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Schulische Tagesbetreuung - neu. Bettina Pröglhöf NÖ Familienreferat Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Tel. 02742 / 9005-16560 bettina.proeglhoef@noel.gv.at. Zahlen der TB in NÖ. Alte Modelle ohne Förderung Land 155 Gruppen und 4162 Kinder Neue Modelle mit Förderung Land
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Schulische Tagesbetreuung - neu Bettina Pröglhöf NÖ Familienreferat Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Tel. 02742 / 9005-16560 bettina.proeglhoef@noel.gv.at
Zahlen der TB in NÖ • Alte Modelle ohne Förderung Land 155 Gruppen und 4162 Kinder • Neue Modelle mit Förderung Land 150 Gruppen und 4000 Kinder
Ausbau der schulischen TB Vereinbarung 15a B-VG Land und Bund Personalförderung pro Gruppe bis Schuljahr 2014/15 Investitionsförderung pro Gruppe bis Schuljahr 2012/13
Antragstellung – Förderung Bund Familienreferat http//www.noel.gv.at pro Gruppe: Personalförderung (bis Ende April des laufenden Schuljahres) Infrastrukturmaßnahmen (kann jederzeit mit Vorlage einer Projektbeschreibung und Kostenschätzung erfolgen)
Personalförderung - Bund • Beantragung – nur im laufenden Schuljahr • Betreuung muss bis mind. 16.00 Uhr angeboten werden • Personal entspricht dem NÖ Pflichtschulgesetz • keine Schließung von Horten • max. € 8.000,-- pro Gruppe jährlich
Infrastrukturelle Maßnahmen • einmalig € 50.000,-- pro Gruppe • bis Schuljahr 2012/13 • Einrichtung neuer schulischer TB oder Qualitätsverbesserungen der bestehenden schulischen TB • Infrastruktur
Schaffung und Adaptierung • Speisesälen und Küchen • Gruppenräumen für adäquate Betreuung • Spielplätzen und ähnlichen Außenanlagen • Einrichtungsgegenständen • Geschirr, Besteck, Spiele, Bücher usw.
Nicht förderungswürdige Maßnahmen • Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes • Sanierung des Turnsaals • Anschaffung von Verwaltungsinfrastruktur • Modernisierung der Schulbibliothek • Ausstattung aller Klassenräume mit Beamer n • Bezahlung der Betriebskosten (Heizung, Strom oder Telefon)
Abwicklung der FörderungInfrastrukturmaßnahmen Zweistufiges Verfahren • Förderzusage - Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen, zweckgebundene Verwendung • Auszahlung – erfolgt nach Vorlage der bezahlten Schlussabrechnung und der zur Verfügung gestellten Mittel
Qualitätssicherung Die Kriterien stammen aus den „Empfehlungen für gelungene schulische TB“ des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur http//www.bmukk.gv.at/tagesbetreuung diese Kriterien sind zu berücksichtigen
Schulische Nachmittagsbetreuung – Förderung Land NÖ • Beantragung bis 31. März für das kommende Schuljahr Antragstellung: • Landesschulrat nur zu Beginn (einmalig) • Familienreferat jährlich
Förderung - Land NÖ - neu Defizitabdeckung • Berücksichtigung der Vereinbarung 15a B-VG • Abdeckung eines Defizits für Personalkosten
Defizitabdeckung • eingruppige Standorte bis zu € 5.000,-- • zweigruppige Standorte bis zu € 7.500,-- • drei und mehrgruppige Standorte bis zu € 8.000,-- Auszahlung – nach Vorlage der Abrechnung
Voraussetzungen • Gruppe ab 15 Kinder • schulartenübergreifend ab 12 Kinder • Beratung durch Aktionsteam • Öffnungszeiten bis mind. 17.00 Uhr • Elternbeitrag max. € 88,-- pro Monat bei einer 5 Tagesbetreuung
Weitere Voraussetzungen • keine Schließung von Horten • Antrag muss auch beim Landesschulrat bis 31. März eingebracht werden