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Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz. Informationsveranstaltung am 10. Oktober 2011. Inhalt. Allgemeines zu Schallschutzmaßnahmen Anspruchsvoraussetzungen Antragsverfahren Kommunikation Weitere Regelungen. - Allgemeines -.
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Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-Gesetz Informationsveranstaltung am 10. Oktober 2011
Inhalt • Allgemeines zu Schallschutzmaßnahmen • Anspruchsvoraussetzungen • Antragsverfahren • Kommunikation • Weitere Regelungen Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
- Allgemeines - Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main: Lärmschutzbereichsverordnung vom 27. September 2011 (In-Kraft-Treten: am 13.10.2011) • Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 60 dB(A) • Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 55 dB(A) • Nacht-Schutzzone: L Aeq Nacht = 50 dB(A) L Amax = 6 mal 53 dB(A) Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Allgemeines Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Allgemeines Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) Maßgeblich ist die Lage der baulichen Anlage innerhalb der Isophonen-Bänder Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Allgemeines Aufenthaltsräume (2. FlugLSV) • Wohnungen:Wohnräume incl. Wohndielen, Wohnküchen, Arbeitsräume sowie Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer) • Erholungs- und Altenheime, Krankenhäuser u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Wohn- und Schlafräume incl. Übernachtungs-, Betten- und Gemeinschafts-räume, Untersuchungs-, Behandlungs- und OP-Räume • Kindergärten, Schulen u.a. schutzbedürftige Einrichtungen: Gemeinschafts-, Unterrichts-, Vortrags- und wissenschaftliche Arbeitsräume, Leseräume in Bibliotheken Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Allgemeines Erstattung von Aufwendungen Eigentümern kann gegenüber Fraport AG ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume zustehen, sofern • ihr Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 • ihr Grundstück innerhalb der Nacht-Schutzzone liegt • gilt auch, wenn nur ein Grundstücksteil in der o.g. Schutzzone liegt Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Anspruchsvoraussetzungen Geltendmachung des Anspruchs: 5-Jahresfrist Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen • Schallschutzmaßnahmen in der Tagschutzzone 1:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von AufenthaltsräumenSchallschutzmaßnahmen in der Nacht-Schutzzone:erforderliche bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Schlafräumen Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen • nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte Maßnahmen • Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung • Höchstbetrag: 150,-- € je Quadratmeter Wohnfläche • Betrag umfasst auch Nebenleistungen (z.B. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für den Aus- und Einbau erforderlichen Arbeiten incl. Putz- und Anstricharbeiten) Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Anspruchsvoraussetzungen Ausschlussgründe • Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht. • Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen. • Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht. Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Antragsverfahren Verfahrensablauf • Antrag nebst Unterlagen: Eigentumsnachweis, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Baupläne, Wohnflächenberechnung (soweit vorhanden), Denkmalschutz • Grundstück muss in der Tagschutzzone 1 oder Nachtschutzzone liegen • Prüfung, ob und ggf. wann ein Anspruch dem Grunde nach besteht • Prüfung, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind (evtl. Beauftragung eines externen Gutachters) Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Antragsverfahren Verfahrensablauf • Festlegung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und des möglichen Erstattungshöchstbetrages • Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten • Nach Durchführung der Maßnahmen erfolgt Rechnungsvorlage gegenüber dem RP; Prüfung auf Erstattungsfähigkeit der Maßnahme • Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Kommunikation • Durch behördliche Merkblätter, Flyer, Informationen auf der Homepage des RP • Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist • Hotline: 12 3100 • schallschutzprogramm@rpda.hessen.de • Karten werden zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt • Kartendarstellung auch unter Homepage des HMWVL: www.wirtschaft.hessen.de Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Weitere Regelungen Beeinträchtigung des Außenwohnbereichs Es fehlt derzeit eine Rechtsverordnung zur Entschädigungsregelung Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Weitere Regelungen Bauverbote • Im Lärmschutzbereich:Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen, Kindergärten u.a. schutzbedürftige Einrichtungen • In Tag-Schutzzone 1/ in Nacht-Schutzzone:Wohnungen Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Weitere Regelungen Ausnahmen von Bauverboten • zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten (zuständig: die Baudienststelle des Bundes oder des Landes bei Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft) • unter § 5 Abs. 3 FluglärmG fallende Wohnungen • vor Festsetzung des Lärmschutzbereichs genehmigte bauliche Anlagen ; gleiches gilt für nichtgenehmigungsbedürftige bauliche Anlagen • festgesetzten Schallschutzanforderungen genügen Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Weitere Regelungen Entschädigung bei Bauverboten • bisher zulässige bauliche Nutzung wird aufgehoben und dadurch tritt eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks ein • Aufwendungen für Vorbereitungen zur baulichen Nutzung des Grundstücks verlieren an Wert, die der Eigentümer im Vertrauen auf den Bestand der bisher zulässigen Nutzung gemacht hat • angemessene Geldentschädigung für Eigentümer Regierungspräsidium Darmstadt 10.10.2011
Kommunikation Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!