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„ Pflichtverletzung “. Neuer Mangelbegriff. Integrierung des AGBG. Neue Regelfrist. Höchst-/Sonderfristen. Unmöglichkeit. Zweistufige Mängelgewährleistung. „ Besondere Vertriebsformen “. Schuldnerverzug. Erweiterung der Hemmungstatbestände. Verbindung zum SchuldR-AT.
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„Pflichtverletzung“ Neuer Mangelbegriff Integrierung des AGBG Neue Regelfrist Höchst-/Sonderfristen Unmöglichkeit ZweistufigeMängelgewährleistung „Besondere Vertriebsformen“ Schuldnerverzug Erweiterung derHemmungstatbestände Verbindung zum SchuldR-AT Verbrauchsgüterkauf Schadensersatz VerbraucherdarlehenFinanzierungshilfen Längere Verjährung Rücktritt Die wichtigsten Neuerungen der Schuldrechtsreform 2002 Verjährung Leistungsstörungen Kauf- + Werkvertrag Verbraucherschutz zusätzlich seit 2002/2003: Schadensersatzrechtsreform VOB 2002 (VergaberechtsänderungsG)