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ARGE Leipzig. Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen. Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II:.
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ARGE Leipzig Finanzierung von Produktions-schulen mittels SGB II – Fachtagung des Bundesverbandes Produktionsschulen
Sonstige Weitere Leistungen (SWL) nach § 16 Absatz 2 Satz 1 SGB II: Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind; die weiteren Leistungen dürfen die Leistungen nach Absatz 1 nicht aufstocken.
Auszug aus der Arbeitshilfe SWL – Übersicht über typische Fördermöglichkeiten http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Arbeitshilfe-Sonst-Weit-Leist.pdf
Link zur Geschäftsanweisung Aktivierungshilfen http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-12-2007-VA-GA-Ausbildungsfoerderung-Anlage-3.pdf Link zur E-Mail-INFO SGB III/Verfahrens-INFO SGB II zu Berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahmen vom 07.04.08 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/Verfahrensinfo-080409-BvB.pdf
Aktivierungshilfen nach § 241 Abs. 3a SGB III • Ziel ist die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem • Niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung • Abgrenzung zur BVB Aktivierungshilfen -> Motivierung BVB -> Qualifizierung
Maßnahmekosten von Aktivierungshilfen Übernommen werden • Kosten für Ausbildungs- und Betreuungspersonal, • Leitungs- und Verwaltungspersonal, • Sach- und Verwaltungskosten Nicht übernommen werden nach derzeitigem Stand die täglichen Fahrkosten der Jugendlichen zum Träger.
Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08
Auszug aus dem Referentenentwurf – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente – Stand 26.05.08
Zusammenfassung der Finanzierungsmöglichkeiten im SGB II Vergangenheit: Projektfinanzierung über Sonstige Weitere Leistungen einschließlich Hauptschulabschluss möglich Gegenwart: Aktivierungshilfen, bei Finanzierung ab 50 % Vergaberecht anzuwenden, auch als Kofinanzierung möglich; bei Vollfinanzierung durch SGB II kein Hauptschulabschluss möglich Zukunft: Maßnahmen zur Aktivierung und beruf- lichen Eingliederung; kein Haupt- schulabschluss; Vergaberecht
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Detailfragen stehe ich in der Arbeitsgruppe gern zur Verfügung!