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I.Fristen, Termine, Zustellung und S
E N D
1. Besondere Institute des Verfahrensablaufs
3.
4. Wiederherstellung einer Frist bzw. einer Tagfahrt
Rechtsbegehren:
Es sei die Frist zur Einreichung der Klageantwort wiederherzustellen.
Zugleich sei der beklagten Partei eine Nachfrist für die Einreichung der Klageantwort bis zum … zu gewähren.
Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten der klagenden Partei, falls sie sich dem Fristwiederherstellungsbegehren widersetzt.
4. 5. Säumnisfolgen im ordentlichen Verfahren 5.1. Allgemeines
5.2. Säumnis mit Klage, Klageantwort oder Teilnahme an Hauptverhandlung
a. Unvollständige Klage
b. Säumnis mit Klageantwort
c. Säumnis betreffend die Hauptverhandlung
5. II. Finanzierung des Zivilprozesses1. Einführung Gerichtskosten (95 Abs. 2)
Gerichtsgebühren Schlichtung, Entscheidverfahren, Vollstreckung, Rechtsmittelverfahren.
Barauslagen Kosten für Beweisverfahren und Übersetzung. Parteientschädigung (95 Abs. 3)
Kosten anwaltliche Vertretung
Kosten Auslagen, falls Partei nicht anwaltlich vertreten ist
Angemessene Umtriebsentschädigung, wenn Partei nicht anwaltlich vertreten ist
8. 7. Unentgeltliche Prozessführung 7.1. Überblick
Rechtsgrundlage 117 ff. ZPO. In minimalem Umfang EMRK (29 Abs. 3 BV, 6 EMRK).
Voraussetzungen ( Art. 117 ZPO, Art. 29 Abs. 3 BV):
– Partei verfügt nicht über die notwendigen Mittel für Prozesskosten;
– Verfahren erscheint nicht als aussichtslos.
Die unentgeltliche Prozessführung beinhaltet (Art. 118 Abs. 1 ZPO):
Befreiung von Kostenvorschüssen (lit. a);
Befreiung von den Gerichtskosten (lit. b);
Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes.
Keine Befreiung von der Bezahlung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei bei Unterliegen.