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Gliederung:. 01. Einführung 02. Das Ziel der Vollbeschäftigung 03. Das Ziel der Geldwertstabilität 04. Das Ziel eines angemessenen wirtschaftlichen Wachstums 05. Die theoretischen Grundlagen der Beschäftigungspolitik
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Gliederung: 01. Einführung 02. Das Ziel der Vollbeschäftigung 03. Das Ziel der Geldwertstabilität 04. Das Ziel eines angemessenen wirtschaftlichen Wachstums 05. Die theoretischen Grundlagen der Beschäftigungspolitik 06. Die theoretischen Grundlagen der Stabilisierungspolitik 07. Die theoretischen Grundlagen der Wachstumspolitik 08. Die geld- und außenwirtschaftspolitischen Mittel 09. Die finanzpolitischen Mittel 10. Die einkommenspolitischen Mittel 11. Institutionelle Maßnahmen 12. Die Träger der Konjunktur- und Wachstumspolitik
Kapitel XI. Institutionelle Mittel der Konjunktur- und Wachstumspolitik
Gliederung: 01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Gliederung: 01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäftigungssteigerung führen ? (1) • Vor allem die Gewerkschaften fordern eine Arbeitszeitredu-zierung, um auf diese Weise die Beschäftigung zu steigern. • Die wichtigste Annahme dieses Ansatzes besteht darin, dass die Nachfrage nach Arbeitsstunden von diesen Maßnahmen unberührt bleibt. • Es wird gefordert, die Arbeitsplätze gerecht umzuverteilen. • Man geht von folgender Ausgangsformel aus: • N = const. = A * a , wobei • N: Zahl der nachgefragten Arbeitsstunden, • A: Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer • a: Arbeitsstundenzahl pro Arbeitnehmer • Eine Reduzierung der Freizeit um x% führt danach zu einer Beschäftigungssteigerung um etwa x%.
a Freizeitmodell a1 - D a a2 + isoelastisch A1 a2 N = a * A D A A A1 A2 aus N = const. = a * A folgt: - D a * A1 = D A * a2º -D a/a2 = D A/A1
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäftigungssteigerung führen ? (2) • Es bestehen verschiedene Pläne zur Realisierung einer Be-schäftigungserweiterung auf dem Wege einer Arbeitszeitver-kürzung: • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, • Die tarifliche Arbeitszeit wird reduziert. • Reduzierung der Überstunden • Es werden Überstundenkontingente festgelegt, welche nicht überschritten werden dürfen. • und früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. • Das Alter, von dem ab die Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheiden und deshalb Renten bezie-hen können, wird verringert.
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäftigungssteigerung führen ? (3) • Gegen diese Pläne richtet sich folgende Kritik: (1) • Die Nachfrage nach Arbeitsstunden ist nicht konstant. • Die Inflexibilität der Arbeitsnachfrage ist Folge institutio-neller Regulierungen und nicht vorgegeben. • Es ist fragwürdig, ob bei Verwirklichung dieser Freizeit-pläne mehr Gerechtigkeit zu erwarten ist. • Die Freiheit des einzelnen Arbeitnehmers wird stark eingeschränkt. • Es findet eine Lösung des Arbeitslosenproblems durch eine Verschärfung der Rentenkrise statt. • Eine Überstundenreduzierung verringert die Anpas-sungsfähigkeit • und vergrößert dadurch die Gefahr der Arbeitslosigkeit um ein weiteres.
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäftigungssteigerung führen ? (4) • Gegen diese Pläne richtet sich folgende Kritik: (2) • Diese Beschäftigungsformel trifft in Kleinbetrieben auf Schwierigkeiten. • Die neu eingestellten Arbeitnehmer müssten recht unter-schiedliche Tätigkeiten verrichten, da ja nicht ganze Ar-beitsplätze wegfallen. • Ein Erfolg ist nur zu erwarten, wenn kein vollständiger Lohnausgleich stattfindet, wenn also auf die Forderung: L = l * a = konstant verzichtet wird. • Es entsteht ein zusätzlicher Kapitalbedarf und damit steigen die Kosten und mit ihnen die Arbeitslosigkeit erneut an. • Das Ergebnis hängt allerdings von der Arbeitsnachfrage-elastizität ab (siehe nächste Folie).
Arbeitsnachfrageelastizität h > 1 : Definition Grenzproduktivitätssatz: mit :X = b * Na * K1-a Cobb-Douglas-Produktionsfunktion Erste Ableitung der Lohngleichung: Einsetzen der Werte ℓ und in die Elastizitätsgleichung: Durch Kürzen erreicht man: Þ mit a kleiner eins Þ h > 1
Beschäftigungszunahme (A) bei Arbeitszeitverkürzung, vollem Lohnausgleich und einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion l Beschäftigungsfunktion voller Lohnausgleich l2 N = f( l ) mit h > 1 L = l * a = const. l1 a2 a1 a N A2 45° N2 N1 Arbeitskräfte-nachfrage A1 = tan (N/a) N
Fazit: (1a) • Eine Kürzung der Arbeitszeit wird als Mittel empfohlen, um die knappen Arbeitsplätze gerechter zu verteilen. • Die Verfechter solcher Lösungen gehen davon aus, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Gütern und damit auch nach Arbeitsstunden nicht erhöht werden könne, • dass aber eine Reduzierung der Arbeitszeit pro Arbeitnehmer dazu führe, dass mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden. • Die Vorstellung, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nicht ausgeweitet werden könne, wird entweder auf die Hypothese zu-rückgeführt, dass aufgrund allgemeinen Wohlstandes eine Sätti-gung in der Güternachfrage eingetreten sei (Sättigungshypothese) oder • dass der technische Fortschritt zwangsweise dazu führe, dass im-mer mehr Arbeit durch Maschinen ersetzt werde (Robotisie-rungshypothese).
Fazit: (1b) • Beide Hypothesen sind falsch. Nach wie vor ist für breite Schichten der Bevölkerung keine Sättigung eingetreten. • Der technische Fortschritt ist im Durchschnitt nur dann arbeits-sparend, wenn der Lohn in Relation zum Zins zu hoch ist. • Die Umsetzung geringerer Arbeitszeit in neue Arbeitsplätze funktioniert nur in Großbetrieben, sodass die Arbeitszeit in viel stärkerem Maße reduziert werden müsste, als neue Arbeitsplätze hierdurch geschaffen werden könnten. • Die Umsetzung einer Arbeitszeitreduzierung durch Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in der Regel mit einem erheblichen Anstieg der Kapital- und Arbeitskosten verbunden. • Wie stark die Kapitalkosten steigen, hängt davon ab, wieweit z. B. durch Einführung von Schichtbetrieb die Organisation des Pro-duktionsablaufes reformiert werden kann.
Fazit: (1c) • Wieweit die Arbeitskosten steigen, hängt weiterhin davon ab, ob die Arbeitsreduzierung mit einem Lohnausgleich verbunden wird. • Die Arbeitskosten würden nur dann nicht steigen, wenn über-haupt kein Lohnausgleich durchgesetzt würde. • Mit den Stückkosten geht jedoch auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Arbeitskräften wiederum zurück.
Gliederung: 01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungs-schutz einen Anstieg in der Beschäftigung ? (1) • Der Kündigungsschutz wird in der BRD durch Gesetz, Tarif-vertrag und Rechtsprechung bestimmt. • Das Ziel besteht in einer Vermeidung von willkürlichen Ent-lassungen. • Man rechtfertigt den gesetzlichen Kündigungsschutz damit, dass auf diese Weise eine natürliche Monopolstellung der Ar-beitgeber oder zumindest deren Auswirkungen vermieden werden sollen.
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungs-schutz einen Anstieg in der Beschäftigung ? (2) • Gilt diese Arbeitsmarktlage auch heute noch ? • Früher bestand eine natürliche Monopolstellung des Un-ternehmers aufgrund einer geringen regionalen Mobilität der Arbeiter. • Heute ist die regionale Mobilität der meisten Arbeitneh-mer wesentlich höher. • Trotzdem besteht oftmals nach wie vor eine natürliche Monopolstellung der Unternehmer und zwar aufgrund eines Informationsmonopols des Arbeitgebers. • Ein effizienterer Schutz vor Arbeitslosigkeit wäre allerdings auch bei Wettbewerb gegeben.
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungs-schutz einen Anstieg in der Beschäftigung ? (3) • Es findet keine Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze durch einen Kündigungsschutz statt! • Jeder Kündigungsschutz erhöht die Kosten und damit sogar die Arbeitslosigkeit. • Der Kündigungsschutz versagt vor allem im Konkursfalle. • Der Kündigungsschutz kann nämlich die für das Weiterbe-stehen einer Unternehmung notwendige Anpassung erschwe-ren. • Ein rigoroser Kündigungsschutz verhindert damit auch möglicher Weise ein wirtschaftliches Wachstum. • Es bestehen Konflikte mit den Interessen der Arbeitslosen, insbesondere der Langzeitarbeitslosen, da eine Neubesetzung von Arbeitsplätzen schwieriger wird. • Auch verteilungspolitisch wird gerade der Schwächere auf diese Weise nicht geschützt.
Fazit: (2a) • Der Kündigungsschutz wurde eingeführt, um Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen. • Der beste Schutz gegen Willkür ist ein starker Wettbewerb der Unternehmer; • da aber immer wieder Monopolsituationen auftreten werden, ist ein gewisser Kündigungsschutz aus sozialpolitischer Sicht uner-lässlich. • Allerdings ist es aus beschäftigungspolitischer Sicht gefährlich, wenn auch Kündigungen unterbunden werden, die betriebsbe-dingt notwendig werden (rigoroser Kündigungsschutz). • Durch Kündigungsschutz wird kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen, es werden diejenigen geschützt, die bereits einen Ar-beitsplatz haben auf Kosten der bereits Arbeitslosen. • Sozialpolitik verlangt jedoch stets Schutz des jeweils Schwä-cheren.
Fazit: (2b) • Rigoroser Kündigungsschutz erhöht (teilweise auch durch das Phänomen des Arbeiterhortens) stets die Stückkosten, da der Un-ternehmer zu zweitbesten Produktionslösungen gezwungen wird. • Dadurch steigt jedoch die Arbeitslosigkeit. • Rigoroser Kündigungsschutz verhindert einen schnellen Auf-schwung, da der Unternehmer in diesem Falle nur dann sofort neue Arbeitskräfte einstellen wird, wenn er sicher ist, dass der Aufschwung von Dauer ist. • In den 80er und 90er Jahren wurde der gesetzliche Kündi-gungsschutz weitgehend liberalisiert, sodass der Handlungsbe-darf vor Bildung der rotgrünen Regierung weniger in einer Re-form der Kündigungsschutzgesetzgebung als in der Umsetzung dieser Liberalisierung lag. • Die Regierungen in Folge haben allerdings die Reformmaßnah-men teilweise zurückgenommen.
Gliederung: 01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 3: Lässt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungslage verbessern ? (1) • Vor allem Weitzman hat vorgeschlagen, die Arbeitslosigkeit durch Einführung einer Gewinnbeteiligung zu verringern. • Der Weitzman-Plan besteht in folgenden Vorschlägen: • Verlagerung der Entlohnungsformen zu leistungs- und ertragsabhängigen Entlohnungen • Martin Weizman entwickelte folgende These: • Die Nachfrage nach Arbeit ist bei einem Ertragslohn ceteris paribus höher als bei vorgegebenen Löhnen. • Ursache Nr. 1: • Eine Gewinnbeteiligung würde zu einem geringeren Unternehmensrisiko führen. • Ursache Nr. 2: • Gleichzeitig würde eine größere Flexibilität in der An- passung an Datenänderungen erreicht.
Weitzman-Plan Gewinnbeteiligung bei gleichzeitiger Lohnsatzsenkung p AT NE Gewinnsumme vor nach Gewinnbeteiligung X0 X1 X2 X
Frage 3: Lässt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungslage verbessern ? (2) • Arbeitnehmer haben bei Gewinnbeteiligung zwar ein höhe-res Einkommensrisiko, aber ein geringeres Beschäftigungs-risiko. • Entsprechend dem Ranking der Arbeitnehmer rangiert die Arbeitsplatzsicherheit stets vor einem Einkommens-zuwachs. • Bei Gewinnbeteiligung ist ein motivationsbedingter Produk-tivitätszuwachs möglich. • Mit einer Produktivitätssteigerung steigt jedoch auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmern höhere Einkünfte zu ge-währen.
Frage 3: Lässt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungslage verbessern ? (3) Es besteht die These von der augenblicklichen Sackgasse auf dem Arbeitsmarkt: In der 1. Hälfte der 90er Jahre überstiegen die Lohnzu-wächse den Zuwachs in der Arbeitsproduktivität, die Be-schäftigung blieb dennoch kurzfristig konstant. Eine expansive Lohnpolitik wirkt sich nämlich erst lang-fristig beschäftigungsmindernd aus, dann nämlich, wenn neue Investitionen fällig werden. Mitte der 90er Jahre fielen die Lohnsteigerungen gerin-ger aus als die Produktivitätszuwächse, die Beschäftigung stieg jedoch kurzfristig dennoch nicht an.
Frage 3: Lässt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungslage verbessern ? (4) Die Mäßigung in den Lohnforderungen zahlt sich näm-lich für die Arbeitnehmer wiederum erst langfristig aus, da die Beschäftigung erst dann wieder steigt, wenn auf-grund neuer Investitionen neue Arbeitsplätze entstehen. Die Gewinnbeteiligung stellt einen Ausweg aus dieser Sack-gasse dar. Die Beschäftigung steigt, da zumindest eine mittelfristige Bindung der Arbeitseinkommen und damit eine höhere Flexibilität erreicht wird. Die Unternehmer können davon ausgehen, dass auch mit-telfristig die Einkünfte der Arbeitnehmer nur dann stei-gen, wenn auch die Erträge zunehmen.
Fazit: (3a) • Beschäftigungspolitisch wäre es erwünscht, wenn in Zukunft die Partizipation der Arbeitnehmer am Wachstum weniger in Form von Lohnsteigerungen als in Form von Gewinnbeteiligungen voll-zogen würde. • Die Unternehmer würden auf diese Weise größere Möglichkeiten erhalten, bei Absatzkrisen mit Preissenkungen zu reagieren, das Unternehmerrisiko würde reduziert werden. • Die Arbeitnehmer würden durch eine Erhöhung der Arbeits-platzsicherheit eine Nutzensteigerung erfahren, und zudem indi-rekt durch eine motivationsbedingte Produktivitätssteigerung diesen Effekt sogar noch verstärken. • Auf diese Weise könnte ein Weg aus der Sackgasse gefunden werden, in der sich die Tarifverhandlungen oftmals befinden.
Fazit: (3b) • Da Arbeitsplätze vor allem durch Investitionsentscheidungen ge-schaffen oder vernichtet werden, wirkt sich sowohl eine mode-rate wie auch eine expansive Lohnpolitik zeitlich immer erst ver-zögert aus. • Expansive Lohnsteigerungen scheinen sich nicht unmittelbar ne-gativ auf die Beschäftigung auszuwirken, die Gewerkschaften werden in ihrem Verhalten bestärkt. • Treten dann verzögert Beschäftigungsminderungen ein und rea-gieren die Gewerkschaften mit einer moderaten Lohnpolitik, so ist wiederum keine sofortige Besserung in der Beschäftigtenlage festzustellen. • Es hat den Anschein, als würde die Zurückhaltung der Arbeit-nehmer nicht belohnt. • Gleichzeitig weist der Anstieg in den Gewinnen auf eine unge-rechte Umverteilung hin. • Die Bereitschaft der Gewerkschaften zur moderaten Lohnpolitik wird aufgekündigt.
Gliederung: 01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 4: Lässt sich durch Reduzierung der Lohnneben-kosten die Beschäftigung steigern ? (1) • Es wird die These vertreten, die Sozialleistungsquote sei zu hoch. • Hierbei wird auf den Kostencharakter der Sozialleistungen hingewiesen. • Die Lohnnebenkosten wirken sich nämlich wie die Lohnkos-ten i. e. S. auf die Beschäftigung aus. • Bei einer Erhöhung der Sozialbeiträge tritt zusätzlich ein Schereneffekt auf. • Eine Beitragserhöhung bewirkt sowohl eine Nettolohn-senkung , da die Arbeitnehmerbeiträge steigen, • als auch eine Arbeitskostensteigerung, sofern die Arbeit-geberbeiträge zunehmen.
Frage 4: Lässt sich durch Reduzierung der Lohnneben-kosten die Beschäftigung steigern ? (2) • Aufgrund des Rückgangs in den Nettolöhnen besteht die Ge-fahr induzierter Lohnerhöhungen, da die Gewerkschaften in der Regel bei Kürzungen der Nettolöhne tarifliche Lohnstei-gerungen durchsetzen. • Mangelnde Kontrollmechanismen in der Sozialversicherung verschärfen diese Situation, da keinesfalls immer eine effizi-ente Kostenkontrolle in der gesetzlichen Sozialversicherung besteht.
Fazit: (4a) • Auch ein Anstieg in den Lohnnebenkosten hat zu einer Erhöhung der Stückkosten und damit der Arbeitslosigkeit beigetragen. • Hierzu zählt insbesondere der Anstieg in den Sozialversiche-rungsbeiträgen. • Soziale Sicherheit ist zunächst eine Frage der Einkommensver-wendung, in diesem Sinne gibt es auch keine zu hohe Sozial-leistungsquote, wenn die Bevölkerung diesen Umfang an Sicher-heit wünscht. • Problematisch wird die Sozialleistungsquote nur dadurch, dass über den Arbeitgeberbeitrag eine Erhöhung der Sozialen Sicher-heit gleichzeitig einen Anstieg in den Stückkosten und damit auch in der Arbeitslosigkeit verursacht. • Da der Arbeitgeberbeitrag ohnehin weitgehend überwälzt werden dürfte, spräche vieles dafür, den Arbeitgeberbeitrag abzuschaf-fen.
Fazit: (4b) • Da dies politisch kaum realisierbar erscheint, gilt es die Aus-gabensteigerungen in der Sozialversicherung, die aufgrund von Missbrauch entstehen, z. B. durch Einführung von Wahltarifen zu reduzieren.
Gliederung: 01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ? 02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung 03. Gewinnbeteiligung 04. Reduzierung der Lohnnebenkosten 05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 5: Lässt sich durch Öffnung der Tarifverträge die Beschäftigung steigern ? (1) • Ausgangspunkt bildet die Tatsache, dass wir in der BRD ei-ne dezentrale, aber überbetriebliche Tarifvertragspraxis ha-ben. • Als Argument zugunsten der Beibehaltung überbetrieblicher Tarifverträge wird wie folgt argumentiert: • Es ist effizienter, wenn gleiche Probleme in überbetrieb-lichen Verträgen gelöst werden. • Warum ist aber eine Öffnung der Tarifverträge erwünscht? • Nach wie vor bestehen in diesem Falle überbetriebliche Tarifverhandlungen, • jedoch erhalten Betriebsräte das Recht, Vereinbarungen mit Unternehmungen zu treffen, die vom Tarifvertrag abweichen.
Frage 5: Lässt sich durch Öffnung der Tarifverträge die Beschäftigung steigern ? (2) Die Öffnung der Tarifverträge erfolgt hier durch Ver-zicht auf die Unabdingbarkeitsklausel. Diese sieht vor, dass tariflich vereinbarte Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen nicht durch betriebliche Ver-einbarungen oder durch individuelle Arbeitsverträge un-terlaufen werden dürfen. Eine größere Lohnflexibilität ist bei betrieblichen Ver-handlungen zu erwarten, da bei betrieblichen Verhandlungen das Beschäftigungs-interesse der Belegschaft überwiegt und da deshalb oftmals auf Lohnsteigerungen, welche beschäftigungsmindernd wirken, verzichtet wird.
Fazit: (5a) • Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass eher betrieb-liche als überbetriebliche Tarifverträge zu beschäftigungsneu-tralen Lohnsteigerungen führen. • Die Betriebsnähe zwinge die Arbeitnehmervertreter, in den Verhandlungen die Beschäftigungslage stärker zu berücksich-tigen. • Bei einer Öffnung der Tarifverträge werden zwar die Tarif-verhandlungen nach wie vor auf überbetrieblicher Ebene ge-führt, der Tarifvertrag lässt jedoch zu, • dass betriebliche Zusatzvereinbarungen abgeschlossen wer-den, die im Hinblick auf den Lohnsatz auch unterhalb des Ta-riflohnes liegen können, • sofern auf diese Weise Arbeitsplätze geschaffen werden, bzw. der sonst drohende Abbau von Arbeitsplätzen vermieden werden kann.
Fazit: (5b) • So könnte z. B. auf betrieblicher Ebene beschlossen werden, für eine Zeit von mehreren Jahren Verbesserungen in der Entloh-nung nur in Form von Gewinnbeteiligungen zu gewähren, • um auf diesem Wege den Arbeitsplatzabbau zu reduzieren.
Fragen zu Kapitel 11: (1) 01. Von welcher Annahme gehen die Pläne aus, über eine Reduzie-rung der Arbeitszeit die Beschäftigung zu steigern? 02. Welche drei Vorschläge wurden in diesem Zusammenhang dis-kutiert? 03. Worin bestehen die besonderen Schwierigkeiten, diese Pläne in Kleinbetrieben zu realisieren? 04. Bei welchen gewerkschaftlichen Forderungen insbesondere lässt sich eine Mehrbeschäftigung nicht realisieren? 05. Wann spricht man von einem rigorosen Kündigungsschutz? 06. Haben die Arbeitgeber auch heute noch eine natürliche Mono-polstellung auf den Arbeitsmärkten? 07. Was sieht der Weitzman-Plan vor? 08. Warum wird bei Einführung einer Gewinnbeteiligung die durch Lohnsenkungen hervorgerufene Mehrnachfrage nach Arbeit nicht wiederum durch Mindernachfrage kompensiert?
Fragen zu Kapitel 11: (2) 09. Warum ist bei einer Gewinnbeteiligung die Gefahr von Entlas-sungen geringer? 10. Worin besteht der Schereneffekt im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Sozialbeiträge? 11. Aus welchen Gründen führt eine Erhöhung der Sozialleistungs-quote zu gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten? 12. Was besagt die Unabdingbarkeitsklausel?
Antworten zu Kapitel 11: (1) 01. Die Pläne zur Beschäftigungssteigerung über eine Reduzierung der Arbeitszeit unterstellen stillschweigend, dass die gesamte Nachfrage nach Arbeitskräften in Arbeitsstunden gerechnet von der Arbeitszeitreduzierung nicht berührt wird. 02. Eine Arbeitszeitreduzierung wird erhofft aufgrund einer Redu-zierung der wöchentlichen Arbeitszeit, der Überstunden sowie der Lebensarbeitszeit. 03. In Kleinbetrieben müssten die neu eingestellten Arbeitnehmer recht unterschiedliche Tätigkeiten verrichten, da ja nicht ganze Arbeitsplätze wegfallen. 04. Eine Mehrbeschäftigung wäre nur dann zu erwarten, wenn die Gewerkschaften keinen vollen Lohnausgleich (gleiches Lohnein-kommen trotz Reduzierung der Arbeitsstundenzahl) fordern würden.
Antworten zu Kapitel 11: (2) 05. Ein rigoroser Kündigungsschutz liegt immer dann vor, wenn aufgrund des Kündigungsschutzes Kündigungen ausgeschlossen werden, welche betriebsnotwendig sind. 06. Vor allem in Großbetrieben haben die Unternehmungen oftmals auch heute noch eine Monopolstellung inne aufgrund eines Infor-mationsvorsprungs. 07. Der Weitzman-Plan sieht vor, einen Teil der Entlohnung der Ar-beitnehmer in Form von Gewinnbeteiligungen zu gewähren. 08. Das Gewinnoptimum wird durch Einführung einer Gewinnbetei-ligung nicht beeinflusst. Nach wie vor wird der maximale Gewinn bei der gleichen Produktionsmenge realisiert wie vor der Einführung der Gewinnbeteiligung. 09. Bei einer Gewinnbeteiligung sind Entlassungen weniger notwen-dig, da die Unternehmer die Möglichkeit erhalten, auf Absatz-rückgänge mit Preissenkungen zu reagieren.
Antworten zu Kapitel 11: (3) 10. Bei einer Erhöhung der Sozialbeiträge vermindert sich gleich-zeitig das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer (aufgrund des Anstiegs des Arbeitnehmerbeitrags) sowie die Gewinnsumme der Unternehmer (aufgrund des Anstiegs des Arbeitgeber-beitrags). 11. Die gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sozialleistungsquote entstehen dadurch, dass die Stückkosten erhöht werden und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit verringert wird. 12. Die Unabdingbarkeitsklausel bestimmt, dass die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen nicht durch betriebliche oder individuelle Arbeitsverträge unterlaufen werden dürfen.