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Die Prozess-Schritte. im betrieblichen Eingliederungsmanagement. Thomas Lambert. SGB IX. Gesetzesbegründung:
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Die Prozess-Schritte im betrieblichen Eingliederungsmanagement Thomas Lambert
SGB IX Gesetzesbegründung: „Durch die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten soll ein betriebliches Eingliederungsmanagement geschaffen werden, das durch geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis dauerhaft sichert.“
Betroffener Arbeitgeberklärt weitere Beteiligte • 6 Wochen • Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen • innerhalb eines Jahres • SBV • BR/PR/MAV • Betriebsarzt • Integrations-amt • IFD mit Zustimmungdes Betroffenen Ziel BetrieblichesEingliederungsmanagement • Beseitigung Arbeitsunfähigkeit • Vermeidung neuer Arbeitsunfähigkeit • dauerhafte Sicherung des Arbeitsverhältnisses
BetrieblichesEingliederungsmanagement Jedes Verfahren, das die zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezieht, das keine vernünftigerweise in Betracht zu ziehende Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten ausschließt und in dem die von den Teilnehmern eingebrachten Vorschläge sachlich erörtert werden entspricht den gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen an ein BEM. BAG Urteil, 2 AZR 400/08 v. 10.12.2009
~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ ~~~~~~~ BEM - Ablauf 6 Wochen AU Ursachen- Forschung Maßnahmen Abschluss
Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen • Abfrage Personalinformationssystem • regelmäßige Auswertung der Krankenstände • Notwendige Daten werden der Ansprechperson weitergegeben • Filter: Ist BEM sinnvoll? • Info an BR/PR/MAV und SBV bei schwerbehinderten Mitarbeitern durch Arbeitgeber/Personalverantwortlichen
Erstkontakt • Aufmerksamkeit des Betriebes signalisieren • Erste Infos über BEM/Praxis im Betrieb • Bedeutung ihrer/seiner Bereitschaft zur Mitarbeit • Hinweis auf Freiwilligkeit • Vertrauensbasis aufbauen • Schriftlich, mündlich oder persönlich • Ansprechpartner wird benannt (Kümmerer) • Hinweise auf Datenschutz
Erstkontakt Art des Umgangs mit Daten: • Ein Fünftel der Betriebe weist nicht auf Freiwilligkeit hin • Ein Drittel informiert nicht über Art, Umfang und Verwendung der Daten • In einer Mehrzahl der Betriebe gibt es keine Regelung zur Aufbewahrung der Daten (Quelle: Studie der Universität Köln)
Das Erstgespräch - Info- und Analysegespräch • Vertrauensbasis herstellen • Infos über BEM • Infos über Zweck des Gesprächs • Bereitschaft zur Mitwirkung abklären • Infos erhalten über • Betriebliche Ursachen der Erkrankung • Hauptsächliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit • Verbleibende Leistungspotenziale • Ziele, Lösungsideen und Perspektiven des Mitarbeiters • Nächste Schritte vereinbaren
Bereitschaft zur Zustimmung • Angst vor Arbeitsplatzverlust • Fehlende Transparenz • Kenntnisse zum BEM fehlen oder unzureichend • Fehlende Regelungen zum Datenschutz • Keine „Krankenrückkehrgespräche“, Art der Ansprache, gelungene Kommunikation • Wertschätzende Vertrauenskultur(Unternehmensleitlinien, kooperativer Führungsstil, Klima des Vertrauens ...) • BEM statt BAM! Hoffnung auf Arbeitsplatzerhalt
Fallbesprechung -Maßnahme-/Lösungsgespräch • Alle verfügbaren und notwendigen Infos zusammenstellen- Qualifikationen- Stärken- Medizinisches Leistungsprofil • Maßnahmen planen (stufenweise Wiedereingliederung, Arbeitsversuch, Umschulung, Fortbildung, Arbeitsplatzausstattung …) • Notwendige und im Betrieb vorhandene Ressourcen nutzbar machen • Maßnahmeplan formulieren
Konkrete Maßnahmen Vereinbarung treffen, die von allen Beteiligten mitgetragen wird: • Wer ist verantwortlich für Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen? • Anforderungs-/Leistungsprofil wird erstellt • Arbeitsplatzanpassung • Technische Ausstattung • Arbeitsbelastung/Arbeitszeit reduzieren • Arbeitsversuch • Umsetzung • Medizinische/berufliche Reha, Integrationsamt …
Kooperationspartner intern • Personalabteilung • Betriebsrat/Personalrat/MAV • Schwerbehindertenvertretung • Arbeitsmedizinischer Dienst • Arbeitssicherheit... • Gleichstellungsbeauftragte • Betriebs-Sozialdienst • Suchtbeauftragte
Kooperationspartner extern • Rentenversicherungsträger • Berufsgenossenschaften • Krankenkassen • Integrationsamt • Agentur für Arbeit • Integrationsfachdienst • Reha-Kliniken • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation • Hausarzt • Gemeinsame Servicestelle
Umsetzung • Begleitung des Mitarbeiters • Notwendige Korrekturen werden vorgenommen • Schwierigkeiten rechtzeitig erkennen und beseitigen • Ergebnis feststellen: erfolgreich oder nicht; ggf. weitere Optionen
Auswertung • Systematische Dokumentation des Prozesses • Bewertung des Einzelfalls nach Abschluss der Maßnahme • Regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Beteiligten • Befragung der betroffenen Mitarbeiter zum Ergebnis und Prozess • Erfassung der Krankheitszeiten nach der Durchführung von BEM • Verbesserung oder Beschleunigung des Prozesses • Ziel: klare Ergebnisse
Kennzeichen guter BEM-Betriebe • Informieren Ihre Beschäftigten regelmäßig über BEM • Wohlwollender Kontakt nach 6 Wochen • Aufklärung der Mitarbeiter über Freiwilligkeit • Aufklärung über Datenschutz • Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung • Bieten zahlreiche Maßnahmen zum BEM an
Wichtige Regelungen in Betriebsvereinbarung • Zum Verfahrensablauf • Zuweisung von Verantwortlichkeiten • Mitwirkungspflichten der Beschäftigten • Gewährleistung des Datenschutzes • Ergebniskontrolle und Fallauswertung • Dokumentation
Zielvereinbarung Voraussetzung für den Erfolg • S spezifisch • Mmessbar • Aanspruchsvoll • Rrealistisch • T terminiert
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt - Leistungen des Integrationsamtes
Aufgaben Integrationsamt Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 1 SGB IX • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben • Kündigungsschutz
Weitere Aufgaben • Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement • Förderung von Integrationsprojekten • Integrationsfachdienste • Mitwirken bei Integrationsvereinbarung • Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen
Ausgleichsabgabe • Betriebe ab 20 Beschäftigte • 5 % Pflichtplätze • 115,00 € (< 5 % bis 3%) • 200,00 € (< 3 % bis 2 %) • 290,00 € (< 2 %) je unbesetztem Arbeitsplatz
Begleitende Hilfe im Arbeitsleben • Sicherung der soziale Stellung • Beschäftigung auf geeigneten Arbeitsplatzen mit Entwicklungsmöglichkeiten • Wettbewerbsfähigkeit Rechtsgrundlage: § 102 Abs. 2 SGB IX
Fachberatung ... ... durch unsere Expertinnen und Experten vor Ort: • Koordinierung • Finanzielle Fragen • Schulungen • Konfliktlösung
Technischer Beratungsdienst (TBD) • Empfehlung von Arbeitshilfen und behinderungsgerechten Maschinen • Planung und Begleitung von Umbauten • behinderungsgerechte Organisation des Arbeitsablaufes • Suche nach alternativen Arbeitsplätzen • fachtechnische Stellungnahmen
Integrationsfachdienst • Vermittlung • Vorbereitung von geeigneten schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Integrationsfachdienst • Begleitung am Arbeitsplatz • Information von Vorgesetzten und Kollegen • Problemlösung • Krisenintervention
Finanzielle Leistungen Allgemeine Leistungsvoraussetzungen: • Schwerbehinderteneigenschaft/Gleichstellung • unbefristetes Arbeitsverhältnis/befristetes Arbeitsverhältnis über 8 Wochen Dauer • mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit • tarifliche oder ortsübliche Entlohnung des schwerbehinderten Mitarbeiters
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung Rechtsgrundlage: § 26 SchwbAV Zuschüsse und/oder Darlehen für • technische Arbeitshilfen • behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte
Lohnkostenzuschuss • Rechtsgrundlage: § 27 SchwbAV • Alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass … • sbM ohne fremde Hilfe arbeiten kann • sbM seinem Arbeitsentgelt entsprechende Arbeitsleistung erbringen kann
Lohnkostenzuschuss ... ... bei Minderleistung Arbeitsleistung wird behinderungsbedingt nicht mehr in vollem Umfang erbracht ab Minderleistung von mindestens 30 % auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich
Lohnkostenzuschuss ... ... für Betreuung wenn besondere Unterstützung durch Kollegen oder Vorgesetzte notwendig ist ab Betreuungsaufwand > 0,5 Stunden pro Tag auf Antrag Lohnkostenzuschuss möglich
Lohnkostenzuschuss ... • Höchstbeträge • bei Minderleistung bis zu 400,00 € monatlich • bei personeller Unterstützung (außergewöhnlicher Betreuungsaufwand) bis zu 480,00 € monatlich • maximal 40 % des Bruttojahreseinkommens(einschließlich AG-Anteil zur gesetzlichen Sozialversicherung)
Leistungen anschwerbehinderte Menschen • für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV) • zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV) nur für Beamte und Selbstständige • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV) nur bei berufsbezogener Notwendigkeit nur für Beamte uns Selbstständige
Leistungen anschwerbehinderte Menschen • Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV) Förderung behinderungsgerecht gestalteter Fortbildungsmaßnahmen (keine Umschulung!) • in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV) • Arbeitsassistenz (§ 17 Abs.1a SchwbAV) • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)
Haben Sie einen Blick für Probleme im Betrieb !!!
Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kvjs.de www. integrationsaemter.de Suchen Sie Ihren zuständigen Integrationsfachdienst: www.ifd-bw.de