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Abschluss der Sanierung „ Ortskern I“ in Iffezheim Sanierungsbericht 2. Sanierungsabrechnung 3. Weitere Vorgehensweise. 1. Sanierungsbericht. Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP): 2005. Bewilligter Förderrahmen: 3.500.000,- €
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Abschluss der Sanierung „Ortskern I“ in Iffezheim • Sanierungsbericht • 2. Sanierungsabrechnung • 3. Weitere Vorgehensweise
1. Sanierungsbericht Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP): 2005 Bewilligter Förderrahmen: 3.500.000,- € Anteil Finanzhilfen Bund/Land: 2.100.000,- € (60%) Eigenanteil Gemeinde: 1.400.000,- € (40%)
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern I“ Beschluss Sanierungssatzung: 20.03.2006 Veröffentlichung der Satzung: 24.03.2006 Satzungsänderung: Änderung der Sanierungssatzung: > Gebietserweiterung < Gemeinderatsbeschluss: 23.03.2009 öff. Bekanntmachung: 09.04.2009
Bericht der STEG über die vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch (Oktober 2006): Sanierungsziele • Gestaltung des Bereichs um das Rathaus / Lindenstraße und des angrenzenden Bereichs der Hügelsheimer Straße • Gestaltung der Hauptstraße • Ergänzung des kommunalen Angebots in der Ortsmitte • Gestaltung der Berggasse, Steinstraße, Rennbahnstraße • Verlagerung des störenden Gewerbes • Modernisierung von Gebäuden • Verbesserung der Wohnsituation
Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen - Grunderwerb Gemeinde: rd. 78.000 € - Grundstücksfreilegung Gemeinde: rd. 75.000 €
Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen - Erschließung / Neugestaltung öff. Flächen: rd. 1.229.000 €
Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen - Baumaßnahmen: rd. 1.900.000 € a) Private Baumaßnahmen: rd. 188.000 € b) Baumaßnahmen der Gemeinde: rd. 1.713.000 €
2. Sanierungsabrechnung Die Gemeinde Iffezheim hat seit 2005 insgesamt 47 Auszahlungsanträge / Zwischennachweisebeim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht und 2.100.000 € Finanzhilfen abgerufen. Stand 21.05.2014 Die Sanierungsabrechnung endet mit einem Fehlbetrag / Kostenüberhangin Höhe von 52.284,17 €.
3. Weitere Vorgehensweise Sanierung • Die Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn dieSanierung durchgeführt ist. • Städtebauliche Missstände insoweit behoben oderverbessert, als Sanierungsfördermittel verfügbar bzw.Mitwirkung der Sanierungsbeteiligten gegeben. • Die möglichen Sanierungsmaßnahmen sind nunmehr abgeschlossen. Dennoch Sanierungsziele nicht in allen Bereichen erreicht. • Fortführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen wird angestrebt, teilweise Überlappung der Gebiete. • Empfehlung: Sanierungssatzung erst unmittelbar vor der förmlichen Festlegung des Folgegebietes aufheben Sanierung
Stand Dez. 2013 4. Fördermittelanalyse
Stand Dez. 2013 4. Fördermittelanalyse
Stand Dez. 2013 4. Fördermittelanalyse
Stand Dez. 2013 4. Fördermittelanalyse
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