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Öffentlichkeitsarbeit des BR – 1. Teil

Öffentlichkeitsarbeit des BR – 1. Teil. Öffentlichkeitsarbeit des BR ist keine Wahlveranstaltung. Sie ist Pflicht. Die MitarbeiterInnen haben das Recht zu erfahren, was der BR macht. Dies beginnt bereits mit der Wahl. Von der Veröffentlichung der Kandidatenliste bis zum Wahlergebnis,

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Öffentlichkeitsarbeit des BR – 1. Teil

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  1. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 1. Teil Öffentlichkeitsarbeit des BR ist keine Wahlveranstaltung. Sie ist Pflicht. • Die MitarbeiterInnen haben das Recht zu erfahren, was der BR macht. • Dies beginnt bereits mit der Wahl. Von der Veröffentlichung der Kandidatenliste bis zum Wahlergebnis, • In der laufenden Arbeit mindestens auf Betriebsversammlungen. Der BR hat viele Möglichkeiten, auf seine Arbeit aufmerksam zu machen: BR-Zeitung, Schwarzes Brett, Intranetnutzung, Internetnutzung, Mailversand, Postversand, Rundgang, Sprechstunden, Betriebs- und Abteilungsversammlungen, kollektive Beratung Mindestens drei verschiedene Möglichkeiten sollte jeder BR nutzen!

  2. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 2. Teil Wozu eigentlich? • Kennt ihr es, dass eure KollegInnen sagen: • „Na geht ihr wieder Kaffee trinken?“ wenn es zur BR-Sitzung geht? • „O-weh, der BR fährt wieder eine Woche in Urlaub und wir können seine Arbeit mitmachen.“ wenn es auf Seminar geht? • „Dem geht doch die BR-Geschichte vor, egal wie viel Arbeit da ist.“ wenn ihr einem Hilferuf eines anderen Kollegen nacheilt • „Statt sich immer mit dem Arbeiteber zu streiten, sollten sie lieber mal nachsehen, wozu sie eingestellt wurden.“ wenn die Verhandlungen mit dem AG wieder etwas länger dauern • Der BR sollte doch das tun, was wir wollen, stattdessen ärgern sie nur unseren Vorstand/Geschäftsführer.“ wenn ihr wieder mal Arbeitnehmer-Interessen vertretet.

  3. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 3. Teil • Fast hinter jedem dieser Sprüche steckt eine Wahrheit, denn welche/r Arbeitnehmer/in weiß, • welche Aufgaben ihr habt nach Gesetz • wie eure Zeit vergeht in der BR-Sitzung • welche Prozedur z.B. hinter einer Einstellung oder einer Kündigung steckt • mit welchen Fragen euch der Arbeitgeber bombardiert • was einzelne Mitarbeiter von euch erwarten • wie oft ihr euch erst einmal selbst klar werden müsst, wie ihr weitermacht Werden die MitarbeiterInnen diese Hintergründe nie erfahren, werdet ihr mit deren Bemerkungen dauerhaft leben müssen.

  4. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 4. Teil Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit: Es gibt auch Dinge, die nicht veröffentlicht werden dürfen oder sollten. • Persönliche Daten von, durch AG-Maßnahmen betroffenen, Mitarbeitern • Wirtschaftliche Daten, die dem Wirtschaftsausschuss zugetragen werden, wie z. B. Jahresabschluss (vor Veröffentlichung), Kundenlisten, Absatzplanungen, Baupläne, Investitionen usw. • Daten, die aus BR-Taktischen Gründen vorerst zurückgehalten werden. • Informationen, die den § 79 betreffen und erfüllen. Alle anderen Informationen können auf den Tisch gelegt werden!

  5. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 5. Teil Die Wirkung von Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit • Eingleisige Informationsgabe: • Die Information fließt reichlich, aber einseitig. Der Infogeber bestimmt die Tiefe, die Methode, den Wirkungsgrad und die Art der Übermittlung. Er kann damit Stimmungen erzeugen und Meinungen prägen. • Mittel: Zeitung, Schwarzes Brett, Intra- und Internet usw. • Zweigleisige Informationsgabe: • Die Informationen fließen knapp, aber gezielt. Der Infogeber kann Reaktionen abwarten und darauf reagieren. Er kann Stimmungen auffangen oder verstärken. Der Infonehmer fühlt sich bestätigt und ernst genommen. Dies erzielt eine vorhaltende Identifizierung mit den Informationen. • Mittel: Rundgang, Betriebsversammlung, alle persönlichen Kontakte

  6. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 6. Teil Betriebsversammlung § 45 Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen(…)

  7. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 7. Teil Betriebsversammlung Der Themenauswahl sind wenige Grenzen gesetzt: Gesundheitsreform, Rentenreform, Brandschutz, Gesundheitsfürsorge, Aufgaben der Betriebsärzte, Aufgaben der Sozialversicherer, Tarifverträge, Steuerrecht, AGG, Integration von Ausländern, Gender, aktuelle Streiks (auch bei anderen Zweigen) usw. Die Themen auf Betriebsversammlungen sind niemals auf betriebsbezogene Themen beschränkt! Referenten und Vortragende können sein: Betriebsarzt, Gewerkschaftssekretär, Krankenkassenvertreter, LGA, Lokalpolitiker*, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Feuerwehr, Ausländerbeirat, Frauenbeauftragte, Vereinsvertreter, Stadtrat*, Berufsgenossenschaft usw. Referenten dürfen nichts kosten (außer AG erklärt sich zur Kostenübernahme bereit). Politiker dürfen keine parteipolitische Werbung machen!

  8. Öffentlichkeitsarbeit des BR – 8. Teil Tipps und Tricks für eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit • Der BR braucht ein Logo: • Das BAG hat es für zulässig erklärt, dass der BR das Firmenlogo nutzt und um den Zusatz „Der Betriebsrat“ erweitert. • Der BR braucht eine Farbe: • Sie sollte sich von allen betriebsüblichen Farben absetzen. Alle künftigen Publikationen besitzen diese Farbe (Zeitung, Aushänge, Intranet, Mails …) • Der BR braucht Profis: • Schulungen (evtl. Inhouse) für Öffentlichkeitsarbeit, Zeitungserstellung, Betriebsversammlungen besuchen. „Sachverständige“ zuladen • Der BR braucht Arbeitsgruppen: • Ein Teil der BRs sitzt in der Arbeitsgruppe „ÖFF“ und kümmert sich um die Betriebszeitung, ein anderer Teil (mit Vermischungen) sitzt in der AG Betriebsversammlung. Kleinere Gruppen erleichtern die Arbeit.

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