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E N D
1. Prävention gegen sexuelle Übergriffe in der Jugendarbeit- Die polizeiliche Praxis -
2. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
3. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
4. Einführung
5. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
6. Kurzüberblick SexualstrafrechtSexuelle Handlung
7. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Sexuelle Handlung § 184g StGB
Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweilige Rechtsgut
von einiger Erheblichkeit sind…..
8. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Sexuelle Handlung
9. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Sexuelle Handlung
10. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Sexuelle Handlung
11. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer unter 14 Jahren Jede sexuelle Handlung
an / mit / vor
Kindern ist strafbar
12. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer ab 18 Jahren Sexuelle Handlungen sind nur strafbar bei
Gewaltanwendung / Gewaltandrohung
Ausnutzen einer schutzlosen Lage / Widerstandsunfähigkeit
unter Missbrauch eines besonderen Betreuungsverhältnisses u.ä.
13. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren § 174 StGB
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§ 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
14. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren § 174 StGB
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Strafbar sind sexuelle Handlungen, wenn das Opfer dem
Täter zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung in der
Lebensführung anvertraut ist und
das Opfer unter 16 Jahren ist oder
das Opfer unter 18 Jahren ist und die sexuellen Handlungen unter Missbrauch der mit dem Betreuungsverhältnis etc. verbundenen Abhängigkeit stattfinden
15. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren § 182 StGB
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Strafbar sind sexuelle Handlungen an / mit Personen
unter 18 Jahren unter Ausnutzung einer Zwangslage
unter 18 Jahren gegen Entgelt, wenn der
Täter über 18 Jahre ist
unter 16 Jahren unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, wenn der Täter über 21 Jahre ist
16. Kurzüberblick Sexualstrafrecht Opfer ab 14 bis unter 18 Jahren § 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Strafbar macht sich die (Aufsichts-)Person, die sexuelleHandlungen an / mit Personen unter 16 Jahren
durch seine Vermittlung oder
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet
17. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
18. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
19. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind pädosexuell veranlagt
20. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
21. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
22. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
Pädosexuelle könne durch Therapie lernen, ihre Neigungen zu beherrschen
23. Täter und Opfer Pädophile / Pädosexuelle
Mindestens 1 % der Männer sind pädosexuell veranlagt
Hochgerechnet sind dies 2.600 Personen, die als Trainer oder Betreuer in Vereinen tätig sind
Pädosexualität ist nicht heilbar
Pädosexuelle könne durch Therapie lernen, ihre Neigungen zu beherrschen
8 Millionen Kinder treiben Sport in Vereinen
24. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
25. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
26. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
27. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
28. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von Zeugen und Geschädigten
29. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von Zeugen und Geschädigten
Maßnahmen beim Tatverdächtigen:- Erkennungsdienstliche Behandlung, - Erheben einer DNA-Probe, - (Wohnungs-)durchsuchung- Vernehmung
30. Polizeiliche Maßnahmen Strafanzeige
Strafverfolgungspflicht (§ 163 StPO)
Verifizierung und Bewertung des Sachverhaltes
Vernehmungen bzw. Anhörungen von Zeugen und Geschädigten
Maßnahmen beim Tatverdächtigen:- Erkennungsdienstliche Behandlung, - Erheben einer DNA-Probe, - (Wohnungs-)durchsuchung- Vernehmung
Vorlage an die Staatsanwaltschaft
31. Agenda Einführung
Kurzüberblick Sexualstrafrecht
Täter und Opfer
Polizeiliche Maßnahmen
Präventionsmöglichkeiten
32. Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
33. Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
34. Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
Selbstverpflichtungserklärung
35. Präventionsmöglichkeiten
Gefährdungsanalyse
Verhaltensregeln festlegen
Selbstverpflichtungserklärung
Erweitertes Führungszeugnis
36. Präventionsmöglichkeiten Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
37. Präventionsmöglichkeiten Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
Wird ausgestellt für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigten, erziehen oder ausbilden (Zielgruppe sind ausdrücklich auch Sportvereine und –trainer)
38. Präventionsmöglichkeiten Erweitertes Führungszeugnis
Seit 01.05.2010 möglich (§ 30a BZRG)
Wird ausgestellt für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigten, erziehen oder ausbilden (Zielgruppe sind ausdrücklich auch Sportvereine und –trainer)
Antrag durch die betreffende Person bei der Meldebehörde / Bescheinigung des Vereins erforderlich
39. Präventionsmöglichkeiten
40. Präventionsmöglichkeiten Jugendreferent im Landessportbund Berlin
Dr. Heiner Brandi
41. Vielen Dank
für die
Aufmerksamkeit !