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Die standardisierte schriftliche Reifeprüfung Latein und Griechisch Informationen unter https://www.bifie.at/ node /79. Prüfungskonzept in Latein und Griechisch. 2 Kompetenzbereiche werden überprüft: Übersetzen und Interpretieren
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Die standardisierte schriftliche ReifeprüfungLatein und GriechischInformationen unter https://www.bifie.at/node/79
Prüfungskonzept in Latein und Griechisch • 2 Kompetenzbereiche werden überprüft: Übersetzen und Interpretieren • Die Übersetzungskompetenz einer Kandidatin/eines Kandidaten wird anhand eines Übersetzungstextes (ÜT) überprüft. • Die Fähigkeit, einen Text sprachlich und inhaltlich zu analysieren, wird anhand des Interpretationstextes (IT) überprüft. • Für bestimmte Leistungen können Punkte vergeben werden: Maximalkönnen 60 Punkte erreicht werden, 36 beim Übersetzen und 24 beim Interpretationsteil.
Übersetzungstext • 30 Punkte werden für die Erfüllung sogenannter „Checkpoints“ vergeben. • 12 Checkpoints für Sinneinheiten, wenn der wesentliche Sinn (muss nicht immer die wortwörtliche Übersetzung sein) in der Übersetzung wiederzufinden ist. • 18 Checkpoints für die korrekte Bearbeitung von Einzelphänomenen: • 6 im Bereich Lexik (Bedeutung einzelner Wörter) • 6 im Bereich der Morphologie (Formenlehre) • 6 im Bereich Syntax (Satzbau)
Sprachqualität der Übersetzung • Die restlichen Punkte (0, 3 oder 6) werden bei der Übersetzung für die „Qualität in der Zielsprache“ vergeben. • Dabei wird ein globaler Eindruck wiedergegeben. • Die Übersetzung wird dabei einer von drei Niveaustufen zugeordnet: • Gut verständlicher und grammatikalisch korrekter Text -> 6 Punkte • Mit einiger Anstrengung verständlicher und grammatikalisch weitgehend korrekter Text -> 3 Punkte • Kaum verständlicher Text -> 0 Punkte
Interpretationstext • 24 Punkte werden für das Lösen von 10 Arbeitsaufgaben vergeben. • Zum IT sind stets zehn Arbeitsaufgaben zu bearbeiten, die möglichst unterschiedliche Kompetenzbereiche abdecken. • Punktuelle Behandlung des IT (z. B. Fremdwortaufgaben) • Analyse von Abschnitten des IT (z. B. Analyse des Satzbaus) • Tiefere Durchdringung des gesamten IT(z. B. Kommentierung oder Vergleich mit einem Text oder Bild) • Die standardisierten Arbeitsanweisungen und vorgegebenen Testformate („Bausteine“) sollten in den Schularbeiten ab dem Lektüreunterricht verwendet werden.
Länge der Texte • Latein 6: bis zu 220 Wörter (ÜT 120-140 / IT 80-100) • Latein 4: bis zu 210 Wörter (ÜT 110-130 / IT 80-100) • Griechisch: bis zu 220 Wörter (ÜT 120-140 / IT 80-100) • Die Verwendung eines (elektronischen) Wörterbuches ist zulässig. • Die Prüfungsdauer von 270 Minuten muss nicht ausgeschöpft werden.
Beurteilung ab dem Reifeprüfungstermin 2015 • Maximal 60 Punkte können erreicht werden, 36 beim Übersetzungstext und 24 beim Interpretationstext. • Für ein „Genügend“ müssen gemäß LBVO (Leistungsbeurteilungs-verordnung) beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfülltsein. • Ein „Genügend“ verlangt für den ÜT mindestens 18 Punkte und für den IT mindestens 12 Punkte, in Summe daher mindestens 30 Punkte.
Beurteilung im Schulversuch 2014 • Maximal 60 Punkte können erreicht werden, 36 beim Übersetzungstext und 24 beim Interpretationstext. • Die jeweils erreichten Punkte werden zusammengezählt, es gibt keine Mindestpunkteanzahl für ÜT und IT. • Ein „Genügend“ verlangt mindestens 31 Punkte.