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Abschluss der SEK I. Elternversammlung der 10. Klassen am 05.09.2013 Zentrale Informationsveranstaltung Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerlisten ein!. Erreichbare Abschlüsse - I. Erreichbare Abschlüsse - II. – Mittlerer Schulabschluss – MSA. Jahrgangsnoten der Klasse 10.
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Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10. Klassen am 05.09.2013 Zentrale Informationsveranstaltung Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerlisten ein!
– Mittlerer Schulabschluss –MSA Jahrgangsnoten der Klasse 10 Prüfungsnoten
Prüfungen Mathematik schr. 135 min Englisch schr. 150 min Deutsch schr. 180 min Englisch mündlich Prüfung in bes. Form
PibF - I • Erarbeitungsphase + Präsentation + Prüfungsgespräch • in der Regel Gruppenprüfungen von 2 bis 4 Schülern • alle Fächer außer De, Ma, En und Sport möglich • Beschäftigung mit Thematik über mind. 6 Wochen • vorgeschriebene Präsentationsformen (z.B.: Plakat) • Individualleistungen müssen erkennbar sein • keine Gruppennote / Einzelbewertungen
PibF - Erarbeitungsphase • selbstorganisiertes Arbeiten in der Gruppe • Anleitung, Hilfestellung durch betreuenden Fachlehrer • Erstellung eines Zeitplans • Durchführung von Konsultationen • Hinweise zur PibF finden Sie auch auf unserer • Internetseite www.ardenne-schule.de→ allgemeine Hinweise unter „Pädagogischer Koordinator“ in der „Handreichung zur PibF“ → fachspezifische Hinweise auf der jeweiligen Seite des Faches
PibF - Präsentationsprüfung • 10 Minuten pro Schüler Präsentation (Gruppenprüfung) • in der Regel nachfolgendes Auftreten • anschließendes Gespräch über Präsentation (ca. 5 min je Schüler) • Gespräch: • hauptsächlich über Präsentation (Warum – Wie) • Schüler muss über Gesamtthematik informiert sein • Kommunikationsfähigkeit
PibF - Bewertung • Präsentation und Gespräch (stärkere Berücksichtigung • der Präsentation) • Bildung einer Gesamtnote für jeden Schüler • Grundanforderungen: • Einhalten der Zeitvorgaben • vorbereitete flüssige Präsentation • ausreichende Kommunikationsfähigkeit • Protokoll zur Bewertung der PibF: in der „Handreichung zur PibF“
Mündliche Englischprüfung(Überprüfung der Sprechfertigkeit) • Partnerprüfung über 5 - 10 Minuten je Schüler • jeweils zwei Schüler aus einer Klasse • keine Vorbereitungszeit • unterrichtender Fachlehrer und zweiter Englischlehrer • Gespräch zwischen den Prüflingen • Bewertung der Sprechfertigkeit und der • Kommunikationsleistung
Schriftliche Prüfungen • Zentrale Termine • Zentrale Aufgabenstellung • Zentrale Bewertungsvorgaben • Korrektor ist immer der unterrichtende Fachlehrer
Jahrgangsleistungen • in allen Fächern die Note „4“ • maximal 2x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: • maximal 3x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: • maximal 1x „5“ und 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) • - Kernfächer (Ma, De, En) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden! • - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“!(Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Versetzungsbedingungen • in allen Fächern die Note „4“ • maximal 1x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: • maximal 2x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: • maximal 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) • - Kernfächer (Ma, De, En, 2./3.FS) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden. • - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“(Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Täuschungen • Probleme bekommt, wer: • täuscht oder versucht zu täuschen • andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitbringt • sonstige Ordnungsverstöße begeht • Folgen: • Prüfung wird mit der Note „6“ bewertet • Prüfung wird unbewertet belassen • von weiteren Prüfungen ausgeschlossen
Einsichtnahme • innerhalb eines Jahres • nur der Schüler, wenn noch nicht volljährig auch die • Erziehungsberechtigten • nach schriftlichem Antrag / unter Aufsicht
Nachholen von Prüfungen • unentschuldigtes Fehlen → Note „6“ • entschuldigtes Fehlen (Krankheit)→ Anruf in der Schule→ sofort zum Arzt→ Attest mit Bestätigung der Prüfungs- untauglichkeit muss noch am selben Tag in der Schule sein! • Nachholen der Prüfung zu einem späteren Termin
Wiederholen der 10. Klasse • ist nur 1x möglich • kein MSA (Jahrgangsteil oder Prüfungsteil oder beides nicht bestanden) → erneuter Besuch der 10. Klasse einschließlich der Prüfungen • keine Versetzung in Klasse 11, aber MSA erreicht → erneuter Besuch der 10. Klasse ohne Prüfungen
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