinsfuß der Alternativ- und Zwischenanlage • Im einzelnen: • ET = Endwert der Inv., gemessen im Zeitpunkt T • A0 = Höhe der Anfangsauszahlung im Zeitpunkt 0 • t = Periodenindex (t = 1, ... , T) • EÜt = laufende Einzahlungsüberschüsse im Zeitpunkt t • j = Zinsfuß der Alternativanlage • z = Zinsfuß der Zwischenanlage - 3 -
Die Kapitalwertmethode • Was können Einzahlungen sein? • Zum Beispiel: • Umsatzerlöse • Subventionen • Investitionszuschüsse • Investitionszulagen • Lohnkostenzuschüsse etc. • Fremdkapitalzuflüsse • Was können Auszahlungen sein? • Zum Beispiel: • Materialkosten • Lohnkosten • Logistigkosten • Investitionsanfangsauszahlung • Steuern • Zinsen etc. - 4 -
Problemstellung: Integration der Modifikationen in die Kapitalwertformel! Problemstellung: Wie kann St formal dargestellt werden? Problemstellung: Wie groß ist s ? Lösungsansatz: Die Variable s läßt sich formal unter den vereinfachenden Annahmen des Geltens von Grenz- bzw. Differenzsteuersätzen bei der Einkommensteuer und einem festen Gewerbesteuerhebesatz mit Hilfe der Teilsteuerrechnung als effekter Steuersatz darstellen, der unabhängig von einer konkreten Bemessungsgrundlage die interdependente Wirkung von Steuern veranschaulicht. - 5 -
Die Sonderwirtschaftszone Küstrin-Slubice Danzig Bremen Posen Berlin Warschau Hannover Dresden Köln Krakau Frankfurt Stuttgart München SWZ Küstrin-Slubice - 6 -
Themenschwerpunkte der Standortpräsentation 1. Die rechtlichen Regelungen über die Sonderwirtschaftszonen (SWZ) Das Sonderwirtschaftszonengesetz (SWZG) Die Sonderwirtschaftszonenverordnung (SWZVO Küstrin-Slubice) 2. Die Bestimmungen zu den Förderinstrumenten in Ostbrandenburg Das Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG) Der Investitionszuschuß (27. Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe) - 7 -
Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG gibt den rechtlichen Förderrahmen vor, der durch die jeweilige SWZVO auszufüllen ist. Art. 12 Abs. 1 bis 6 SWZG: Abs. 1: Die VO darf das Einkommen des Steuerpflichtigen für die Hälfteder Zonenlaufzeit von der ESt bzw. KSt befreien. Abs. 2: Die VO darf für die Restlaufzeit bis zur Hälfte des Einkommens von der ESt bzw. KSt freistellen. Abs. 3: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind Sofort-abschreibungen gestattet. Abs. 4: Für Steuerpflichtige, bei denen Abs. 1 und 2 nicht greifen, sind außerdem erhöhte Abschreibungen gestattet. Abs. 2-4: gelten nur noch für Altfälle! Ab 2001: Die Steuerminderung darf max.50 % der InvSumme betragen (Art. 17 I Nr. 34 KStG-PL). • §§ 5 und 8 der SWZVO Küstrin-Slubice: • § 5: Abs. 1 gewährt eine ESt- oder KSt-Befreiung für maximal 10 Jahre. • § 8: gewährt eine ESt- oder KSt-Minderung um 50 % für die Restlaufzeit. • Voraussetzung ist insbesondere, dass • die Investitionsausgaben mehr als 1 Mio. ECU betragenoder alternativ • mindestens 50 Arbeitnehmer dauerhaft in fester Anstellung beschäftigt werden. • SWZVO sind noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst worden! - 8 -
§§ 10 und 11 der SWZVO Küstrin-Slubice regeln für die Altfälle das Trostpflaster: • §§ 10 Abs. 1 und 2 gewähren für bestimmte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erhöhte Abschreibungen bis zum vierfachen der geltenden Abschreibungssätze. • § 11 gewährt Sofortabschrei-bungen auf erworbene Rechte und andere immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. 1. Ergebnis: • Bei allen Maßnahmen ist der Umfang der Förderung abhängig vom Investitions-volumen und der Höhe des Einkommens! • Ertrag- und finanzstarke Unternehmen erhalten auch eine hohe Förderung, während die Tarif- und Abschreibungs-vergünstigungen für finanz- und ertragschwache Unter-nehmen sogar ins Leere laufenkönnen! - 9 -
Weitere strukturelle Besonderheiten für eine optimierte Wirtschaftstätigkeit in der SWZ • Rechtliche Restriktionen: • Das Unternehmen in Polen sollte aus rechtlichen Gründen eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) sein. Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Form der Betriebstätte ist erst seit 2000 möglich. • Eine Neufassung des DBA D/PL ist zur Zeit in Arbeit. Es ist zu prüfen, ob sich hierdurch Auswirkungen auf die SWZ ergeben. • Mit der Hinarbeit auf den geplanten EU-Beitritt geht eine restriktivere Genehmigungser-teilung für die Aufnahme von Wirtschaftstätigkeiten in SWZ einher. • Wirtschaftliche Restriktionen: • Für die Planung einer realen Investition ist die Frage der Eigen- oder Fremdfinanzierung bzw. der Refinanzierung zu erörtern. • Die in der SWZ erwirtschafteten Gewinne sollten aus Risikogründenan die deutsche Spitzeneinheit ausgeschüttet werden. • Die polnische Inflationsrate liegt momentan bei ca. 10 %. • Das Gebiet der SWZ ist in einem Territorium mit schwach entwickelter Infrastruktur belegen. - 10 -
Der Wirtschaftsstandort Ostbrandenburg Danzig Bremen Posen Berlin Warschau Hannover Dresden Köln Krakau Frankfurt Stuttgart München Frankfurt (Oder) - 11 -
Die Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten in Ostbrandenburg Steuerfreie Investitionszulage (IZ) Steuerpflichtiger Investitionszuschuß (IS) • Anspruchsgrundlage bildet das Investitionszulagengesetz 1999, so dass ein Rechtsanspruch besteht. • Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (§ 1 InvZulG 1999). • Fördergebiet sind die neuen Bundes-länder. Bei betrieblichen Investitionen auch West-Berlin (§ 1 und 2 InvZulG). • Förderfähig sind abnutzb., bewegl. WG des Anlagevermögens. • Die IZ beträgt max. 12,5 % bzw. 25 % für KMU (§ 2 Abs. 6 und 7 InvZulG) • § 9 InvZulG regelt die ertragsteuerliche Behandlung. Die InvZul gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und mindert nicht die BGL der AfA. • Grundlage der Förderung bildet der 27. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ v. 29.01.1998 • Dieses Förderprogramm des Bundes vermittelt keinen Rechtsanspruch. • Fördergebiet sind grundsätzlich alle Länder, wobei sich die Höhe der Förderung in Abhängigkeit vom Gewerbe, der Lage und der Größe des Unter-nehmens sowie seinem Einzugsbereich ergibt. • Förderfähige Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich bis zu 35 % der AHK, für KMU bis 50 % förderfähig. • Die Förderung ist steuerpflichtig, wobei R 34 EStR ein Wahlrecht vorsieht. - 12 -
Integration der deutschen Förderinstrumente in das Kapitalwertmodell Investitionszulage Investitionszuschuß Erfolgswirksame Behandlung des Investitionszuschusses „Erfolgsneutrale“ Behandlung des Investitionszuschusses - 13 -
Gegenüberstellung der Förderinstrumente in der poln. SWZ und in Ostbrandenburg Ertrag- und substanzsteuerliche Präferenzen in Polen (indirekte Förderung) Investitionszulagen und -zuschüsse in Ostbrandenburg (direkte Förderung) • Volle Befreiung des Einkommens für die Hälfte der Zonenlaufzeit (max. Förderung 50 % der Investitionssumme). • Hälftige Befreiung des Einkommens für den Rest des Bestehens der Zone (max. Förderung für ca. weitere 10 Jahre). • Befreiung von Grund- und Immobiliensteuern. • Investitionszulagen fördern Unternehmen unabhängig von ihrer Finanz - und Ertragssituation. • Durch Investitionszuschüsse werden ertragschwache Unternehmen stärker gefördert als ertragstarke. • KMU erhalten besonders hohe IZ und in Brandenburg besonders hohe Investitionszuschüsse (bis zu 50 %). - 14 -
Problemstellung: Wie hoch ist der jeweilig anzuwendende Steuersatz in Abhängigkeit von den Handlungsalternativen? Investition in Brandenburg Investition in Polen • unbeschränkte KSt-Pflicht in Polen, aber Befreiung des Einkommens zu 100 % • keine Gewerbesteuer • bei Ausschüttung an dt. Mutter-KapG folgt beschränkte KSt-Pflicht der Mutter-KapG (grunds. 15 % QuSt-Pl) • DBA schränkt Besteuerung im Quellenstaat ein, d. h. 5 % QuSt-Pl auf die Dividende, wenn Schachtelbeteiligung (> 25 %) • Art. 10 i. V. m. 21 DBA D-Pl und § 8b Abs. 1 KStG-D stellen die Dividende in D steuerfrei, dafür aber 5 % fiktive nBA (§ 8b Abs. 5 KStG-D) (s1) • Gewinne sind zwar steuerfrei, aber bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteilseigner folgt ESt-Pflicht (s2) [Halbeinkünfteverf.] • keine GewESt-Pflicht der Dividende, da Kürzung nach § 9 GewStG • unbeschränkte KSt-Pflicht in Deutschland • Höhe der Gewerbesteuer in Abhängigkeit vom Hebesatz • Gewinne mit 25 % KSt belastet + 16,67 eff. GewSt bei 400 %igem Hebesatz (s3) • bei Ausschüttung an dt. natürl. Anteils-eigner kommt halbe ESt hinzu (s4) s1 = SQPl + SnBA = 6,875 % s2 = SQPl + SnBA + (1 -SQPL - SnBA)·SED·1/2 = 29,46 % s3 = SGe+SKStD·(1-SGe) = 37,5 % s4 = [SGe+SKStD·(1-SGe)] + SED·1/2 ·[1 - (SGe+SKStD·(1-SGe))] = 52,65 % - 15 -
Problemstellung: Welcher Besteuerung unterliegen die Gewinne aus der SWZ beim Transfer nach D? Tochter-GmbH Spitzen-einheit Polen Deutschland G = 100 95 nationales Steuerrecht nationales Steuerrecht G in SWZ 100 KSt-PL 0 QuSt-PL 5 KSt-D 0 SnBA 1,875 EK in D 93,125 Bei Ausschüttung an dt. Gesellschafter: ESt-D 22,58 EK in D 70,54 Geltungsbereich DBA Deutschland-Polen - 16 -
2. Ergebnis: Wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer Tochter in der SWZ beteiligt ist, können die Gewinne mit einer minimalen Steuerbelastung nach Deutschland transferiert werden. Werden diese Gewinne dann aber von der Spitzeneinheitan deren Gesellschaf-ter ausgeschüttet, geht die Steuer-befreiung teilweise verloren (Halbeinkünfteverf.). Das Modell eignet sich also vor allem für unternehmensbezogeneKapitalgesellschaften als Mutter, die Teile ihrer Gewinne regel-mäßig thesaurieren. Vorteilhaftigkeitsanalyse der alternativen Standorte Eine formale Betrachtung könnte erfolgen, indem man die Differenz der alternativen Kapitalwerte betrachtet, also einen Differenzkapitalwert bildet. C = CSPl-CSD Paxisorientiert könnte eine Vorteilhaftigkeitsabwägung mit Hilfe einer simulierten Investition über einen 10-Jahreszeitraum erfolgen. Simulationstableau - 17 -
Der Sachverhalt Die in Deutschland tätige Knack&Wurst GmbH mit Sitz in München ist aufgrund ihrer exzellenten Erzeugnisse und der damit einhergehenden ausgezeichneten Situation im Unternehmen auf der Suche nach neuen Produktionsstandorten (Gründung von 100 %igen Tochterunternehmen - 100 % eigenfinanziert). Von einem Kollegen der Branche erfuhr der Absatzleiter der Gesellschaft Her Fix, daß man in Polen ausgezeichnete Geschäfte machen könne und der russische Markt nah und unersättlich wäre. Außerdem müsse in bestimmten Gebieten niemand Steuern zahlen. Mit diesem Know-how versehen, hielt der Absatzleiter anläßlich des allwöchentlichen brain stormings vor dem Geschäftsführer der GmbH, Herrn Scheu, einen flammenden Vortrag über die Chancen des osteuropäischen Marktes. Am Ende des Vortrags legte Herr Scheu einen Vertrag zum Erwerb eines 10 ha großen Areals in der Nähe Küstrins vor, den dieser sogleich unterschreiben solle, da das einmalig günstige Angebot nur noch bis zum Ende der Woche bestünde. Herr Alternativ, ein Assistent der Geschäftsleitung, riet dem Geschäftsführer von der Unterzeichnung ab und unterbreitete seinerseits den Vorschlag, lieber im Osten Deutschlands zu bleiben; hier kenne man Land und Leute und die Förderung von Investitionen sei ohnehin unschlagbar. Darauf entbrannte eine heftige Diskussion, die der Senior schlichtete, indem er den Kontrahenten bis zum Wochenende Zeit gab, ihre Meinungen anhand einer Fallstudie zu unternauern. • Folgendes Zahlenmaterial stand den Mitarbeitern zur Beurteilung der alternativen Investitionen zur Verfügung: • Gesamtinvestition: 100.000.000,- DM • Planungshorizont: 10 Jahre • Periode 1 2 3 4 ... 10 • Umsatz: 8 60 140 kontinuierliche Steigerung um 6 % • Lohnkosten D: 3 12 20 kontinuierliche Steigerung um 4 % • Lohnkosten Pl: 2 10 16 kontinuierliche Steigerung um 5 % in Mio. • Logistikkosten D: 1 3 6 kontinuierliche Steigerung um 2 % DM • Logistikkosten Pl: 3 6 9 kontinuierliche Steigerung um 7 % • Materialkosten: 50 % der Umsätze • Abschreibungen sind linear vorzunehmen • Zins der Alternativ- und Zwischenanlage ist 15 % zzgl. 3 %iges Sicherheitsäquivalent für poln. SWZ • Gewerbesteuerhebesatz in Deutschland ist 400 % • Die IZ betragen 10 %, die IS 25 % der Investitionssumme - 19 -
Das Simulationstableau der Investition in Ostbrandenburg - 20 -
Das Simulationstableau der Investition in der SWZ Küstrin-Slubice - 21 -