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Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern. Begrüßung Projekt und Tagungsprogramm Einleitung: Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern und Wohnortzuweisung. Dr. habil. Sonja Haug Referatsleiterin i.V. Migrations- und Integrations-forschung. Schwerpunkt Empirie.
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Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern • Begrüßung • Projekt und Tagungsprogramm • Einleitung: Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern und Wohnortzuweisung Dr. habil. Sonja Haug Referatsleiterin i.V. Migrations- und Integrations-forschung. Schwerpunkt Empirie
Projekt zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes • Bearbeitung: • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat Migrations- und Integrationsforschung. Schwerpunkt Empirie • Dr. habil. Sonja Haug (BAMF), Dr. Lenore Sauer (BiB) • unter Mitarbeit von Annette Sinn und Birgit Schulte • Laufzeit: 09/2005 - 11/2007 • Abschlussveranstaltung 29.-30.11.2007 • in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Migration, Integration, Minderheiten“ der Deutschen Gesellschaft für Demographie • Teilnehmer/innen: • Experten in acht ausgewählten Städten (Molbergen/Wolfsburg, Jena, Karlsruhe, Düsseldorf, Nürnberg, Berlin- Marzahn, Viernheim) • Wissenschaftler/innen, die sich mit dem Thema Befragung und Integration von Spätaussiedlern befasst haben
Wer darf als Spätaussiedler nach Deutschland zuwandern? • Aussiedler: nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG): Angehörige deutscher Minderheiten aus Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und Asien, die nach Deutschland migrieren. • Spätaussiedler: seit 1993, fast nur noch aus Nachfolgestaaten der UdSSR. • Voraussetzung: • Abstammung von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit • Nationalitätenerklärung, Bekenntnis zum deutschen Volkstum • zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen. • Einbeziehung der Angehörigen der Spätaussiedler: • Ehe seit mindestens drei Jahren • Grundkenntnisse deutsche Sprache • (Kompetenzstufe A1) Weitere Familienangehörige: Familiennachzug
Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern 1985-2005 1990: 397.073 2006: 7.747 seit 1985: insgesamt 3.238.813 Quelle: Bundesverwaltungsamt (Migrationsbericht, BAMF)
Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern nach Aussiedlerstatus, 1993-2006
Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern / Wohnortzuweisungsgesetz • Gifhorner Erklärung 1995: (Wolfsburg, Salzgitter, LKr Gifhorn, Nienburg/Weser, Cloppenburg, Emsland und Osnabrück): Forderung klare und berechenbare Rahmenbedingungen, gerechte solidarische Lastenverteilung • 1996: Wohnortzuweisungsgesetz • Verteilung nach Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer • Wohnortbindung für 3 Jahre, Sanktionierung bei Änderung des Wohnortes: keine Sozialhilfe bzw. ALG II • Ausnahmen: Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung • Klage vor Bundesverfassungsgericht • 2005: Gesetzesänderung, Wohnortzuweisung, aber Härtefallregelung: auch Umzug bei Teilzeitbeschäftigung oder Minijob, Wahl des Wohnortes bei Familienangehörigen • Evaluation des Gesetzes: BAMF
Wohnort-zuweisung 2005