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Kollektives und Individuelles Überlegungen zur betrieblichen Sozialpartner_innenschaft und Betriebsdemokratie Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht. Übersicht. Das Umfeld Die Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung Kollektives und Individuelles
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Kollektives und IndividuellesÜberlegungenzurbetrieblichenSozialpartner_innenschaft und BetriebsdemokratieMartin RisakInstitut für Arbeits- und Sozialrecht
Übersicht • Das Umfeld • Die Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung • Kollektives und Individuelles • Konflikte bei der kollektiven Vertretung individueller Interessen • Das Problem des Schutzes benachteiligter Gruppen • Die grundsätzliche Tendenz der Individualisierung des Arbeitsrechts
Das Umfeld • Erforschung der Arbeitsbeziehungen • D: soziologisch geprägter Zugang • USA: ökonomisch geprägter Zugang • Allgemein politischer Zugang zur Regelung der Arbeitsbedingungen • USA/UK: Pluralismus – Voluntarismus • Dezentrale koll. Verhandlungen, konkurrierende Gewerkschaften, Vermeidung politischer Verflechtungen • D/A: (verhandelter) Korporatismus • Zentralisiert, Verbindung zu Parteien • Duales System der Interessenvertretung • Verrechtlichung der Arbeitsbeziehungen
Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung • BetriebsräteG 1919 • Reaktion auf Rätebewegung – Verrechtlichung • „weitgehende Demokratisierung des Betriebes dem Gedanken der Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an der Sozialisierung, und wo diese nicht in Betracht kommt, an der Betriebsführung zum Durchbruch verhelfen“ soll • „Demokratisierung der Betriebsverfassung“ • G über die Errichtung von Werksgemeinschaften, G zur Ordnung der nationalen Arbeit • BetriebsräteG 1947 • ArbeitsverfassungsG • Stärkung der Individualstellung • Interessensausgleich zum Wohle der AN_innen und des Betriebes
Kollektives und IndividuellesKonflikte bei kollektiver Vertretung individueller Interessen • Betriebsverfassung • Einschränkung der Macht der Betriebsinhaberin • Konstitutionelles Herrschaftsystem • Mitwirkung bei individuellen Einzelfallentscheidungen • Aufnahme, Versetzung/Beförderung, Beendigung, Disziplinarmaßnahmen • BR Vertreter individueller und/oder kollektiver Interessen? • Orientierung am Zweck des jeweiligen Tatbestandes • Beispiele
Beispiele • Beförderung • Informations- und Beratungsrecht • Zweck: Belegschaftsinteresse an „optimalem“ Vorgesetzten • Kündigungsschutz: Anfechtung • Information- und Beratung • Sperrecht – soziale Rechtfertigung • Anfechtung selbst – Individualrecht (nur auf Aufforderung des/der AN_in) • Versetzungsschutz: ersetzbares Zustimmungsrecht • BR: Interessen der Belegschaft, • Gericht: Interessenabwägung
Verfolgung individueller Interessen durch BR? • Ausgleichs der Schwäche des/der einzelnen AN_in • Bsp: Zustimmungspflicht des BR auch bei Zustimmung des/der AN_in • Heterogene Regelung -> kein generalisierbares Prinzip im ArbVG • Tatbestandspezifische Lösung je nach Zweck der Regelung • Kein Prinzip „collectivealwaystrumps individual“
Schutz benachteiligter Gruppen„betriebsverfassungsrechtliche Minderheitenrechte“ • Natürlicher Interessengleichklang vs Sonderinteressen • Wahlverfahren, Mehrheitsbeschlüsse, faktische Unterlegenheit • Heterogene Lösungen • Keine AN_innen, da Interessenskonflikt • Arbeiter_innen – Angestellte • Minderheiten • Jugendliche, Personen mit Behinderung – Sondervertretung gegenüber BR • Geschlechterparität – Soll-Bestimmung (1992) • Individuelle Rechte aus Gleichbehandlungsrecht
Individualisierung/Fragmentierungdes Arbeitsrechts • Betonung der Individualität der einzelnen AN_innen • Gleichbehandlung, (individuelle) Flexibilisierung • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Verschiebung der Regelungsebene nach unten • KollV – Aufbruch von Verhandlungsgemeinschaften • Verschiebung von KollV auf BV • Abschwächung der Mitwirkung • Allgemeine Arbeitsbedingungen • Konfliktlösungsmechanismen • Informelle Kollektivierung von Konflikten -> Gericht, ADR
Vielen Dank für Euer Interesse! Martin Risak Universität WienInstitut für Arbeits- und Sozialrecht martin.risak@univie.ac.at http://www.univie.ac.at/arbeitsrecht