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IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere Erwachsene Allgemein. Hintergrund : Fortbildungsauftrag der Uni (Hochschulgesetz, Leitbild) Angebot seit dem Wintersemester 1993/94 Zwei Säulen des Angebots:
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IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneAllgemein • Hintergrund: Fortbildungsauftrag der Uni (Hochschulgesetz, Leitbild) • Angebot seit dem Wintersemester 1993/94 • Zwei Säulen des Angebots: • Normale“ Universitätsveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) mit den ausbildenden Studierenden • Veranstaltungen (Vorl., Sem., Studienreisen, zertif. viersem. Kontaktst. Kunstgeschichte, Regionalgeschichte) ausschließl. für Kontaktstudierende • Gedrucktes Programm für jedes Semester • Beispiel Sommersemester 2010: insgesamt 200 Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) in allen universitären Fachbereichen • daneben: Möglichkeit, ebenso viele „nicht abgedruckte“ Seminare nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozenten zu besuchen • keine Zugangsvoraussetzungen • Besuch beliebig vieler Vorlesungen • Nutzung der Staats- und Universitätsbibliothek und sonstiger Bibliotheken • Semestergebühr in Höhe von 110 € • Durchschnittliche Teilnehmerzahlen • Sommersemester 1.800 • Wintersemester 2.000 • Semesterauftaktveranstaltung mit dem für Fortbildung zuständigen Uni-Vizepräsidenten • Organisation des Kontaktstudiums durch die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) der Universität Hamburg
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneSelbstverwaltung • Grundlage der Selbstverwaltung:Grundordnung der Universität Hamburg vom 17.08.2006, veröffentlicht am 08.12.2006 • Auszug§ 2 Mitglieder und Angehörige der Universität (1) Mitglieder der Universität mit aktivem und passivem Wahlrecht sind: 1. die in der Universität hauptberuflich Beschäftigten … 2. Professorinnen und Professoren, … 3. … 4. die immatrikulierten Studierenden … (2) Mitglieder der Universität ohne aktives und passives Wahlrecht (Angehörige) sind, … 1. die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen und Professoren, 2. – 7. … 8. die Lehrbeauftragten, … 10. Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium, 11. die Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren, 12. – 14. … § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Rücktritt (1) – (3) … (4) Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium sind berechtigt, an der Selbstverwaltung ihrer Studiengänge mitzuwirken. (5) – (7) …
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneOrdnung für die Interessenvertretung (1) vom Akademischen Senat am 16.04.2009 beschlossen • Inhalt • Präambel • § 1 Kontaktstudierende • § 2 Mitwirkung an der Selbstverwaltung • § 3 Vollversammlung • § 4 Sprecherrat • § 5 Zusammensetzung des Sprecherrates • § 6 Beisitzer, kooptierte Mitglieder, Erweiterter Sprecherrat • § 7 Wahl der Sprecherrates und der Beisitzer • § 8 Gegenseitige Informationspflicht • § 9 Ehrenamt und Unterstützung durch die AWW • § 10 Änderungen dieser Ordnung • § 11 Inkrafttreten
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneOrdnung für die Interessenvertretung (2) • Informationspflichten von Universität und Interessenvertretung • Gegenseitige Informationspflicht (§ 8 Ordn.) • Über Beschlüsse des Sprecherrates ist das Präsidium über die Leitung der AWW zu informieren. • Über wesentliche Entwicklungen und Beschlüsse der Universität, die das Kontaktstudium betreffen, informiert das Präsidium den Sprecherrat über die Leitung der AWW. • Praxis • Übersendung der jeweiligen Niederschriften über die Sitzungen des Erweiterten Sprecherrates an die Leitung der AWW • Fallweise Information des Sprecherrats durch die Leitung der AWW • Wunsch nach regelmäßigem Informationsaustausch zwischen Sprecherrat und Leitung der AWW
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneOrgane der Interessenvertretung • Laut Ordnung • VollversammlungAlle Kontaktstudierenden eines Semesters bilden die Vollversammlung (§ 3 (1) S. 1 Ordn.) • Dreiköpfiger Sprecherrat, durch bis zu sechs Beisitzer_innen ergänzt zum Erweiterten Sprecherrat (§§ 5 und 6 Ordn.) • Gewählt werden drei Sprecher_innen und drei Beisitzer_innen durch Briefwahl/Personenwahl für zwei Jahre: • 1.12. bis zum 30.11. des übernächsten Jahres (§ 7 (9) Ordnung) • Der Sprecherrat kann bis zu drei Beisitzer_innen in den Erweiterten Sprecherrat kooptieren • Praxis • Wahl des dreiköpfigen Wahlvorstandes in der Vollversammlung SoSe 2009: 13.05.2009 • Anmeldung zur Kandidatur für die drei Sprecher_innen und die drei Beisitzer_innen: spätestens bis zum 18.07.2009 beim Wahlvorstand • Briefwahl der drei Sprecher_innen und der drei Beisitzer_innen im Zeitraum vom 25.09.2009 bis 13.11.2009 • Amtsperiode des gewählten Sprecherrats und der Beisitzer_innen: 01.12.2009 bis 30.11.2011 • Sprecherrat: Wolfgang Poppelbaum (Erster Spr.), Dr. Karl-Heinz Höfken, Gabriele Wesemann • Beisitzer_innen: Christine Birgfeld, Günther Pätzke, Ingrid-H. Verch, Margit Ricarda Rolf (koopt.)
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneAufgaben der Vollversammlung • Laut Ordnung • Beratung grundsätzlicher Belange des Kontaktstudiums • Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Sprecherrats • Wahl eines Wahlvorstands für die Wahl der drei Sprecher_innen und von drei Beisitzer_innen • Praxis • Einladung zur Vollversammlung auf der Semesterauftakttagung, durch Schwarze Bretter und über Mail • Durchführung einer Vollversammlung pro Semester • Neben der normalen Tagesordnung Vortrag über ein Hamburger kulturelles Thema (z. B. Vorstellung der Hamburger Museen) • Ca. 40 bis 60 Teilnehmer_innen • Fragen und Wünsche zum Veranstaltungsangebot, zur Raumsituation, zur Information bei kurzfristig ausgefallenen Veranstaltungen
IV Universität Hamburg Interessenvertretung der Studierenden im Kontaktstudium für ältere ErwachseneAufgaben des Sprecherrats • Vertretung der Belange der Kontaktstudierenden gegenüber der • Universität, insbesondere der Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) • Behörde für Wissenschaft und Forschung • Öffentlichkeit • Praxis • Häufige Gespräche mit der AWW • Jahresgespräch mit dem/der Uni-Präsidenten/in und dem zuständigen Vizepräsidenten • Fallweise Veröffentlichungen in der Tagespresse • Wahrnehmung der Interessen der Kontaktstudierenden bezüglich • der Studienbedingungen • der Zulassung und Entgelte • einem umfassenden Veranstaltungsangebot, Aufgreifen der entsprechenden Wünsche der Kontaktstudierenden • Praxis • die genannten Stichworte sind die Themen der Gespräche mit der AWW und dem Uni-Präsidium • der Sprecherrat schlägt Themen für das Veranstaltungsangebot vor • Befragung der Kontaktstudierenden, Auswertung durch Sprecherrat • Auswertung der statistischen Unterlagen der AWW zu den von den Kontaktstudierenden belegten Veranstaltungen