1 / 18

Struktur VD 18

Struktur VD 18. Stand Januar 2014. Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen vom 3 . Januar 2012 geändert am 15. August 2012. § 1 Zweck des Vorbereitungsdienstes

zamora
Download Presentation

Struktur VD 18

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Struktur VD 18 Stand Januar 2014

  2. Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen vom 3. Januar 2012 geändert am 15. August 2012 § 1 Zweck des Vorbereitungsdienstes (2) Der Vorbereitungsdienst soll die angehenden Lehrerinnen und Lehrer auf der Grundlage ihres Studiums mit Theorie und Praxis der Erziehung und des Unterrichts allgemein und ihrer jeweiligen Ausbildungsfächer so vertraut machen, dass sie zu selbstständiger Arbeit in dem jeweiligen Lehramt fähig sind. Reflexions-, Diagnose-, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern.

  3. Dauer des Vorbereitungsdienstes • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 / 24 Monate • Er umfasst eine Einführungszeit von 6Monaten mit 12 Stunden Ausbildungsunterricht, davon sind 4 Stunden eigenverantwortlich zu erteilen. In den restlichen 12 Monaten sind 12 Stunden Ausbildungsunterricht, davon 10 / 7 Stunden eigenverantwortlich.

  4. Ausbildungsfächer / Ausbildungsstätten § 19 (2) Die Ausbildung erfolgt in den zwei studierten Förderschwerpunkten sonderpädagogischer Förderung einschließlich deren Fachdidaktiken und in der Berufspraxis.

  5. Anzahl der Seminare im VD 18 „Die Ausbildung umfasst insgesamt 86 / 100 Ausbildungseinheiten“ • Förderschwerpunktseminar je 25 Seminareinheiten 50 SE • Fachdidaktische Ergänzung 10 Seminareinheiten 10 SE • Berufspraktisches Seminar 20 Seminareinheiten 20 SE • Berufspraktisches Seminar 6 Seminareinheiten 6 SE 86 SE QU: + Förderschwerpunkt je 3 Seminareinheiten 6 SE+ Berufspraktisches Seminar 8 Seminareinheiten 8 SE 100 SE

  6. Seminare • AlleFörderschwerpunktseminarebeinhalten: • Förderschwerpunktspezifische Themen • die „Basisdidaktiken“ der Fächer Mathematik und Deutsch, • Wirtschaft & Arbeit ist Unterrichtsprinzip

  7. Seminare • Als lehramtsspezifische Besonderheit gilt die Kombination aus Förderschwerpunkt und Fach, die in derFachdidaktischer Ergänzung thematisiert wird. Sie beinhalten die studierten Fächer und werden subsummiert unter NAWI, GEWI, SU, W&A, musischer Bereich, Sport, Englisch,… • die Erprobung eines Faches steht in diesem Seminar im Mittelpunkt

  8. Seminare • In dem Berufspraktischen Seminar werden • förderschwerpunktübergreifende und unterrichtsübergeifende Themen auf bildungswissenschaftlicher Grundlage mit didaktischen und pädagogischen Inhalten bearbeitet. • Rechtsgrundlagen thematisiert

  9. Typischer Ablauf eines Förderschwerpunktseminares • Unterrichtsmitschau und anschließende Besprechung • Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP • Pause • Eine Ausbildungseinheit von 90 Minuten FSP

  10. Ausbildungsstätten §9 (3) Der Vorbereitungsdienst wird an einem Studienseminar für das Lehramt an Förderschulen und an Ausbildungsschulen, an denen der Bildungsgang vertreten ist, der dem jeweiligen Lehramt entspricht, abgeleistet. An Ausbildungsschulen für das Lehramt an Förderschulen soll der jeweilige Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung vertreten sein.

  11. Ausbildungsstätten im Vorbereitungsdienst

  12. Ausbildung in den Schulen §12 Zunehmende Bedeutung des eigenverantwortlichen Unterrichts

  13. Ausbildung in den Schulen §12 (5) Die an der Ausbildung am Studienseminar und an der Ausbildungsschule Beteiligten informieren sich insbesondere durch Unterrichtsmitschau über den Ausbildungsstand und beraten die Anwärterinnen und Anwärter.

  14. 1. Ausbildungshalbjahr 4 Unterrichtsbesuche pro FöLAA - davon je 1 Unterrichtsbesuch von den Fachleiterinnen oder Fachleitern des Förderschwerpunktes und des Berufspraktischen Seminars – • Am Ende des 1. Halbjahres ein Gespräch je Förderschwerpunkt mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt

  15. 2. Ausbildungshalbjahr • 2 Unterrichtsbesuche zur Begutachtung je Förderschwerpunkt, davon mindestens je 1 mit der Fachleiterin oder dem Fachleiterdes Berufspraktischen Seminars • Gespräch je Förderschwerpunkt und im Berufspraktischen Seminar mit beratendem Charakter, das über den Ausbildungsstand Auskunft gibt • Leiter der Ausbildungsschule und/oder Mentorin oder Mentor führen ebenfalls das Gespräch zum Ausbildungsstand

  16. 3. Ausbildungshalbjahr Prüfungs- und Professionalisierungsphase • Beurteilung des FöLAA und begründete Festsetzung des Notenvorschlags der Schule und der FachleiterInnen

  17. Prüfungen • Praktische Prüfungen 2 Lehrproben - 1 pro Förderschwerpunkt • Mündliche Prüfungen 3 mündliche Prüfungen: pro FöSP 1 und 1 im BS  eine Prüfung im FöSP der Wahl wird als „Präsentationsprüfung“ über ein unterrichtliches Projekt oder die unterrichtliche Umsetzung eines Förderplanes durchgeführt.

  18. Informationen auf den Homepages der Studienseminare Wenn Sie mehr Details erfahren möchten oder einen Einblick in die aktuellen Angebote, dann informieren Sie sich auf der Homepage des Studienseminars. Dort finden Sie Angaben zur Ausbildung und die Anforderungsprofile: http://studienseminar.rlp.de/foesch/kaiserslautern.html

More Related