160 likes | 269 Views
Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann. Gliederung 1. Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime 1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten
E N D
Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann
Gliederung 1. Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime 1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten 2. Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen 2.1 Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? 2.2 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? 2.3 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? 3. Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime 3.1 Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern 3.1.1 Erfüllung der Vorleistungspflicht 3.1.2 Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll 3.1.3 Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten 3.2 Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode
Verpflichtungen aller Vertragsparteien • Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen Treibhausgasinventur Artikel 4.1, UNFCCC • Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen • Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG • Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von Senken und Speichern aller Treibhausgase Annex I Länder • Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels Non-Annex I Länder • Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt • Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen • Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen • Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der Klimaänderung fördern, NROs beteiligen • Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12)
Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten Annex I Länder 5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll) - adaptation fund - special climate change fund - least developed countries fund Finanzielle Versprechen(Bonner Erklärung) : Finanzielle Verpflichtungen: • vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder • vereinbarte volle Kosten für die Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2) • ein Prozentteil der Transaktionskosten des CDM geht in den adaptation fund Annex II Länder
Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von Verpflichtungen Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten? • Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und zukünftiger Generationen Art. 3, UNFCCC • Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung; Vorleistungspflicht der Industrieländer • Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer berücksichtigen • Vorsorgeprinzip • Recht auf nachhaltige Entwicklung • Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int. Wirtschaftssystem
Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ? Non-Annex I Länder Israel Annex I Länder Liechtenstein; Monaco, Türkei TransformationsländerRussische Föderation Weißrußland Kroatien Kasachstan Ukraine Annex II (OECD, 1992) Australien, EG, Island, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA Südkorea, Mexiko G 77 / China EU Anwärter Bulgarien Estland Lettland Litauen Rumänien Slovenien Tschechien Ungarn Polen Slowakei OPEC Irland Italien Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Spanien Schweden EU Belgien Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien AOSIS Least Developed Countries Zentralasien
Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen? EQUITY procedural equity consequential equity • Verhandlungsbasis • bottom up • keines der Prinzipien ist operationalisiert worden => Aufteilung der Lasten nach politischen Gruppierungen
Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime - Voraussetzungen 1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder Beitrag zur globalen Erwärmung -CO2 Emissionen 1900-1999Quelle: WRI; eigene Darstellung
Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer System der Verantwortungsübernahme • Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel der Konvention definiert? • Fähigkeit, dazu beizutragen? • wie kann das Verursacherprinzip (besser) umgesetzt werden? • wer soll warum welche Maßnahme finanzieren und wieviel? • wer soll warum Gelder bekommen, für was und wieviel? • wie soll das Verhältnis von mitigation und adaptation Maßnahmen aussehen? • wie können nationalstaatliche Interessen u. Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? (Problemfall:Gruppe G77+China) • welche neuen politischen Allianzen sind hierfür notwendig? Artikel 2, UNFCCC mitigation adaptation
Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer mitigation • welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen? • welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen angelegt? • welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles angelegt?=> soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden?=> welche alternativen Kriterien gibt es?(Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.) • auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen? • soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden werden? • in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden? • sollen flexible Mechanismen erlaubt werden? • wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen?
Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer • wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel aus? • wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden (Indikatoren? Kriterien?) • welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen? • wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den Klimawandel? adaptation
Weitere Informationen: www.klimaausbadekampagne.de oder bei: Britta Horstmann Germanwatch Kaiserstr. 201 53113 Bonn horstmann@germanwatch.org Dieses Projekt wird gefördert vom
GERMANWATCH e.V. Ziel: Strukturen im "Norden" verändern, um Lebensbedingungen der Menschen im "Süden" zu verbessern Politik braucht Weitblick! • 1991 gegründet • ca. 500 Mitglieder • 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin • Arbeitsschwerpunkte: • RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung, Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment • TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und Leitsätze für multinationale Unternehmen • Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit und globalen Strukturpolitik
Sie fanden diesen Foliensatz interessant und hilfreich? Wir haben ihn unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind jedoch für unsere weitere Arbeit auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Spendenkonto 32 123 00Bank für Sozialwirtschaft AGBLZ 100 205 00 Infos zur Mitgliedschaft: www.germanwatch.org