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Die Evaluation des Gewaltschutzgesetzes „Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ vom 1.01.2002. Kurzdarstellung der wesentlichen empirischen Befunde.
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Die Evaluation des Gewaltschutzgesetzes„Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ vom 1.01.2002 Kurzdarstellung der wesentlichen empirischen Befunde
Untersuchungsmethode • Qualitative und quantitative Befragung der beteiligten Professionen • Aktenanalyse gem.§1361b BGB oder §14 LPartG/“Rechtstatsächliche Untersuchung“ • Betroffenenbefragung
Einige ausgewählte Ergebnisse • Häusliche Gewalt und Stalking werden ganz überwiegend von Frauen offen gelegt • Die Antragstellerinnen sind zu 68 % verheiratet • Rund die Hälfte lebt zum Zeitpunkt der Gewalt getrennt • Ein Viertel der Fälle bezieht sich auf nichteheliche Lebensgemeinschaften
Antragsbereitschaft/HindernisseGrundsätzlich ist nach Einführung der neuen gesetzlichen Regelungen ein Zuwachs an Verfahren feststellbar.Für die Gesamtbewertung wurden jedoch auch die Gründe für einen Verzicht auf eine Antragstellung erhoben:- mangelnde Information bei den betroffenen Frauen- fehlendes Vertrauen in die Schutzmöglichkeiten- Angst vor dem Täter- hoch ambivalente Beziehung zum Täter- emotionale oder materielle Abhängigkeit- gemeinsame Kinder- mangelnde Unterstützung- Sprachprobleme
Antragsgegenstände/Antragsbegründungen- Antragsgegenstände sind ganz überwiegend ( fast 100 %) Betretungsverbot und Wohnungszuweisung- Verbot der Kontaktaufnahme 47%- Näherungsverbot 47%- Nachstellungen 24%- konkrete Gewaltanwendung17%- Die Anträge gründen meist auf physischer Gewalt (69%), psychischer Gewalt (65%), Nachstellungen (27%) sowie Gewalt gegen Sachen (22%).- Als Beweismittel finden sich am häufigsten:- eidesstattliche Versicherungen (86%)- ärztliche Atteste (28%)- Strafanzeigen (22%)- Polizeiprotokolle (21%)- Zeugen (12%)
Das Verfahren • Von allen Verfahren werden zunächst 55 % im Eilverfahren beschieden, davon zu 93% zugunsten der Antragstellerin • 14% der Anträge enden ohne weiter gerichtliche Bearbeitung • 57% münden in ein sog. „Hauptsacheverfahren“ • Etwas mehr als jeder zweite Antrag ist aus der Opferperspektive erfolgreich • Die juristischen Neuregelungen werden von Expertinnen und Experten als erfolgreich und ausreichend beurteilt, insbesondere hinsichtlich der Schutzmöglichkeiten sowie der Strafbewehrung.
Gewaltschutz und Gesundheitssystem • Als Teilstudie im nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland wurde von März 2002 bis September 2004 erstmals eine Untersuchung zur Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland durchgeführt. • Unter dem Titel „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ wurden im Auftrag des BSFFSJ erstmals repräsentativ Daten erhoben und in einen europäischen Gesamtkontext gestellt. • Neben der überfälligen „wissenschaftlichen Bearbeitung“ des Themas sollte auch eine nationale Prävalenzstudie entstehen, die eine Vergleichbarkeit und eine Dunkelfelderhellung ermöglichen sollte.
Aufbau • Hauptuntersuchung auf der Grundlage von 10 000 Interviews • Teilerhebungen bei „schwer erreichbaren“ Bevölkerungsgruppen • Zusätzliche Erhebung bei türkischen und osteuropäischen/russischen Migrantinnen • Teilpopulationen-Erhebungen bei Prostituierten, Asylbewerberinnen und inhaftierten Frauen • qualitativer Untersuchungsteil auf der Basis von Gruppendiskussionen mit gewaltbetroffenen Frauen
„Gewaltprävalenzen“ • Prozentsatz derer, die in einem bestimmten Zeitraum Opfer von Gewalt und Übergriffen geworden sind • Beispielhafte Befunde • körperliche Übergriffe 37% • sexuelle Gewalt 13% • sexuelle Belästigung 58% • psychische Gewalt 42% • körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch Beziehungspartner 25%
Gesundheitliche, psychische und psychosoziale Folgen von Gewalt • 55% aller Frauen, die körperliche Gewalt erlebt haben und 44% aller, die sexuelle Gewalt erlitten haben, tragen körperliche Verletzungen davon. • Das Risiko, körperliche Verletzungen davonzutragen, ist dann am höchsten, wenn es sich um Gewalt durch Partner oder Ex-Partner handelt. • Gravierend: die psychischen Folgen von Gewalt und Übergriffen, die zahlreiche Folgebeschwerden verursachen, wie z.B.: • Schlafstörungen, Angststörungen, Selbstverletzungen, Essstörungen... • Hinzu kommt eine signifikant höhere Anzahl von gesundheitlichen Beschwerden (Kopfschmerzen, Magen-Darmprobleme, gynäkologische Beschwerden...) • Auswirkung auf das Suchtverhalten, insbesondere Tabakkonsum
Ursachen/Risikofaktoren • Sowohl im Hinblick auf die Betroffenheit von Gewalt als auch in Bezug auf die Täterschaft lassen sich (leider) keine Bildungs-oder Schichtzusammenhänge feststellen • Arbeitslosigkeit und Alkoholkonsum des Täters können gewaltfördernd wirken, sind aber als Erklärungsfaktoren nicht stichhaltig. • Als Hauptrisikofaktoren wurden erkennbar: • Trennungs-und Scheidungssituationen • Gewalt in der Herkunftsfamilie
Hilfe und Prävention • Wenn seitens der Frauen Hilfen eingeschaltet werden, dann handelt es sich am häufigsten um Ärzte und Ärztinnen, d.h. ein Drittel der gewaltbetroffenen Frauen, wenden sich an das Gesundheitssystem! • Die Kenntnis über psychosoziale Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen ist nicht so groß, wie angesichts der entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit vorausgesetzt werden könnte. • Je nach Schwere, Form und Kontext der Gewalt wurden von 13-29% der Frauen psychosoziale Hilfen und/oder die Polizei eingeschaltet.
Ausblick/Tipps • Dem öffentlichen und privaten Gesundheitssystem kommteine entscheidende Rolle bei allen Maßnahmen zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt zu ! • Unter anderem deswegen wird zurzeit eine wissenschaftlich Untersuchung zur Häuslichen Gewalt für die Zielgruppe der niedergelassenen Ärzte gestartet. • Zurzeit werden Praxen akquiriert, die unter rechtsmedizinischer Federführung teilnehmen sollen. • Unter dem Titel „MIGG“ (medizinische Intervention gegen Gewalt wird Ende Oktober eine Internet-Seite geschaltet.
Zum Weiterlesen... • „Rechtstatsächliche Untersuchung zum Gewaltschutzgesetz“ im Auftrag des BMJ (Dr.Marina Rupp, Staatsinstitut für Familienforschung, Bamberg, 2006) • „Standards und Empfehlungen für die Aus-und Fortbildung zum Thema häusliche Gewalt“ Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Häusliche Gewalt, UAG „Fortbildung“,2007 • „Femizid in Paarbeziehungen“- Möglichkeiten und Grenzen des Bedrohungsmanagements (Prof.Dr. Luise Greuel,Ipos, Bremen, 2006) • Themenheft der Gesundheitsberichterstattung des Bundes zum Thema „Gesundheitliche Folgen von Gewalt“ im Auftrag des Robert Koch-Institutes, Erscheinungsdatum: 30.10.08