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Steuerrecht. Einführung Sommersemester 2012. I. Wesen und Begründung der Steuern 1. Steuern als Einnahmequelle.

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  1. Steuerrecht Einführung Sommersemester 2012

  2. I. Wesen und Begründung der Steuern1. Steuern als Einnahmequelle • Definition: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistungen für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich – rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“ (§ 3 AO) • Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle für Bund, Länder und Gemeinden • Aus Steuergelder werden die hoheitlichen Aufgaben, d.h. die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden, finanziert

  3. II. Wesen und Begründung der Steuern1. Steuern als Einnahmequelle

  4. I. Wesen und Begründung der Steuern2. Einteilung der Steuern

  5. I. Wesen und Begründung der Steuern2. Rechtsquellen

  6. I. Wesen und Begründung der Steuern3. Einteilung der Steuern

  7. I. Wesen und Begründung der Steuern3. Einteilung der Steuern

  8. I. Wesen und Begründung der Steuern3. Einteilung der Steuern

  9. I. Wesen und Begründung der Steuern3. Einteilung der Steuern

  10. II. Allgemeinen Steuerrecht1. Steuerliche Pflichten Jeder Steuerpflichtige hat Mitwirkungspflichten, i.W.: • Anzeigepflichten • Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten • Abgabe von Steuererklärungen • Auskunftspflicht • Zahlungspflicht (bei festgesetzten Steuern innerhalb der angegebenen Frist)

  11. II. Allgemeinen Steuerrecht2. Besteuerungsverfahren

  12. II. Allgemeinen Steuerrecht2. Besteuerungsverfahren: Beispiel

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