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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum. 2013 – und jetzt ? Ihre Schornsteinfeger informieren. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister. Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum. Was ändert sich?
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Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum 2013 – und jetzt ? Ihre Schornsteinfeger informieren Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum • Was ändert sich? • Freie Wahl Ihres Schornsteinfegers • Umweltschutzvorschriften für Ihre • holzbefeuerten Einzelöfen • Umweltschutzvorschriften für Ihre • holzbefeuerten Zentralheizungen • Pflicht zur Nachrüstung von • Rauchmeldern Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Aufteilung der üblichen Kaminkehrertätigkeiten in Hoheitliche Aufgaben Kehr- und Überprüfungstätigkeiten • Feuerstättenschau • Abnahme neuer • oder geänderter • Feuerungsanlagen • „ersatzweise Vor- • nahmen“ • Alle üblichen • Kehrtätigkeiten • Reinigungstätigkeiten • Überprüfungen von Öfen • und Heizungen • Messungen an Zentralheizungen Ausführung durch einen Schorn- steinfeger Ihrer Wahl, der in der BAFA-Liste als qualifizierter Schornsteinfeger registriert ist. Ausführung durch den Bevollmächtigten Bez.- Schornsteinfegermeister Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum • Soviel zur europäisch reglementierten Verwaltungstheorie! • Wie kann die Praxis aussehen? • Sie haben im Laufe der letzten beiden Jahre von Ihrem Bezirks-kaminkehrermeister einen so genannten Feuerstättenbescheid bekommen. • Im Feuerstättenbescheid ist festgelegt, • welche Kaminkehrertätigkeiten • innerhalb welchen Zeitraums im Jahr • wie oft • auszuführen sind. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum • Sie entscheiden: • Sind Sie mit Ihrem bisherigen „Schorni“ zufrieden, ändert sich • für Sie nichts. Ihr „Schorni“ wird sich auch weiterhin ohne • zusätzlichen Aufwand für Sie von sich aus bei Ihnen melden und • alle anfallenden Arbeiten fristgerecht und zu Ihrer Zufriedenheit • erledigen. • Sie möchten – aus welchem Grund auch immer – Ihren Schorn- • steinfeger wechseln. Dann müssen Sie von sich aus aktiv werden • und mit einem Schornsteinfeger Ihrer Wahl Termine und Arbeits- • umfang festlegen. Ihr gewählter Schornsteinfeger bestätigt auf • einem Formblatt die Arbeitsausführung und Sie müssen dieses • Formblatt als Bestätigung der Arbeitsausführung an den für Sie • zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister • fristgerecht weiterleiten. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen • Seit März 2010 ist die neue 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung • in Kraft getreten. Sie fordert erstmals, dass holzbefeuerte Einzel- • öfen Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. • maximal 0,15 g/m³ Feinstaub • maximal 4 g/m³ Kohlenmonoxid • Mindestwirkungsgrad 70% bis 85%, je nach Feuerraumgeometrie • und Art der Feuerstätte • Holzöfen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung gekauft wurden, • erfüllen diese Vorgaben. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen • Holzbefeuerte Öfen, die vor dem März 2010 in Verkehr gebracht • bzw eingebaut wurden, müssen den Nachweis erbringen, dass • Sie diese Grenzwerte einhalten. • Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: • Prüfstandbescheinigung des Ofenherstellers • Fachgerechte Messung durch einen Schornsteinfeger • Sie, als Betreiber eines solchen Ofens, haben bis 31.12.2013 • Zeit - falls gewünscht - diesen Nachweis zu führen. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen • Sollte Ihnen diese Nachweisführung nicht möglich sein, oder • wünschen Sie dies nicht, so müssen sie Ihren holzbefeuerten • Einzelofen in Abhängigkeit vom Baujahr mit einem Feinstaub- • filter nachrüsten oder außer Betrieb nehmen. • Baujahr bis 31.12.1974 • oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 • Baujahr bis 31.12.1984 31.12.2017 • Baujahr bis 31.12.1994 31.12.2020 • Baujahr bis März 2010 31.12.2024 Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Einzelöfen • Ausnahmen von dieser Vorschrift für • Herde • Holzbacköfen • Badeöfen • Grundgemauerte Kachelöfen • Offene Kamine • Museumsstücke mit Baujahr vor 1950 Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen • Seit März 2010 neu errichtete Holz-Zentralheizungen sind so • zu betreiben, dass sie die Grenzwerte für • Feinstaub 0,1 g/m³ • Kohlenmonoxid 1,0 g/m³ • einhalten. Diese Holzheizungen kommen auch nur in den Handel, • wenn der Hersteller diese Grenzwerte mittels einer Prüfstand- • bescheinigung nachweist. • Aufgabe des Betreibers ist es, den Brennstoff und die Betriebs- • weise so zu wählen, dass der Schornsteinfeger bei der alle • 2 Jahre stattfindenden Messung keine Beanstandung feststellt. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen • Holz-Zentralheizungen, welche vor dem März 2010 bereits in • Betrieb waren, dürfen nur weiter betrieben werden, wenn sie • die Grenzwerte (0,1 g/m³ Feinstaub und 1,0 g/m³ Kohlenmonoxid) • ab nachfolgendem Datum einhalten: • Errichtung bis 31.12.1994 Einhaltung ab 01.01.2015 • Errichtung bis 31.12.2004 Einhaltung ab 01.01.2019 • Errichtung bis März 2010 Einhaltung ab 01.01.2025 Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Umweltschutzvorschriften für holzbefeuerte Zentralheizungen Die Feststellung, ob Ihre Holz-Zentralheizung diese Vorgaben einhält, erfolgt mittels Messung durch Ihren Kaminkehrermeister. Diese „Einstufungs-Messung“ erfolgt in den Jahren 2013 und 2014. Ausnahme: Holzheizkessel ist für Notbetrieb vorgesehen, wenn z.B. der regulär vorgesehene Heizkessel ausfällt und wird ansonsten überhaupt nicht befeuert. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Einbau bzw Nachrüstung von Rauchmeldern BayBO, Art. 46(4): In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31.12.2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister
Vortrag zur Versammlung der SG Schwarzenbach im Verband Wohneigentum Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld mit mir ! Dipl.-Ing. (FH) Martin Hoffmann, Bezirkskaminkehrermeister