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REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN. Bebauungsplan S-111-12 „Am Dillinghof “ -Vorstellung der Planung-. REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN. Ende 2012 – Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge Familien“ mit der Durchführung einer frühzeitigen
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REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Bebauungsplan S-111-12 „Am Dillinghof“ -Vorstellung der Planung-
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Ende 2012 – Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S-111-12 „Bauen fürjunge Familien“ mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 21.01.2013-22.02.2013
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • 27.09.2013- Stadtratsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches um das südlich anschließende Grundstück Fl.Nr. 1132/ 2 • Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S-111-12 mit der Zielsetzung der Schaffung eines neuen Wohnquartiers mit einer möglichst kostengünstigen Erschließung
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Plan m2
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Änderung des Flächen- nutzungsplanes (FNP): landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Planungsdaten: • Größe: 23.500 m2 • Städtebauliche Struktur: Einzel- und Doppelhäuser • Anzahl: insgesamt ca. 40 Wohneinheiten • Grundstücksgröße: zwischen 270 -450 m2 • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO) • im Randbereich des Planungsgebietes nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach • im Inneren des Gebietes maximal zweigeschossige Gebäude (Einzel- und Doppelhäuser) mit Sattel-, Pult- und Zeltdachform
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Das Planungsgebiet ist in zwei Wohngebiete WA1 und WA2 gegliedert. • WA1 – werden nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach (Dachneigung zwischen 35-45 °/ 50° zulässig)
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Im WA2 – werden ausschließlich zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit folgenden Dachformen zulässig: • Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 25°-35° • Zeltdächer mit einer Dachneigung bis max. 24° • Pultdächer mit einer Dachneigung bis max. 20°
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Kleinkinderspielplatz ca. 180 qm integriert in die Ausgleichsfläche (Hecke) am westlichen Rand des Planungsgebietes
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Erschließungskonzept • Anbindung des Gebietes an die Brandenburger Straße • der Feld – und Waldweg entlang der westlichen Abgrenzung des bestehenden Wohngebietes wird erhalten. • Die damit verbundene Feldzufahrt wird ebenfalls erhalten bzw. auf einem Stück westlich der Planstraße A neu hergestellt. • Die fußläufige Verbindung und die bestehende Feldzufahrt nach Westen hin, zum Naherholungsbereich /bzw. landwirtschaftlichen Flächen wird erhalten. • Sackgassenerschließung mit Wendehammer • Öffentlicher Feld-und Waldweg benutzbar für Fußgänger und Radfahrer
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Abschätzung Verkehrs-aufkommen Bestand Planung
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Wohnstraßen sind für bis zu 4000 Pkw-Fahrten am Tag ausgelegt. • Nach den Mobilitätskennziffern aus Mobilität in Deutschland, regionale Aufstockung (MiD 2002) und dem Verkehrsentwicklungsplan von 2004 ergeben sich • aus der derzeitigen Einwohnerzahlen etwas über 900 Pkw-Fahrten pro Tag im Bestand und • durch die ca. 90 zusätzlichen Einwohner ca. 140 zusätzliche Pkw-Fahrten am Tag. • Nimmt man in einem worst-case-Szenario an, 90 % aller Wege würden mit dem Pkw zurückgelegt ergeben sich im Bestand ca. 1.700 Pkw-Fahrten und ca. 250 zusätzliche Pkw-Fahrten durch das neue Baugebiet. • In der Summe von Bestand und Planung ergeben sich je nach Szenario 1.000 bis 1.900 Pkw-Fahrten am Tag.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Annahmen zur Verkehrsverteilung • Ausgehend von einer Sackgassen-regelung wird das zusätzlicheVerkehrsaufkommen überwiegend überden Dillinghofwegabgewickelt werden, • Es ergeben sich dort ca.100 zusätzliche Fahrzeugbewegungen. • Beim worst-case-Szenario ca. 200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Baustellenverkehr Während der Bauphase soll der Hauptbaustellenverkehr über den Uigenauer Weg und die provisorische Baustraße geführt werden.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Baustraße (provisorisch geschottert)
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Berücksichtigung der Umweltbelange • Im Bebauungsplanverfahren ist es vorgesehen, sich mit den Belangen der Natur im Sinne von § 1a BauGB speziell auseinanderzusetzen. • Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde bereits im Juni 2013 durchgeführt. • Der ökologische Eingriff in die Landschaft wird durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst, wie auch auf den angrenzenden Flächen ausgeglichen. • Folgende ökologische Schutz- und Entwicklungsmaßanhmen sind vorgesehen:
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Es wird eine ca. 10 m breite Anpflanzfläche entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze angelegt.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Ein Teil des Landschaftsschutzgebietes auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1095 wird ökologisch aufgewertet.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Entlang der nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze wird die Hecke vollständig erhalten. Zu derer Schutz wird südlich der Hecke eine insgesamt 8.0 m breite Fläche von jeglicher Bebauung freigehalten.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Die Eiche am Südrand des Grundstücks Fl.Nr. 1131/2 wird als zu erhalten festgesetzt. • Weiterer ökologischer Ausgleich erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches. (In unmittelbarer Nähe).
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Verfahrensablauf: • Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.04.2014 bis 16.05.2014 Im Rahmen der Planauslegung Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Albrecht-Achilles Str. 6-8, Zi. 122 , I OG.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN können Anregungen zur Planvorentwurf und der damit verbundenen Teiländerung des Flächennutzungsplanes westlich der Brandenburger Straße vorgebracht werden. • Gleichzeitig können die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwabach http://www.schwabach.de/bauen/plan/137496.html eingesehen werden. .
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der sog. Träger öffentlicher Belange sowie die von Bürger vorgebrachten Anregungen ausgewertet.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Der Planungs- und Bauausschuss wird die eingegangen Anregungen und Stellungnahmen abwägen und Beschlüsse fassen. Die sich aus der Behandlung ergebenden Änderungen fließen in die Planung ein. • Dieser Planentwurf wird dann abschließend für einen Monat ausgelegt.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Auch hier können die Bürger Anregungen vorbringen. • Wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung werden auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Nach der einmonatigen Planauslegung (der gleiche Ort wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) werden analog Stellungnahmen und eingegangene Anregungen ausgewertet. • Die Auswertung wird dem Stadtrat zur Durchführung der Abwägung vorgelegt.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Die sich aus der Durchführung der Abwägung ergebenden Planänderungen werden im Planentwurf eingearbeitet. • Danach fasst der Stadtrat einen abschließenden Satzungsbeschluss.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Als letzter Schritt wird die Teiländerung zum wirksamen Flächennutzungsplan bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt.
REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN • Danke für Ihre Aufmerksamkeit!