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法學德文名著選讀(一) Lektion 1. 范文清 / 蕭雯娟. Ziel der Juristenausbildung(S) ist(V) „ der (dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstatt verpflichtete) Jurist , der die Rechswissenshaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt,
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法學德文名著選讀(一)Lektion 1 范文清 / 蕭雯娟
Ziel der Juristenausbildung(S) ist(V) „der (dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstatt verpflichtete) Jurist, der • die Rechswissenshaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, • die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und • sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann“.
So sagt es(S?) das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG). • Zu diesem Zweck absolviert(V) der angehende Jurist(S) erst ein Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung (=Referendarexamen) abschließt.
Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst, (=kurz Referendarzeit genannt). • Er(?) dauert zweieinhalb Jahre.
In dieser Zeit durchwandert der Referendar verschiedene praktische Ausbildungsstationen in Justiz und Verwaltung.
Am Ende dieses Ausbildungsabschnittes steht die zweite juristische Staatsprüfung(S) (Assessorexamen).
Im Universitätsstudium beschäftigt sich der zukünftige Jurist mit den drei großen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Staats- und Verwaltungsrecht und Strafrecht. • sich beschäftigt mit D
Der Gegenstand des Strafrechts – das(N, A, D, G?) Laien(S) oft fälschlich mit dem Rechs überhaupt gleichsetzen – bedarf keiner Erläuterung.
Im Zivilrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern, (vor allem Vertragsverhältnisse, Schadensersatzverpflichtungen, familien- und erbrechtliche Fragen) im Mittelpunkt. • Stehen im Mittelpunkt • Vor allem
Im Staats- und Verwaltungsrecht geht es (S) • einerseitsum Rechtsbeziehungen zwischen den staatlichen Organen und Organisationen (z.B. Bundestag – Bundesrat, Länder – Gemeinden), • andererseitsum das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern (z.B. die Gewährleistung oder Einschränkung von Grundrechten). • Es geht um A • Einerseits … anderseits
Zu allen drei Bereichen gehören überdies entsprechende Materien des Prozeßrechts, die sich mit dem Verfahren vor den Zivil- und Strafgerichten, Verfassungs- und Verwaltungsgerichten beschäftigen.
sich beschäftigt mit D • Stehen im Mittelpunkt • Vor allem • Es geht um A • Einerseits … anderseits