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Erörterungstermin zur beantragten Deponie am Standort Haaßel am 11.12.2013 Abfallwirtschaftsplanung in Niedersachsen - Deponiekapazitäten -. Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen (AWP) - Rechtliche Grundlagen: EU-Recht -. Novellierte Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG:
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Erörterungstermin zur beantragten Deponie am Standort Haaßelam 11.12.2013Abfallwirtschaftsplanung in Niedersachsen- Deponiekapazitäten -
Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen (AWP)- Rechtliche Grundlagen: EU-Recht - • Novellierte Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG: • Artikel 28: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihre zuständigen Behörden im Einklang mit den Artikeln 1, 4,13 und 16 einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne aufstellen. • Artikel 16: „Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe“: Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, um ein integriertes und angemessenes Netz von Abfallbeseitigungsanlagen und von Anlagen zur Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen zu errichten.Das Netz muss es gestatten, dass die Abfälle in einer am nächsten gelegenen Anlage beseitigt werden.
Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen (AWP) - Rechtliche Grundlagen: Bundesrecht - Bislang § 29 KrW-/AbfG (künftig ähnlich § 30 KrWG): • Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar: • die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sowie • die zur Sicherung der Inlandsbeseitigung erforderlichen Abfallbeseitigungsanlagen. • Bei der Darstellung des Bedarfes sind zukünftige, innerhalb von 10 Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen.
Abfallwirtschaftsplan Niedersachsen (AWP) • Veröffentlichung: März 2011 • Teilpläne: Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Abfälle Sonderabfall (gefährlicher Abfall) • www.mu.niedersachsen.deThemen Abfall Pläne & Bilanzen
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