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1. Einsatz – Gefahrklasse 2. Herzlich willkommen zur Ausbildung!. Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID. 1. Stoff liegt als Gas vor, wenn:. 2. Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID. „Gas“ im physikalischen Sinn: Aggregatzustand. Moleküle frei beweglich. kein definiertes Volumen. keine
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1 Einsatz – Gefahrklasse 2 Herzlich willkommen zur Ausbildung! Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID 1
Stoff liegt als Gas vor, wenn: 2 Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID „Gas“ im physikalischen Sinn: Aggregatzustand Moleküle frei beweglich kein definiertes Volumen keine definierte Form + + Gase füllen verfügbaren Raum gleichmäßig Einführung Form abhängig von Gefäßform und physikalischen Bedingungen Gase können fließen Gase sind kompressibel 2
Gefahrklasse 2 umfasst: mindestens eine der folgenden Eigenschaften: z.B. Fluorwasserstoff, UN 1052 Gefahrklasse 8 Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID 3 reine Gase Gasgemische Gemische aus Gasen und anderen Stoffen Gegenstände, die die oben genannten Stoffe enthalten Kriterien des Gefahrgutrechts Dampfdruck bei 50 °C > 300 kPa (3 bar) bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig Ausnahmen: z.B. kohlensäurehaltige Getränke 3
Bezeichnung Kriterium Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID 4 1 verdichtetes Gas im verpackten Zustand und unter Druck bei T = –50 °C vollständig gasförmig ... ... oder kritische Temperatur ≦ –50 °C 2 verflüssigtes Gas bei T > –50 °C unter Druck teilweise flüssig Tkritisch> –50 °C, < 65 °C: unter hohem Druck verflüssigt Tkritisch> 65 °C: unter niedrigem Druck verflüssigt Unterteilung der Gase 3 tiefgekühlt verflüssigtes Gas teilweise flüssig aufgrund Transport/Lagerung bei entsprechend niedrigen Temperaturen 4 gelöstes Gas unter Druck in flüssigem Lösungsmittel gelöst 5 Gaspatronen und Druckgaspackungen 6 Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten 7 Gase, die nicht unter Druck stehen, jedoch besonderen Vorschriften unterliegen 4
Kennbuchstabe/Eigenschaft X Die Gefahrklasse 2 nach ADR/RID Substanz/Gegenstand erfüllt Kriterien der Klasse 2 A erstickend 5 O oxidierend Substanz/Gegenstand wurde einer der sieben Unterteilungen zugeordnet F entzündbar T giftig TF giftig, entzündbar Substanz/Gegenstand wird in eine der Gruppen eingeordnet, welche die gefährliche Eigenschaften beschreibt TC giftig, ätzend Gruppeneinteilung TO giftig, oxidierend TFC giftig, entzündbar, ätzend TOC giftig, oxidierend, ätzend Zuordnung aller Güter der Gefahrklasse 2, ausgenommen Druckgaspackungen Eingruppierung von Druckgaspackungen Nicht zur Beförderung zugelassene Gase 5