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Abschluss der Erprobungsstufe

Abschluss der Erprobungsstufe. Endgültige Eignungsfeststellung (nach § 12 APO S-I) Grundlage sind derzeitiger Leistungsstand zu erwartende Entwicklung, also im vierten Fach mit schriftlichen Arbeiten und im neu hinzu kommenden Fach Chemie und die

rochelle
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Abschluss der Erprobungsstufe

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  1. Abschluss der Erprobungsstufe • Endgültige Eignungsfeststellung (nach § 12 APO S-I) Grundlage sind • derzeitiger Leistungsstand • zu erwartende Entwicklung, also im vierten Fach mit schriftlichen Arbeiten und im neu hinzu kommenden Fach Chemie und die • Gesamtentwicklung (Leistungsbereitschaft, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) Ziel der Realschule ist nicht der Sekundarabschluss, sondern der Mittlere Bildungsabschluss, die Fachoberschulreife.

  2. Wahlpflichtunterricht in der Realschule

  3. Für den Wahlentscheid maßgeblich: • Wahlpflichtgruppe (gilt bindend für 4 Jahre), Alternativwahlerforderlich (wg. Teilnehmer-Höchstzahlen) • Neigung ist das Gegenteil eventueller Schwächen und meint: Vorlieben, eine Anlage, Hang zu, Lust auf, Sinn für, Streben oder Bedürfnis nach, Bereitschaft zu • ‚Hauptfach‘ (Klassenarbeiten) mit versetzungswirksamer Zeugnisnote, die jedoch nicht für die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zählt

  4. Kann man Neigungen erkennen? Notenstände sind Hinweise auf Neigungen, Beispiele: • Deutsch, Englisch und Französisch Noten 3 und besser = fremdsprachlicher Neigungskurs • Biologie, Physik, Mathematik Noten 3 und besser = naturwissenschaftlich-technischer Neigungskurs • Geschichte, Politik, Deutsch mindestens 3 oder besser = Sozialwissenschaften • Kunst, Musik, Textilgestaltung Noten 3 und besser = musisch-künstlerischer Neigungskurs • Sport-Mindestnote 3 = sportlicher Neigungskurs

  5. Was ist mit Kindern, die fast überall vier und schlechter stehen? Diese Schülerinnen und Schüler werden sich äußerst schwer tun und müssen sich über • Fleiß (Leistungsbereitschaft) und • konstantes Arbeiten und Üben (Zuverlässigkeit/Sorgfalt) den erfolgreichen Verbleib auf der Realschule erarbeiten; kein Schulformwechsel mehr ab Klasse 9 möglich.

  6. Die Wahlentscheidung ist wichtig • Die Erstwahl gilt bis zum Abschluss. • Alternativwahl ist erforderlich. • In besonders begründeten einzelnen Ausnahmefällen ist auf Antrag (schriftlich mit eingehender Begründung) eine Korrektur zum Ablauf des 1. Halbjahres im 7. Jahrgang möglich (siehe Punkt 1). • Die Schwerpunkte sind untereinander gleichwertig.

  7. Was die Wahl nicht sein kann: Keine Lehrerinnen- oder Lehrerwahl, es ist offen, wer einen Kurs übernimmt. Keine geschlechtsspezifische Wahl, denn dem wird auch im Berufsleben entgegen gewirkt. Keine Vorab-Berufswahlfestlegung, denn die Realschule ist allgemeinbildend

  8. Wie die Wahl vorgenommen wird Wahlzettel mit Zweitwahl ausfüllen Eltern müssen unterschreiben. Termingerechte Abgabe bei der Klassenleitung (bis 15.07.2011). Bei verspäteter Abgabe ist die Zuweisung durch die Schulleitung unvermeidlich. Bekanntgabe der Zuordnungen durch Aushang ab Montag (05.09.11) der letzten Ferienwoche

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