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Ziel der Informationsveranstaltung

Ziel der Informationsveranstaltung. Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ in Niedersachsen kennen lernen Rechtliche Rahmenbedingungen kennen lernen Rolle des Fahranfängers und des Begleiters reflektieren Vielfalt der Übungsmöglichkeiten erörtern. Ablauf.

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Ziel der Informationsveranstaltung

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Presentation Transcript


  1. Ziel der Informationsveranstaltung • Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ in Niedersachsen kennen lernen • Rechtliche Rahmenbedingungen kennen lernen • Rolle des Fahranfängers und des Begleiters reflektieren • Vielfalt der Übungsmöglichkeiten erörtern

  2. Ablauf • Zahlen, Daten und Fakten zur Unfallgefährdung junger FahrerInnen • Rahmenbedingungen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ in Niedersachsen • Die Rolle des Fahranfängers und seiner Begleiter • Anforderungen, Aufgaben, Pflichten, Sanktionen • Kritische Situationen und Kommunikation zwischen Fahranfänger und Begleiter, Verhalten der Begleitperson • Klärung offener Fragen • Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

  3. kleine Statistik • Fahranfänger aller Klassen in Deutschland sind pro Tag … • an 3 – 4 Unfällen mit Toten, • an 45 Unfällen mit Schwerverletzten, • an 170 Unfällen mit Leichtverletzten beteiligt • und in 60 % der Fälle die Hauptverursacher. Quelle: www.begleitetes-fahren.de

  4. kleine Statistik Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen stellt nur 7% der Führerscheinbesitzer, am Unfallgeschehenaber 33% der Beteiligten § Quelle: BASt

  5. Risiko beim Beginn des selbständigen Fahrens ab 18 0,8 17 18 0,6 20 Risiko beim Beginn des selbständigen Fahrens ab 18 25 0,4 36 56 0,2 10 20 30 40 50 60 70 Jugendlichen - Risiko Anfänger - Risiko Unfälle / Jahr Alter des Fahrerlaubnisbewerbers

  6. 250 0 212 2 203 1 199 5 18 – 20 jährige 200 0 148 1 146 5 145 5 150 0 21 – 24 jährige 100 0 601 597 596 25 – 65 jährige 500 0 199 1 199 2 199 3 199 5 199 5 199 6 199 7 199 8 199 9 200 0 200 1 kleine Statistik Unfallrate und Lebensalter Verunglückte Verkehrsteilnehmer 1991 bis 2001je 100.000 Einwohner – nach Altersgruppen - Quelle: amtl. Verkehrsunfallstatistik, stat. Bundesamt

  7. 25,2% 7% Anteil junger FahrerInnen an Unfällen in Deutschland und Österreich 32,8%

  8. Mehr Sicherheit für Fahranfänger

  9. Üben bringt Sicherheit (1) hohes Risiko

  10. Üben bringt Sicherheit (2) geringes Risiko

  11. Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Gesamtzahl (in Prozent) der selbst verschuldeten Unfälle Teilnehmer am BF-17 haben 40 %weniger Unfälle selbst verschuldet als Fahranfänger der Kontrollgruppe Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

  12. Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Anzahl der von der Polizei aufgenommenen selbst verschuldeten Unfälle Teilnehmer am BF-17 haben 58,6 %weniger von der Polizei aufgenommene Unfälle selbst verschuldet als Fahranfänger der Kontrollgruppe Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

  13. Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen Anzahl der verhängten Bußgelder Teilnehmer am BF-17 erhielten 64,5 %weniger Bußgelder als Fahranfänger der Kontrollgruppe Quelle: Justus-Liebig-Universität Prof. Dr. Stiensmeier-Pelster

  14. So geht‘s (1) • Zustimmung der Erziehungsberechtigten: • zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und • zu den Begleitpersonen • Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung • Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung • Aushändigung der Prüfungsbescheinigung • Beginn des Begleiteten Fahrens

  15. So geht‘s (2) • Beginn der Probezeit nach Erteilung Fahrerlaubnis: 2 Jahre • Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres • (danach alleine, auch wenn der Kartenführerschein noch nicht ausgehändigt wurde und die Prüfungsbescheinigung noch gültig ist) • 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung • ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins

  16. BF-17 FahranfängerInnen Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson) und deren Verantwortung verantwortliche Fahrzeugführer nur mit zulässiger Begleitperson Prüfungsbescheinigung und Personalausweis mitführen

  17. Rechtliche Anforderungen an die „begleitende Person“ Voraussetzungen: • Vollendung des 30. Lebensjahres • Mindestens seit 5 Jahren im (ununterbrochenen)Besitz der Fahrerlaubnis B (3 alt) • Nicht mehr als 3 Punkte im VZR zum Zeitpunktder Erteilung der Prüfungsbescheinigung keine Begleitung bei: • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft • 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut • einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt • Einnahme berauschender Mittel (gem. StVG)

  18. BF-17 Hinweis zur Kfz-Versicherung Überprüfen Ehepartner – Tarif? Wenigfahrer – Tarif? Sondervereinbarungen? Mindestalter der Fahrzeugführer? Im Zweifel: bei Ihrer Versicherung nachfragen

  19. Aufgaben der Begleiter • Während des Begleitens ist der Führerschein mitzuführen und ggf. der Polizei vorzuweisen • Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer • sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“, sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen • sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer • sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise • sie vermitteln Sicherheit

  20. Sanktionen Fahren ohne namentlich benannte Begleitperson • Widerruf der Fahrerlaubnis • 50 € Bußgeld • 1 Punkt-Eintrag im VZR Flensburg • Vor Wiedererteilung Teilnahme am Aufbauseminar (ASF) Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt • 10 € Verwarnungsgeld Beifahrer gibt sich als zugelassener Begleiter aus • 50 € Bußgeld (als Folge der Beteiligung an einer Owi) • ggf. Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG(500 bis 1000 € Geldbuße) Quelle: StVG / FeV / BKatV Erlass Niedersachsen

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