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Herzlich willkommen! Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf umfassende Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i). Referenten:. Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a. Kantonsrätin, Arbon TG

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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen!Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf umfassende Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)

  2. Referenten: Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a. Kantonsrätin, Arbon TG Andreas Näf, lic phil. I/Europ. Master für Angewandte Ethik der Universität Zürich, Arbon TG Austauschtreffen Seelsorge und spirituelle Begleitung in der Palliative Care Freitag, 8. März 2013 9:30 Uhr, Haus der Reformation, Stritengässli 10, 5000 Aarau

  3. Marlies Näf-Hofmann 1992: Wahl in den Grossen Rat des Kantons Thurgau --> aktives Mitwirken in der Politik

  4. Sterbehilfediskussionen in den 90er Jahren • Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen Sterbeprozess • Palliative Care als Alternative zu aktiver Sterbehilfe und organisierter Suizid-Beihilfe?

  5. Vorstösse betr. Palliative Careim kant. Parlament • Interpellation vom 3. März 1999 betr. Anwendung und Ausbau der palliativen (schmerzlindernden) Medizin und Pflege bei Schwerstkranken und Sterbenden an den kantonalen Spitälern und Kliniken im Kanton TG Erster Schritt • Regierungsrat: Ablehnung

  6. Motion betr. Rechtsanspruch auf Palliative Care • Motion vom 12.9.2001 betr. Rechtsanspruch von unheilbar Kranken und Sterbenden auf palliative Medizin, Pflege und Begleitung Zweiter Schritt Erheblicherklärung durch Grossen Rat am 30.9.2002

  7. § 33i Gesundheitsgesetz(in Kraft gesetzt am 1.1.2006) "Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen mittels medizinischer und pflegerischer Palliativ-massnahmen angemessen behandelt und betreut werden. Ihnen soll eine würdevolle Sterbebegleitung zukommen und ein würdevolles Abschiednehmen ermöglicht werden."

  8. Wie weiter??? ?

  9. Lancierung einer Volksinitiative • Die Thurgauische Volksinitiative 'Ja zu mehr Lebensqualität - Ja zur Palliative Care" Dritter Schritt • Medienkonferenz am 29. Februar 2008 in Weinfelden

  10. Volksinitiative, Flyer

  11. Unterschriftensammlung Unterschriftensammlung und am 20.08.2008 Übergabe von ca. 5'400 Unterschriften an die Staatskanzlei mit Medienkonferenz in Frauenfeld Vierter Schritt

  12. Übergabe

  13. Annahme der Initiative Annahme der Initiative durch den Grossen Rat mit nur einer Gegenstimme und Erhebung des neuen §i33i zum Gesetz (25.3.2009) Fünfter Schritt

  14. § 33i Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau(in Kraft seit 1.4.2011) Randtitel "Palliative Care" 1 Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben Anrecht auf angemessene Behandlung und Betreuung mittels medizinischer pflegerischer und begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine kurative Behandlung als aussichtslos erscheint. 2 Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen Person ermöglicht.

  15. Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' • Ernennung der Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' durch Regierungsrat Bernhard Koch am 20. Juli 2009 • Mitglieder: Leistungserbringer, Gemeinden, Kanton Hochkarätige Fachpersonen inkl. Andreas Näf für den Bereich Ethik / Seelsorge

  16. Sitzung der Arbeitsgruppe vom 2.9.2010 • Andreas Näf bringt das Seelsorgekonzept der beiden Landeskirchen in das 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' ein. Er bedankt sich im Namen des Initiativkomitees mit den Worten: (Andreas Näf verliest sein Kurzvotum)

  17. Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau vom 1.11.2010 • Anrecht auf Seelsorge für jeden Palliativ-Patienten und seine Angehörigen • ‚Seelsorgekonzept‘ der beiden Landeskirchen = integrierter Bestandteil des kantonalen Konzepts. Seelsorger der beiden Landeskirchen im Kernteam Palliative Care der Palliativstation Müsterlingen Sechster Schritt ZIEL ERREICHT!

  18. Stellungnahmen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zur praktischen Umsetzung von Palliative Care im Kanton Thurgau

  19. Domherr Theo Scherrer • Die Stellungnahme von Domherr Theo Scherrer, Vizepräsident des Kath. Kirchenrats, ehem. Pfarrer in Weinfelden und Märstetten, Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Seelsorgekonzept‘ wird von Andreas Näf verlesen.

  20. Pfarrerin Barbara Huster Zusammenfassung des telefonischen Interviews vom 7. Dezember 2012 mit der katholischen Seelsorgerin am Kantonsspital Münsterlingen, Barbara Huster, verlesen von Andreas Näf

  21. Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes (Fragen gestellt von Dr. Marlies Näf-Hofmann) Karin Kaspers-Elekes betreut zusammen mit ihrem Ehemann Tibor Elekes seit ca. 4 Jahren die evangelische Kirchgemeinde Horn / TG. Seit dem 1.1.2012 ist sie Beauftragte der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau für Palliative Care. Unverkennbar ist ihr Palliative Care ein Herzensanliegen. Video Interview -> InterviewNaefKaspers_2913_0102A.mpg Video Erg.Buch -> ErgaenzungBuchSeelsorge_2013_0102A.mpg

  22. Begleitung der trauernden Angehörigengehört zur Palliative Care • Def. WHO: Unterstützungsbedarf des Patienten und seiner Familie umfasst - wenn indiziert - auch Trauerarbeit • Verständnisvolles Mittragen und tröstliche Aufmunterung = Aufgabe der Seelsorge • Eine Reminiszenz dafür ist z.B. das Café für Trauernde in Amriswil (organisiert von der evangelischen Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri). • Gesprächspartner: Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes Martha Zryd, Ausbildnerin Pfarrer Lukas Weinhold, Kirchenrat der evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau

  23. Quelle - Café für Trauernde • Video CafeTrauernde -> CafeTrauernde_2013_0102A.mpg

  24. Seelsorge in Palliative Care im Besonderen (1) § 33i Gesundheitsgesetz statuiert ausdrücklich den Rechtsanspruch von Schwerstkranken und Sterbenden auf Unterstützung auch hinsichtlich ihrer geistig-seelischen, religiös-spirituellen Bedürfnisse gemäss Definitin der WHO. Daraus folgt: • Anrecht jedes Palliativ-Patienten auf kompetente mitmenschliche seelsorgerliche Betreuung hinsichtlich seiner spirituellen Bedürfnisse • Seelsorge muss in das Konzept palliativer Betreuung integriert werden

  25. Seelsorge in Palliative Care im Besonderen (2) • Die Seelsorgenden haben von Gesetzes wegen spezifische Aufgaben im Rahmen von Palliative Care-Begleitung (erfordert ev. weitere Massnahmen, z.B.Schulung) • Starke Einbindung der Seelsorgenden in das interdisziplinäre Palliative Care-Team Beispiel: Die Seelsorgenden der beiden Landeskirchen sind an der Palliativstation Münsterlingen voll integriert ins Kernteam Palliative Care; sie sind allen anderen Mitgliedern des Teams (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Therapeuten usw.) gleichgestellt.

  26. Empfehlung für das Erarbeiten künftiger Gesetze und Konzepte in Palliative Care Spiritualität ist eine eminent wichtige Ressource für den Menschen in Krisenzeiten Daher der Seelsorge unbedingt einen hohen Stellenwert bei der Begleitung schwerst-kranker und sterbender Menschen einräumen!

  27. Seelsorge und Wohlbefinden "Der positive Einfluss von Seelsorge auf das Wohlbefinden des Patienten ist offensichtlich und geht bis zu der Erfahrung, dass sogar die Schmerzmittelgaben reduziert werden können." (Dr.med. Christoph Seitler, ehem. Leiter der Palliativstation am Kantonsspital Winterthur)

  28. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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