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Sexualisierte Gewalt im Verband

Protokoll Länderrat 29.5.2010 Anlage 1 TOP 9. Sexualisierte Gewalt im Verband. Motivation. Sexuelle Gewalt kommt in erschreckender Häufigkeit vor Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft können Opfer sexueller Übergriffe werden

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Sexualisierte Gewalt im Verband

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Presentation Transcript


  1. Protokoll Länderrat 29.5.2010 Anlage 1 TOP 9 Sexualisierte Gewalt im Verband

  2. Motivation • Sexuelle Gewalt kommt in erschreckender Häufigkeit vor • Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft können Opfer sexueller Übergriffe werden • Dies geschieht zumeist im sozialen Nahraum der Betroffenen • Täter und Täterinnen suchen meist gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen

  3. Best-Practive Beispiel der Johanniter-Jugend! Vorgeschichte: • Beschluss der Bundesjugendversammlung I/2005 • Auftrag der Bundesjugendleitung an die Dezernentinnen und Dezernenten • - Vorschlag für Aktionsprogramm • - Arbeitshilfe für JugendgruppenleiterInnen • Beschluss der BJV II/2005 • Ziele • Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden für die Problematik • Entwicklung möglicher Präventionsmaßnahmen • Aufbau verbandlicher Strukturen zu angemessener und fachlicher Intervention bei Missbrauchsfällen

  4. Überblick • Logo und Give away • Arbeitshilfe • Ehrenerklärung • Vertrauenspersonen • Weitere Infos

  5. Projekt des JRK Nordrhein • Ehrenkodex für alle JRK Leitungskräfte • Vorlage von Führungszeugnissen für alle JRK Leitungskräfte • Benennen von jeweils einem weiblichen und männlichen Ansprechpartner zum Thema "Sexueller Missbrauch„ (Diese können bei Fragen und Unsicherheiten von ehrenamtlichen Leitungskräften und JRKlerInnen kontaktiert werden) • Der Landesverband nimmt festen Kontakt zu einer Beratungsstelle auf. • Baustein "Wohl des Kindes" in die GruppenleiterInnen – Ausbildung • Die LeiterInnen und BetreuerInnen der Ferienfreizeiten werden zum Thema geschult • Das Bildungsprogramm 2008 sieht Fortbildungsangebote zu der Thematik vor. • Wir bleiben am Ball, d.h. unsere pädagogischen MitarbeiterInnen nehmen an Weiterbildungen und Fachtagungen zum Thema teil, um bestinformiert zu sein.

  6. Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verband 1. Vertrauens- personen 4. Selbst-verpflichtungen 2. Schulung der Führungs-Kräfte 3. Krisen-mangement 5. Schulung minder-jähriger Mitglieder Arbeitsheft

  7. 1. Vertrauenspersonen Die Landesleitungen des Jugendrotkreuzes, der Bereitschaften und der Wasserwacht ernennen zwei Vertrauenspersonen, die für mögliche Opfer und für Leitungskräfte der Orts-, Kreis- und Bezirksverbände Ansprechpartner sind. Sie begleiten mögliche Opfer bei ihrem weiteren Vorgehen und helfen den Vorständen bzw. Leitungskräften der betreffenden Verbände bei ihrem Krisenmanagement. Eine Kooperation der Vertrauenspersonen mit dem Kinderschutzdienst des DRK-Landesverbandes wird hierbei angestrebt. Sie sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus den Gemeinschaften und müssen entsprechende Vorraussetzungen erfüllen wie z.B. einschlägiges Studium und Fortbildungen in diesem Bereich. Die Vertrauenspersonen erhalten den Status von Landesbeauftragten.

  8. 2. Schulung aller Führungs- und Leitungskräfte aller Gemeinschaften Alle Führungs- und Leitungskräfte der Bereitschaften, des Jugendrotkreuzes und der Wasserwacht werden in diesem Bereich fortgebildet. Ein Modul zu dem Thema soll in verschiedene Ausbildungen integriert werden. Hierbei stehen präventive Maßnahmen als auch das Krisenmanagement im Vordergrund.

  9. 3. Etablierung eines Krisenmanagements Erarbeitung von Plänen und Verhaltensanweisungen, wie Leitungs- und Führungskräfte in Verdachtsfällen handeln sollen. Hierbei sollen die Vertrauenspersonen eine wichtige Rolle spielen. Wichtig für alle Beteiligten: Keine Person und keine Institution kann ein Kind alleine retten!

  10. 4. Selbstverpflichtungen aller Führungs- und Leitungskräfte aller Gemeinschaften Alle Führungs- und Leitungskräfte der Gemeinschaften unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung, die auf Landesebene von den jeweiligen Leitungskräften der Gemeinschaften gesammelt wird. Die Selbstverpflichtung dient der Dokumentation, dass das Rote Kreuz seine ehrenamtlichen Mitarbeiter über das Thema aufgeklärt hat und wir ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt gegenüber potentiellen Tätern setzen: Bei uns bist du nicht willkommen!

  11. 5. Schulung aller minderjährigen Mitglieder Im letzten Schritt sollen alle minderjährigen Mitglieder des Roten Kreuzes für das Thema sensibilisiert werden: was darf ich mir gefallen lassen, wie sage ich nein, was bedeutet eine Anschuldigung für eine Person bzw. welche Konsequenzen löse ich aus.

  12. Ideen/ Anregungen für den Länderrat 1. Mindeststandards bundesweit mit allen Gemeinschaften 2. Ggf. Arbeitsheft erstellen 3. Bundesweite Vernetzung/ Austausch und Schulungen der Vertrauenspersonen

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