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Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Entstehung des HW-Risikomanagement-Plans Klaus Flachmeier, Bezirksregierung Detmold. Inhalt. A) Empfehlungen zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA) B) Aufstellung des HWRM-Plans. Angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement:

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Presentation Transcript


  1. Hochwasser-Risikomanagement-Richtlinie Entstehung des HW-Risikomanagement-PlansKlaus Flachmeier, Bezirksregierung Detmold

  2. Inhalt A) Empfehlungen zur Aufstellung von HWRM-Plänen (LAWA) B) Aufstellung des HWRM-Plans Klaus Flachmeier

  3. Klaus Flachmeier

  4. Klaus Flachmeier

  5. Angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement: • Verringerung • potenzieller hochwasserbedingter nachteiliger Folgen für • die menschliche Gesundheit, • die Umwelt, das Kulturerbe und • die wirtschaftlichen Tätigkeiten Klaus Flachmeier

  6. Die Ziele der WRRL sind in den Handlungsbereichen Flächenvorsorge und natürlicher Wasserrückhalt zu berücksichtigen, in geeigneter Weise weiter zu entwickeln und umzusetzen. Klaus Flachmeier

  7. Aufstellungsprozess HWRM-Plans Klaus Flachmeier

  8. Öffentlichkeit erhält Zugang (§ 79 WHG) • zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, • zu den Gefahren- und Risikokarten sowie • zu den HWRM-Plänen. Interessierte Stellen sind neben den zuständigen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften, anerkannte Verbände (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Umweltverbände, Organisationen des Kulturgüterschutzes, maßgebliche Vertreter der Wirtschaft und des Handels) Klaus Flachmeier

  9. Für die Gewässer mit potenziell signifikantem HW-Risiko sind angemessene Ziele für die 4 Schutzgüter vor dem Hintergrund der örtlichen Situation, der festgestellten Risikoausprägung und den bereits vorhandenen Schutzeinrichtungen festzulegen. Die Zielfestlegung kann nur im Zusammenwirken mit den für die einzelnen Handlungsbereiche zuständigen Stellen geschehen. 24.10.2012 Klaus Flachmeier

  10. Vorarbeiten zur Zielfestlegung: • • Sichtung und Zusammenstellung der Unterlagen der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos, • • Sichtung und Zusammenstellung der Unterlagen der Gefahren- und Risikokarten, • • Sichtung, Bewertung und Zusammenstellung der Unterlagen, • sonstiger Daten und vorhandener Untersuchungen: • vorhandene Hochwasseraktionspläne, • Hochwasserschutzpläne und • Bewirtschaftungspläne nach WRRL. Vorschläge für mögliche angemessene Ziele sind in den LAWA-Empfehlungen formuliert. Diese können als Diskussionsgrundlage in den Beteiligungsrunden dienen. Klaus Flachmeier

  11. Anforderungen an mögliche Maßnahmen • a) Keine Maßnahmen, die zu einer erheblichen Erhöhung des Hochwasserrisikos führen. Für Ausnahmen müssen grenzüberschreitend einvernehmliche Lösungen gefunden werden. • b) Die Maßnahmengestaltung berücksichtigt neben den Zielen des Hochwasserrisikomanagements die umweltbezogenen Ziele des Art. 4 WRRL (z.B. Verschlechterungsverbot). • c) Die Maßnahmengestaltung berücksichtigt die Bodennutzung, die Wasserwirtschaft, die Raumordnung, die Flächennutzung, den Naturschutz, • die Schifffahrt sowie Hafeninfrastruktur (Art. 7 HWRM-RL; § 75 WHG). • d) Nachhaltige Flächennutzungsmethoden, die Verbesserung des Wasser-rückhalts sowie die kontrollierte Überflutung bestimmter Gebiete können ebenfalls Bestandteil der Maßnahmenplanungen sein. Klaus Flachmeier

  12. Vorgehensweise für Auswahl geeigneter Maßnahmen a) Bestandserhebung Wie ist der Stand in Hinsicht auf die Erreichung des formulierten Ziels? Welche laufenden Maßnahmen gibt es bereits? Welche Defizite gibt es? b) Festlegung der Maßnahmen Was ist noch zu tun, um das Ziel zu erreichen bzw. ihm näher zu kommen?“ • Grundgedanke: • realisierbare Maßnahmen auflisten • Umsetzung in sinnvollen Schritten beschreiben • Ziel: • Schwerpunktsetzung und nicht vollständige Abarbeitung • Maßnahmen für einen überschaubaren Zeitraum benennen • z.B. zur nächsten Aktualisierung in 2021. Klaus Flachmeier

  13. Zusammenfassung und Rangfolge der Maßnahmen Im Abstimmungsprozess werden die Prioritäten festgelegt nach • Wirksamkeit im Hinblick auf die Zielerreichung, • Umsetzbarkeit, • Wirtschaftlichkeit (soweit bewertbar) sowie • Synergieeffekte mit anderen Zielen (z.B. andere Richtlinien). Klaus Flachmeier

  14. Abstimmung mit anderen Richtlinien HWRM-RL soll mit der WRRL koordiniert werden (Art. 9) enthält Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen folgender anderer Richtlinien • Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG, UVP-Richtlinie), • Richtlinie des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (96/82/EG, Seveso-II-Richtlinie), • Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (2001/42/EG, SUP-Richtlinie). Klaus Flachmeier

  15. Überwachung der Umsetzung HWRM-Plan enthält Beschreibung der Umsetzung Umsetzung des Plans soll überwacht werden Bei konkreten Maßnahmen kann durch Abfrage bei den für die Durchführung zuständigen Stellen der Bearbeitungsstand festgestellt werden (Vorbereitung der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung) Klaus Flachmeier

  16. Strategische Umweltprüfung (SUP) die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen sind zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten für 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern • Durchführung unter Beteiligung der Öffentlichkeit • Behörden, deren Aufgaben berührt werden, sind frühzeitig zu beteiligen • Die Untersuchung kann sich auf Bereiche beschränken, bei denen Eingriffe in die genannten Schutzgüter zu erwarten sind. • Diese Bereiche, Untersuchungsumfang und die -methodik sollen im Scoping-Termin festgelegt werden. Klaus Flachmeier

  17. Information der Öffentlichkeit Veröffentlichung der HWRM-Pläne durch die zuständigen Behörden. Die Bevölkerung kann mit Broschüren, Faltblättern, Internetpräsentationen und Veranstaltungen in den Gebietskörperschaften informiert werden. Die Abgrenzung der Gebiete mit potenziell signifikantem Risiko, die Gefahren- und Risikokarten, die HWRM-Pläne werden z.B. über das Internet öffentlich zugänglich gemacht. Die Verpflichtung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergibt sich aus §§ 14 i + l UVPG. Der Entwurf des Plans ist öffentlich auszulegen und nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen. Klaus Flachmeier

  18. Inhalt des HWRM-Plans 1 Klaus Flachmeier

  19. Inhalt des HWRM-Plans 2 Klaus Flachmeier

  20. Ablauf • Entstehung des HWRM-Plans • 1.1 Informationstermin • 1.2 Beteiligungstermin • 1.3 Abschlusstermin 24.04.2012 Klaus Flachmeier 24.10.2012

  21. Klaus Flachmeier

  22. Informationstermin 15.01.2013 Einführung Vorstellung und Übergabe der Gefahren- und Risikokarten Übergabe vorläufiger Kataloge für Maßnahmen und Ziele Aufgaben Terminvorschläge 1. Prüfung der Karten 28.02.2013 2. Beschreibung der Risikobereiche 28.02.2013 (Ortslagen, gemeinsam zu schützende Objektgruppen) 3. Lektüre des Maßnahmen- und des Zielkatalogs 29.03.2013 4. Festlegung von Zielen und Maßnahmen ab Sommer 2013 (Berücksichtigung vorhandener Pläne) Klaus Flachmeier

  23. Beteiligungstermin Sommer 2013 Einführung Vorstellung der Maßnahmen und Ziele Diskussion und Abstimmung der Maßnahmen und Ziele Klaus Flachmeier

  24. Abschlusstermin – Ende 2013 Einführung Vorstellung des abgestimmten Ergebnisses (Maßnahmen und Ziele) Klaus Flachmeier

  25. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Klaus Flachmeier

  26. Klaus Flachmeier

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