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Kernlehrplan Erdkunde für die Sekundarstufe I des Gymnasiums für den verkürzten Bildungsgang (G8). Struktur der Präsentation. Rechtliche Grundlagen Rahmenbedingungen Leitentscheidungen Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen
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Kernlehrplan Erdkundefür die Sekundarstufe I des Gymnasiumsfür den verkürzten Bildungsgang (G8)
Struktur der Präsentation • Rechtliche Grundlagen • Rahmenbedingungen • Leitentscheidungen • Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen • Konstruktionsprinzipien der Kernlehrpläne des Lernbereichs Gesellschaftslehre • Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne • Struktur des Kernlehrplans • Zentrale Aufgabe des Faches: Vermittlung einer raumbezogenen Handlungskompetenz • Zentrale Inhaltsfelder im Fach Erdkunde • Beispiel für die Kompetenzerwartungen aus dem Bereich der Sachkompetenz • Beispiel für die Kompetenzerwartungen aus dem Bereich der Methodenkompetenz • Aufgaben der Schulen bzw. der Fachkonferenzen
1. Rechtliche Grundlagen • Schulgesetz (§ 10 Abs. 3): • Schulzeitverkürzung am Gymnasium nach dem „Modell 9+3“ • Ende der Sekundarstufe I am Gymnasium am Ende von Klasse 9 • Ausbildungs- und Prüfungsordnung SI (§§ 3, 17 u. Anlage 3) • Festlegung der Mindeststundenzahlen sowie Möglichkeiten zum Einsatz von Ergänzungsstunden • Konsequenz: • Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen wurden für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre (G8) Kernlehrpläne erarbeitet und zum 01.08.2007 in Kraft gesetzt (vgl. RdErl. d. MSW vom 02.08.2007; Abl. NRW 9/07; S. 516).
2. Rahmenbedingungen • Mindestvolumen: 6 Stunden in der Sekundarstufe I des Gymnasiums • Option: Zusätzlicher Einsatz von Ergänzungsstunden nach Entscheidung der Schule • Grundsätzliche Verankerung in der Erprobungsstufe (vgl. Kernlehrplan) • Verbindliches Angebot in der Jahrgangsstufe 9 (vgl. APO-SI)
Fußnote 1: Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre werden in Klasse 9 unterrichtet und müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit mindestens 6 Wochenstunden unterrichtet werden.
3. Leitentscheidungen • Die neuen Kernlehrpläne sind schulform- und fachbezogen. • Sie sind kompetenzorientiert angelegt und beschränken sich auf die Ausweisung zentraler Kompetenzerwartungen und Inhaltsfelder (Obligatorik). • Dabei werden zu erreichende und zu überprüfende Ziele definiert (Ausweisung von Anspruchsniveaus), die Wege zur Zielerreichung sind in Eigenverantwortung der Schulen zu gestalten. • Sie bieten den Schulen Gestaltungsspielräume für ihre pädagogische Arbeit.
4. Inhaltliche und konzeptionelle Orientierungen • Berücksichtigung der Rahmenvorgaben für die politische und die ökonomische Bildung • Übernahme des Konzepts der standardorientierten Curricula aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch • Keine legitimierten Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer
5. Konstruktionsprinzipien der Kernlehrpläne des Lernbereichs Gesellschaftslehre • Ausweisung von KompetenzenDarstellung der Kompetenzerwartungen in vier übergreifend abgestimmten Teilkompetenzen für die Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre:Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz • Stufung der KompetenzerwartungenBeschreibung der Lernprogression sowie Festlegung der erwarteten Kompetenzen für das Ende der Jahrgangsstufen 6 und 9 • Zuordnung obligatorischer Inhaltsfelder für die Jahrgangsstufen 5-6 für die Jahrgangsstufen 7-9
6. Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne • Kernlehrpläne • greifen die Grundprinzipien und Leitziele des jeweiligen Unterrichtsfaches auf, • beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich der damit verbundenen Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten erreicht haben, in Form von Kompetenzerwartungen und verbindlichen Inhaltsfeldern, • beschränken die Obligatorikauf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen damit Gestaltungsspielräume für ihre fachdidaktische Arbeit, • ordnen die Kompetenzerwartungen und damit verbundenen Kenntnisse und Wissensbestände Kompetenzbereichen zu, die die Grundstruktur und damit den Kern des Faches ausmachen.
Merkmale kompetenzorientierter Kernlehrpläne • Kernlehrpläne(Fortsetzung) • zielen auf die Anwendung der erworbenen Kompetenzen und damit auf Handlungsfähigkeit, • zielen auf vernetztes Lernen und folgen dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs, • weisen ein mittleres Anforderungsniveau aus, d.h. beschreiben das von allen Schülerinnen und Schülern unter Regelbedingungen Leistbare, • machen Aussagen zur Leistungsbewertung, • bietenallen BeteiligtenOrientierung über verbindliche Ziele und verpflichtende Fachinhalte und sorgen damit für Transparenz hinsichtlich der schulischen Anforderungen und erwarteten Kompetenzen.
7. Struktur des Kernlehrplans Vorbemerkungen 1 Der Beitrag des Lernbereiches Gesellschaftslehre zur Bildung und Erziehung in der Sekundarstufe I 2 Der Unterricht im Fach Erdkunde in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 desGymnasiums 3 Kompetenzentwicklung und Lernprogression 4 Stufen zur Erreichung der Anforderungen am Ende der Sekundarstufe I 5 Leistungsbewertung Anhang: Übersichtstableau für die inhaltliche Abstimmung der Fachkonferenzen im Lernbereich Gesellschaftslehre
8. Zentrale Aufgabe des Faches: Vermittlung einer raumbezogenen Handlungskompetenz • Obligatorik • Fortschreitender Aufbau der miteinander verflochtenen Teilkompetenzenim Zusammenhang mit den Inhaltsfeldern, ihren Schwerpunkten undthemenbezogener Orientierungsraster • Verknüpfung verschiedener Kompetenzbereiche, wie Sach- und Methodenkompetenz oder Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz oder… • Allgemeingeographische Schwerpunktsetzung mit Auswahl exemplarischer Raumbeispiele • Fragengeleitete Raumanalyse zur Verdeutlichung der idiographischen Ausprägung der allgemeingeographischen Einsichten • Angemessene Streuung der Raumbeispiele auf unterschiedlichen Maßstabsebenen innerhalb der Bezugsräume
Zentrale Aufgabe des Faches (Fortsetzung): Vermittlung einer raumbezogenen Handlungskompetenz • Gestaltungsspielräume • Sequenzbildung / Auswahl von exemplarischen Raumbeispielen / Fragestellung für Raumanalyse(n) • Förderung der fachsprachlichen Darstellung z. B. durch Bildung von Begriffsnetzen • Übung der themen- und adressatenbezogenen Präsentation • Anwendung erworbener Kompetenzen in neuen Zusammenhängen und zur selbständigen Erschließung neuer Themenbereiche • Abstimmung der politischen und ökonomischen Bildung
9. Zentrale Inhaltsfelder im Fach Erdkunde • 1. Inhaltsfeld: Zusammenleben in unterschiedlich strukturierten Siedlungen • 2. Inhaltsfeld: Arbeit und Versorgung in Agrar- und Industrieräumen unterschiedlicher Ausstattung • 3. Inhaltsfeld: Auswirkungen von Freizeitgestaltung auf Erholungsräume und deren naturgeographischem Gefüge • 4. Inhaltsfeld: Naturbedingte und anthropogenbedingte Gefährdung von Lebensräumen • 5. Inhaltsfeld: Leben und Wirtschaften in verschiedenen Landschaftszonen • 6. Inhaltsfeld: Innerstaatliche und globale räumliche Disparitäten als Herausforderung • 7. Inhaltsfeld: Wachstum und Verteilung der Weltbevölkerung als globales Problem • 8. Inhaltsfeld: Wandel wirtschaftsräumlicher und politischer Strukturen unter dem Einfluss der Globalisierung
10. Beispiel für die Kompetenzerwartungen aus dem Bereich der Sachkompetenz „SuS stellen einen Zusammenhang zwischen den naturgeographischen Bedingungen, unterschiedlichen Produktionsfaktoren und der Wirtschaft her und zeigen damit verbundene Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion auf.“ (vgl. Seite 27) Ende Jg. 7/9 Stufe II „SuS zeigen Zusammenhänge zwischen den naturgeographischen Gegebenheiten, einzelnen Produktionsfaktoren und der landwirtschaftlichen Nutzung auf.“ (vgl. Seite 24) Ende Jg. 5/6 Stufe I
11. Beispiel für die Kompetenzerwartungen aus dem Bereich der Methodenkompetenz „SuS beherrschen die Arbeitsschritte zur Informations- und Erkenntnisgewinnung mithilfe fachrelevanter Darstellungs- und Arbeitsmittel (Karte, Bild, Film, statistische Angaben, Graphiken und Text) zur Erschließung unterschiedlicher Sachzusammenhänge und zur Entwicklung und Beantwortung raumbezogener Fragestellungen.“ (vgl. Seite 28) Ende Jg. 7/9 Stufe II „SuS gewinnen aus Bildern, Graphiken, Klimadiagrammen und Tabellen themenbezogene Informationen.“ (vgl. Seite 25) Ende Jg. 5/6 Stufe I
12. Aufgaben der Schulen bzw. der Fachkonferenzen • Verteilung und Bestimmung der Stundenzahlen der Fächer des Lernbereichs „Gesellschaftslehre“ in der schulischen Stundentafel der Sekundarstufe I unter Berücksichtigung der APO-SI • Umsetzung des Kernlehrplans in ein schulinternes Curriculum unter Beachtung des Schulprogramms • inhaltliche und methodische Abstimmung zwischen den Fächern des Lernbereichs „Gesellschaftslehre“ zur Erreichung von Synergieeffekten • Entscheidungen gemäß § 70 SchulG zur Umsetzung der Grundsätze zur • fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, • Leistungsbewertung, • Einführung von Lernmitteln.