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Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte. Vorstellung Person und Institution Schenkung Stiftung Vererbung. Wer ist, was macht die Stiftung trias?. trias – griechisch, die „Dreiheit“ Steht für die drei Ziele der Stiftung. Boden. Ökologie. Wohnen.
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Schenken, Stiften und Vererben als Finanzierungsmöglichkeit für Projekte • VorstellungPerson und Institution • Schenkung • Stiftung • Vererbung Gelsenkirchen, 6.6.2008
Wer ist, was macht die Stiftung trias? trias – griechisch, die „Dreiheit“Steht für die drei Ziele der Stiftung Boden Ökologie Wohnen Oder: Defizite abbauen, Bodenträger sein, Schenken, Stiften und Vererben nutzbar machen Gelsenkirchen, 6.6.2008
Beispiele aus unserer Arbeit Gelsenkirchen, 6.6.2008
Schenken • § 516 Begriff der Schenkung • (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Beispiele • Schenkung von € 100.000 für einkommensschwache Projektteilnehmer • Schenkung für Frauenprojekte • Schenkung eines Grundstücks Gelsenkirchen, 6.6.2008
Schenken: Gar nicht so einfach • Schenkung an eine Genossenschaft? Schenkungssteuer ! Eine Lösung könnte sein:Schenkung an die Stiftung trias mit der Auflage....zu fördern. Erfüllungsgehilfe ist die Genossenschaft • Kauf des Grundstücks Vergabe als Erbbaurecht zu ca. 4 % (Statt Bankdarlehen zu 5,25 + 1,5 %. • trias legt das Geld als Vermögensanlage bei der Genossenschaft an. Gelsenkirchen, 6.6.2008
Zwei Ebenen der Finanzierung im Modell der Stiftung trias • BeteiligungenDarlehenSondermittel • SchenkungenSpendenErbschaften Haus im Eigentum des Projektes Grundstück im Eigentum der Stiftung trias Gelsenkirchen, 6.6.2008
Stiften • Zitat: Wenn 30 Leute je € 10.000 stiften, kann die trias das Grundstück erwerben und wir können ganz in Ruhe unser Projekt entwickeln. • Von der Steuer erhalten wir, je nach Steuersatz, einen Teil des Geldes zurück. (Allerdings darf die trias das Projekt dann nicht bevorteilen – es sei denn, es handelt sich um einen gemeinnützigen Träger. • Ein gestaffelter Erbbauzins ist aber möglich • „Zitat: Ich finde es toll, dass ich den Staat an „meinen“ Projekten beteiligen kann.“ Gelsenkirchen, 6.6.2008
Stiften : Spenden • Spende: muss zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke ausgegeben werden (im Jahr der Zuwendung spätestens im Folgejahr) • Stiften: Ist das Einbringen in den Vermögensstock einer Stiftung. Das Vermögen muss erhalten bleiben. Die gemeinnützige Zielsetzung wird aus den Erträgen des Vermögens verfolgt. Vielleicht will man gar nicht an den „eigenen“ Verein spendenoder will nicht namentlich bekannt sein? Gelsenkirchen, 6.6.2008
Vererben: • „Ich habe mich viele, viele Jahre für Wohnprojekte eingesetzt und möchte deshalb, dass mein Vermögen für diesen Zweck eingesetzt wird. • „Ich möchte nicht, dass meine Erben zum Störfaktor im Projekt werden. Deshalb treffe ich dafür in meinem Testament Vorsorge.“ • „Meine Mitbewohner sollen weiter in Ruhe im Haus wohnen bleiben, auch wenn ich sterbe“. Vorsicht Falle: Nicht-Verwandte bezahlen erhebliche Erbschaftssteuer. Gelsenkirchen, 6.6.2008
Es gibt mehr als man/frau denkt: • Schenkung auf Widerruf • Bildung eines Sondervermögens (statt einer eigenen Stiftung)- mit Namensgebung- mit Auflagen für Zweck und Vergabe- mit Einflussmöglichkeit • Darlehen, das sukzessive in eine Schenkung umgewandelt wird, oder erst im Todesfall • ...... Gelsenkirchen, 6.6.2008
Spenden / Stiften / Vererben • Es gilt: Erst gestalten, dann schenken Gelsenkirchen, 6.6.2008