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Regionaler Fachtag Prävention von sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen. Unterstützungsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS und Vernetzung Benediktbeuern, Februar 2009. Gliederung. Allgemeine Informationen zum WEISSEN RING Präventionsmaßnahmen des WEISSEN RINGS bei sexueller Gewalt
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Regionaler FachtagPrävention von sexueller Gewalt an Jungen und Mädchen Unterstützungsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS und Vernetzung Benediktbeuern, Februar 2009 02.11.2014
Gliederung • Allgemeine Informationen zum WEISSEN RING • Präventionsmaßnahmen des WEISSEN RINGS bei sexueller Gewalt • Hilfen des WEISSEN RINGS bei sexueller Gewalt • Vernetzung (Notwendigkeit und praktische Beispiele) 02.11.2014
Unsere Satzungsziele Der "WEISSE RING e. V.„ ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. • Unmittelbare Hilfe für Kriminalitätsopfer und ihre Familien • Öffentliches Eintreten für die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Geschädigten • Stärkung des Vorbeugungsgedankens • Unterstützung der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs 02.11.2014
Mitglieder Bundesdelegierten- versammlung Bundesvorstand Mitglieder des Bundesvorstandes Geschäftsführender Bundesvorstand Landesvorsitzende Mitglieder des Bundesvorstandes Fachbeiräte: Strafrecht Sozialrecht Europa Vorbeugung Marketing Medizin/Psychologie Aus- und Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Bundesgeschäftsstelle Landesbüros Die Organisationsstruktur 02.11.2014
Ertragsstruktur 2007 02.11.2014
Ehrenamt als oberste Maxime • Der WEISSE RING erfüllt seine vielfältigen Aufgaben mit • rund 3.000 ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern • in 420 Außenstellen überall in Deutschland • und nur knapp 80 hauptamtlichen Kräften in der Mainzer Bundesgeschäftsstelle und in den Landesbüros 02.11.2014
Besonderheiten des Ehrenamtes • Schnelle und unbürokratische Hilfe möglich • Helfer bringen unterschiedliche Lebenserfahrungen mit • Helfer stehen zu unbürokratischen Zeiten zur Verfügung • Opfer empfinden ehrenamtliche Hilfe als etwas Besonderes Der „richtige“ Helfer kann ausgewählt werden • Professionelle Hilfe durch ehrenamtliche Helfer 02.11.2014
Grundseminar (verpflichtend) Aufbauseminar I (verpflichtend) Weiterbildungsseminare (freiwillig) für Sondergruppnen und -funktionen Öffentlichkeitsarbeit Opferarbeit Geld- und Sachmittelbeschaffung (Fundraising) Straftaten und Opfergruppen Opferbetreuung Seminar für zukünftige Außenstellenleiter und Vertreter (verpflichtend) Workshop zum Fundraising Zielgruppenorientierte Opferarbeit Betreuungsarbeit Referenten-Seminar Öffentlichkeitsarbeit in der Außenstelle Begleitung im Strafverfahren Kommunikation Sonderseminare Stalking Präsentationstraining Aufbauseminar II 02.11.2014
Aufgaben einer Außenstelle • Betreuung von Opfern • Hilfen an Menschen in Not, als Opfer einer Straftat • Öffentlichkeitsarbeit • Presse, Info-Veranstaltungen, Vorträge • Akquisition • Spenden, Geldbußen, Mitglieder, Mitarbeiter • Vorbeugung • Präventivräte, Weitergabe von Materialien • Lobby-Arbeit • Kontakte zu und Zusammenarbeit mit örtlichen Entscheidungsträgern und Einrichtungen • Weitere Aufgaben • Aufgaben nach Absprache mit der/dem Landesvorsitzenden, dem Landesbüro 02.11.2014
Deliktsstruktur der Opferhilfe 02.11.2014
Opferfindung • Opfer von Straftaten werden auf den WEISSEN RING aufmerksam durch: • Polizei/ Justiz • Verwaltungen (Versorgungsverwaltung, Sozialamt, etc.) • Krankenhäuser/ Ärzte/ Krankenkassen • Vereine und Verbände • Familie/Verwandte/Freunde/Nachbarn • Medien (Liste unvollständig) 02.11.2014
Prävention • Unterstützung der Opfer im Vorfeld • Öffentlichkeitsarbeit in der Außenstelle • Material wie „Gewaltfreie Erziehung“, Opferausstellung, Kinder vor Gewalt schützen, usw. 02.11.2014
Menschliche Betreuung Hilfe zur Selbsthilfe Gespräche mit Opfern Gespräche mit Angehörigen Begleitung zur Polizei, zum Anwalt, zum Gericht, zu anderen Behörden Vermittlung zu Therapie-einrichtungen, Hilfeein-richtungen, weiteren Leistungsträgern (Grenzen erkennen) Materielle Hilfen Soforthilfe Opferhilfe Rechtshilfe Beratungsscheck Kostenübernahme Erholungsmaßnahme In besonderen Fällen Medizin/Psychologie Beratungsscheck Formen der Hilfe 02.11.2014
Soforthilfe • Überbrückung einer Notsituation • Einmaliger Geldbetrag bis zu 250,- € • Eigenverantwortlich durch Außenstelle • Bedürftigkeitsprüfung • Interne Formulare über Außenstellenleitung zeitnah an Bundesgeschäftsstelle • Empfangsbestätigung durch das Opfer • Gegenzeichnung der Außenstellenleitung 02.11.2014
Rechtshilfe • Gerichts- und Anwaltskosten • Der WEISSE RING kann die Kosten für einen Anwalt und die Gerichtskosten übernehmen. • Antrag auf Prozesskostenhilfe oder Bestellung beim Gericht durch Anwalt • Rechtsschutzversicherung prüfen • Der Anwalt muss sich direkt mit den Opferreferaten der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen. • Bedürftigkeitsprüfung • Interne Formulare über Außenstellenleitung zeitnah an Bundesgeschäftsstelle 02.11.2014
Opferrechte im Strafverfahren • Person des Vertrauens • Begleitung ohne weitere Rechte • Verletztenbeistand • Schutz von Persönlichkeitsrechten durch Anwalt • Akteneinsicht • Nebenkläger / Nebenklagevertreter • Voraussetzungen / Kosten • Besondere Delikte • Bezahlung des Anwalts durch Staatskasse, Rechtsschutz-versicherung, WEISSER RING, Opfer • Strafverfahren gegen Jugendliche • seit 2007 eingeschränkt möglich • Beteiligungsrechte • Akteneinsicht, Anträge, Plädoyer 02.11.2014
Entschädigung • Bundesebene • Versorgungsverwaltung (OEG) • Krankenkassen • Berufsgenossenschaften / Gemeindeunfallversicherung; auch Nothelfer • Sozialämter • Verkehrsopferhilfe e.V. • Bundesamt für Justiz • Entschädigung rechtsextremistischer Übergriffe • Deutscher Anwaltsverein e.V. • Rechtsschutz bei rechter Gewalt • Bundesministerium der Justiz • Entschädigungbei Terrorismus 02.11.2014
OEG(Opferentschädigungsgesetz) • Anspruchsvoraussetzungen • Vorsätzlicher, rechtswidriger, tätlicher Angriff • Auf deutschem Boden • Anspruchsberechtigte • Deutsche und Angehörige der EU-Staaten • Ausländer nach ihrem Aufenthaltsstatus • Bei Gegenseitigkeitsabkommen • Gesundheitliche Schädigung • mehr als 25 % Grad der Schädigungsfolge (GdS) länger als 6 Monate Antrag ist Leistungsvoraussetzung, deshalb: immer Antrag stellen! 02.11.2014
OEG • Leistungen • Kostenübernahme von Heilbehandlungen (einschließlich Kuren und Therapien) • Teilweise Kostenübernahme für Bestattungen • Kostenübernahme für medizinische Hilfsmittel • Zahlung von Renten nach den gesetzlichen Regelungen 02.11.2014
Vernetzung • Sinn der Vernetzung • Runde Tische, Beispiele • Zentrale Anlaufstellen 02.11.2014
Fazit: Zusammenarbeit aller Stellen ermöglicht die beste Hilfe für die Opfer 02.11.2014