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Das oberste Gremium der Europäischen Union. Europäischer Rat. Allgemeines. Auch „Der Gipfel“ genannt Die wichtigste Institution in der EU Trifft zukunftsweisende Entscheidungen Kommt 2mal pro Halbjahr zusammen Vorsitz wechselt halbjärhlich (momentan: Deutschland
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Das oberste Gremium der Europäischen Union Europäischer Rat
Allgemeines • Auch „Der Gipfel“ genannt • Die wichtigste Institution in der EU • Trifft zukunftsweisende Entscheidungen • Kommt 2mal pro Halbjahr zusammen • Vorsitz wechselt halbjärhlich (momentan: Deutschland • ist kein Hauptorgan der EU, sondern eine intergouvernementale Institution
Geschichte • Das Treffen der Staats- und Regierungschefs findet seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt • Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten • Der Europäische Rat wurde als Institution der EU erst 1987 in die Verträge aufgenommen • War ursprünglich nur als informelles Treffen der Regierungschefs geplant • Mittlererweile sind bei Gipfeln bis zu 15.000 Leute involviert
Aufgaben • Bestimmt Leitlinien sowie Grundsätze der EU- Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik • Beschließt Beitritte von Neumitgliedern • Brachte die Einführung des Euros auf den Weg • Legt die politischen Leitlinien und Ziele fest • Der Europäische Rat kann aber keine Gesetze verfassen
Wichtigste Treffen • 12.–13. März 1979 Gründung des Europäischen Währungssystems, Vorläufer des Euro • 21.–22. Juni 1993, Kopenhagen: Aufstellung der Kopenhagener Kriterien • 10.–11. Dezember 1999, Helsinki: Beschlüsse zur EU-Erweiterung • 23.–24. März 2000, Lissabon: Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung bis 2010
Parteienlandschaft • EVP: Europäische Volkspartei • SPE: Sozialdemokrati-sche Partei Europas • ELDR:Europäische liberale demokratische und Reformpartei • AEN: Allianz für das Europa der Nationen
Deutsche Ratspräsidentschaft • Erstmals in einer „Triopräsidentschaft“ mit Portugal und Slowenien, für mehr kontinuität • Motto: „Europa gelingt gemeinsam!“ • Wichtigstes Ziel ist die Ausarbeitung der EU-Verfassung • Dies ist berets die 12. deutsche Präsidentschaft
Der ER und die EU-Verfassung • Der hauptamtliche Präsident des ER soll künftig für 2,5 Jahre von den Ratsmitgliedern gewählt werden, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist • Es soll ein „Außenminister der Union“ für 5 Jahre gewählt werden (ebenfalls von den Mitgliedern des ER)
Quellen • www.eu2007.de (die Seite der deutschen Ratspräsidentschaft) • www.europa.eu (Homepage der EU) • www.wikipedia.de (erklärt sich von selbst) • www.parties-and-elections.de (gab Hinweise über die Parteienlandschaft) • Unser Politikbuch