1 / 80

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten im BGB AT für Anfänger

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten im BGB AT für Anfänger. Was gebe ich ab?. Was gebe ich ab?. Bitte Reihenfolge einhalten!. Wichtiger Hinweis . Die Angaben zu formalen Vorgaben sind nur als Standard zu verstehen.

ace
Download Presentation

Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten im BGB AT für Anfänger

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Einführung in das Schreiben von Hausarbeiten im BGB AT für Anfänger

  2. Was gebe ich ab?

  3. Was gebe ich ab? Bitte Reihenfolge einhalten!

  4. Wichtiger Hinweis • Die Angaben zu formalen Vorgaben sind nur als Standard zu verstehen. • Besondere, davon abweichende Vorgaben durch den Lehrstuhl haben immer Vorrang vor den allgemeinen Regeln!

  5. Grundthese Hausarbeiten schreiben macht Spaß!

  6. Warum?

  7. Ablauf

  8. Warum sind Formalia wichtig • Formalia sind die ersten Fehler, die auffallen. • Der Prüfer schließt auch vom Äußeren auf das Innere. • Nach der Prüfererfahrung sind Arbeiten mit formalen Fehlern auch inhaltlich schlecht: Wer unsauber arbeitet, denkt meist auch nicht logisch.

  9. Formalia • Bearbeitervermerk beachten • Schriftgröße, Zeilenabstand, Rand etc. • Seitenzahlen: • Nach dem Deckblatt bis zum Gutachtentext: römische Zahlen (I, II, III, …) • Danach: arabische Zahlen (1, 2, 3, …) • Elektronische Abgabe beachten! • Papierversion binden oder heften

  10. Formatierungshilfe • Workshop am 31.07.2014 • 10.00 bis 12.00 Uhr: MS Word • 14.00 bis 16.00 Uhr: open office • Raum steht noch nicht fest! Herr Jens Sablotny schickt den angemeldeten Teilnehmern eine Mail! • Anmeldung möglich über: formatierungskurs@jura.uni-bonn.de

  11. Zwischenfrage • VPN? • Eduroam? • http://jursem.jura.uni-bonn.de/service/nutzung/laptop.htm

  12. Deckblatt • Name, Vorname • Anschrift • Matrikelnummer • Fachsemester • Titel der Vorlesung • Dozent • Semester (SS 2014) • Hausarbeit

  13. Beispiel

  14. Sachverhalt Fehlerfrei abtippen bis zur Aufgabenstellung, also ohne Angaben zu Formalia, Abgabedatum etc. (sofern nichts anderes verlangt wird, manchen Lehrstühlen genügt eine Kopie)

  15. Literatur: Arten • Lehrbücher • Zeitschriften (Aufsätze) • Festschriften (Aufsätze) • Kommentare • Monographien (oft: Doktorarbeiten und Habilitationsschriften) • Gesetzgebungsmaterialien: Motive und Protokolle zum BGB • Urteilsanmerkungen • Rechtsprechung (kommt nicht ins Literaturverzeichnis)

  16. Literaturverzeichnis

  17. Monographien • Name, Vorname(n) • Titel des Werks, evtl. Untertitel • Erscheinungsort (Verlagsort) • Auflage, wenn es mehrere gibt • Erscheinungsjahr • Zitierweise (nicht erforderlich u.a. bei Professor Stuckenberg)

  18. Beispiel

  19. Kommentare • Herausgeber • Titel des Kommentars • Erscheinungsort / Jahr • Zitierweise (nicht erforderlich z.B. bei Professor Stuckenberg)

  20. Beispiele I

  21. Beispiele II

  22. Aufsatz • Verfasser: Name, Vorname • Titel des Aufsatzes • Fundstelle • Anfangs- und Endseitenzahl • Zitierweise (nicht erforderlich z.B. bei Professor Stuckenberg)

  23. Beispiele

  24. Internetquellen • Name, Vorname des Autors / der Autoren • Titel (ggf. Untertitel) • Vollständige Internetadresse • Abrufdatum • Zitierweise

  25. Beispiel

  26. Gesetzgebungsmaterialien

  27. Beispiel

  28. - Exkurs – Wo finde ich die Motive?

  29. Schritt 2

  30. Schritt 3

  31. Schritt 4

  32. Schritt 5

  33. Schritt 6

  34. Schritt 7

  35. Literaturrecherche

  36. Abkürzungsverzeichnis • Erste Möglichkeit: individuell (bitte nicht!) • Zweite Möglichkeit: „Hinsichtlich der verwendeten Abkürzungen wird verwiesen aufKirchner, HildebertAbkürzungsverzeichnis derRechtssprache, Berlin 7. Auflage 2013“

  37. Inhaltsverzeichnis

  38. Gliederung

  39. Praktische Hinweise

  40. Fussnoten • Nachname, • Fundstelle: • Bei Monographien: Kurzbezeichnung der Quelle • Bei Aufsätzen: Zeitschrift und Jahr • Bei Kommentaren: welcher Kommentar • Seitenzahl (bei Aufsätzen auch Anfangsseitenzahl), • Punkt. • Hinweis: Zitiervorschläge (z.B. bei Kommentaren) beachten!

  41. Beispiele • Neuner, Das nachbarrechtliche Haftungssystem, JuS 2005, 384, 389. • PWW / Brinkmann, § 155 Rn 2. • Conrad, Vollmacht, S.112.

  42. Bitte nicht: „Vgl. Conrad, Vollmacht, S. 112.“

  43. Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..

  44. Fehler 1 • Jemand schreibt „nach der Rechtsprechung“ und zitiert dann Literatur: Falsch! Für Ansichten der Rechtsprechung muss auch Rechtsprechung gelesen und zitiert werden.

  45. Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..

  46. Fehler 2 • Häufig zu finden: Das Konkretzitat! Meier sagt in der NJW sicher nichts über den konkreten Fall Ihrer Hausarbeit.

  47. Häufige Zitierfehler Nach der Rechtsprechung können nur körperfremde Sachen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB sein.23 Demnach hat T durch den Faustschlag dieses Merkmal nicht erfüllt.24 [...] 23Meier, NJW 2001, 234, 235. 24Meier, NJW 2001, 234, 236; instruktiv dazu Müller, Palandt / B,..

  48. Fehler 3 • Belehrungen des Lesers sind zu unterlassen. Sie schreiben ein Gutachten und keinen Aufsatz.

  49. Fehler 4 • Blindzitate: Jedes Zitat muss an Hand des Originals überprüft werden. Sie können einen Aufsatz von „Müller“ nicht nach dem Kommentar zitieren, wo Sie den Hinweis gefunden haben : Hier schreibt nicht Müller, sondern Bassenge, also der Bearbeiterdes Paragraphen im Palandt.

  50. Fehler 5 • Sie dürfen nichts aus der Literatur zitieren, was schon so im Gesetz steht.

More Related