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Übertrittsverfahren I Primarstufe - Sekundarstufe I. Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte Präsentation der Übertrittskommission I. Ziel des Übertrittsverfahrens I. Ziel des Übertrittsverfahrens I ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend
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Übertrittsverfahren I Primarstufe - Sekundarstufe I Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte Präsentation der Übertrittskommission I
Ziel des Übertrittsverfahrens I • Ziel des Übertrittsverfahrens I ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend • ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefordert und gefördert werden können. • ihren Fähigkeiten • ihrer mutmasslichen Entwicklung • gefordert • gefördert
Lehrperson Eltern Kinder Philosophie des Übertrittsverfahrens I
Übertrittsmöglichkeiten • Zuweisungskriterien • Ablauf des Verfahrens • Gespräche mit Erziehungsberechtigten und Kind • Fehlende Einigung • Repetition der 6. Primarklasse • Standardaufgaben • Kooperative Oberstufe • Übertrittsverfahren II
1. Übertrittsmöglichkeiten Primarstufe - Sekundarstufe I 6. Primarklasse (Regelklasse) Langzeitgymnasium Sekundarschule Realschule 6. Primarklasse üLZA in mehreren Fächern Werkschule 6. Kleinklasse für besondere Förderung
1. Übertrittsmöglichkeiten • G y m n a s i um • erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U ein sehr hohes Leistungsniveau • erfasst komplexe Sachverhalte • denkt präzise, hat ein gutes Gedächtnis, hohes Konzentrationsvermögen • erarbeitet Unterrichtsinhalte ohne Hilfe • drückt sich klar, gewandt, präzise aus • sehr hohes Leistungsniveau • Gymnasium • S e k u n d a r s c h u l e • erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U ein gutes Leistungsniveau • fasst Neues rasch auf und erkennt wesentliche Zusammenhänge, erkennt Probleme und löst Aufgaben selbstständig • überlegt das Vorgehen bei Aufgaben • drückt sich verständlich und gewandt aus • gutes Leistungsniveau • Sekundar- • schule • Niveaukurse • R e a l s c h u l e • erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U ein genügendes Leistungsniveau • kann selbstständig arbeiten • lernt ohne grössere Schwierigkeiten bei direktem Bezug zu konkreten Situationen • W e r k s c h u l e • Voraussetzung: Besuch Kleinklasse für besondere Förderung (früher: KKB, KKC) oder üLZA in mehreren Fächern • Bei Schülern, welche die Regelklasse besucht haben, entscheidet der Rektor auf Antrag des SPD über die Zuweisung in die Werkschule. • Besuch Kleinklasse für • genügendes Leistungsniveau • besondere Förderung • üLZA in mehreren Fächern • Realschule • Werkschule
2. Zuweisungskriterien Reglement betreffend das Übertrittsverfahren § 4 (Auszug) • 1 Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung des Schülers. • 2 Massgebende Kriterien: • die Leistungen und der Entwicklungsverlauf des Schülers in der 5. Klasse und im 1. Sem. der 6. Klasse der Primarstufe; • die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen des Schülers; • die Neigungen und Interessen des Schülers. • Leistungen • mutmasslichen Entwicklung • Leistungen • Entwicklungsverlauf • Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen
2. Zuweisungskriterien • Gesamtbeurteilung = Einbezug aller Kompetenzen • Für die Zuweisung in eine Schulart existieren KEINE Richt- oder Mindestwerte in Bezug auf die Zeugnisnoten! • Faktor Leistungsentwicklung bzw. mutmassliche Entwicklung • 5.4 • 5.4 • 5.3 • 5.3 • 5.2 • 5.2 • 5.08 • 5.08 ≠ • 5.1 • 5.1 • 5 • 5 • 4.9 • 4.9 • 4.8 • 4.8 Leistungsentwicklung spricht gegen Zuweisung ins Gymnasium Leistungsentwicklung spricht für Zuweisung ins Gymnasium
3. Ablauf des Verfahrens • Fachkompetenzen • Lernkompetenzen • Sozialkompetenzen • Noten • Selbstkompetenzen • - Zusammenarbeit mit andern • - respektvolles Verhalten • - konstruktives Mitarbeiten • - Rücksicht nehmen • - Ausdauer • - Motivation • - Verantwortung übernehmen • - Pflichten erfüllen • - Denkfähigkeit • - Verstehen, Erkennen • - Gelerntes anwenden • - Probleme lösen • - Vorgehensweise • - Organisieren, Planen • - Ordnen • - Reflektieren • - Deutsch • - Mathematik • - M & U • Orientierungsgespräch • (im 2. Semester der 5. Klasse) • Orientierungsgespräch • (im 1. Semester der 6. Klasse) • nur wenn sich die schulische Situation und die Leistungsfähigkeit des Kindes wesentlich verändert haben • Zuweisungsgespräch • (6. Klasse: bis 15. März) • Zuweisung in diejenige Schulart der Sekundarstufe I, in der das Kind am besten gefördert werden kann Zuweisungsentscheid: Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Kind Fehlende Einigung: Übertrittskommission I Werkschule Realschule Sekundarschule Gymnasium
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind • Quelle: www.sehtestbilder.de (Stand: 6. September 2013)
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind Orientierungsgespräch • Ziel: Beurteilung aller Kompetenzen Standortbestimmung, Entwicklungshinweise Blick in die Zukunft • Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson • Zeitpunkt: 1. Orientierungsgespräch: 2. Sem. 5. Klasse 2. Orientierungsgespräch 1. Sem. 6. Klasse
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen 5. Kl. und 6. Kl.
4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind Zuweisungsgespräch • Ziel: Bilanzierung, Zuweisung in Schulart klären - Unterzeichnung "Zuweisungsentscheid" - Unterzeichnung "Fehlende Einigung" • Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson • Zeitpunkt: bis 15. März
5. Fehlende Einigung - allgemein • Keine Einigung zwischen Eltern und Lehrperson in Bezug auf die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I • Einleitung eines rechtlichen Verfahrens • Kantonale Übertrittskommisson I (ÜK) übernimmt Fallführung • ÜK besteht aus 12 Mitgliedern verschiedener Sparten
5. Fehlende Einigung - Ablauf • Lehrperson leitet Formular «Fehlende Einigung» und weitere Unterlagen via Rektorat der ÜK weiter (15. März) • Schreiben ÜK an Erziehungsberechtigte: Termine Abklärungs-test, Gespräch, Einladung zur Stellungnahme (ca. 20. März) • Abklärungstest (Ende März, anfangs April) • Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Kind (April)
5. Fehlende Einigung - Entscheid Entscheid der Übertrittskommission I • Mitte Mai: Schriftlicher Zuweisungsentscheid der Übertritts-kommission I an Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Rektor Rechtsmittel • Verwaltungsbeschwerde gegen den Entscheid der Übertrittskommission I beim Regierungsrat innert 10 Tagen
6. Repetition der 6. Primarklasse • Nur in Ausnahmefällen möglich • Mögliche Gründe: • Familiäre Situation • Länger dauernder Schulausfall • Repetitionsgesuche der Erziehungsberechtigten an den Rektor bis spätestens 31. Januar
7. Standardaufgaben • Freiwillig einsetzbare, standardisierte Vergleichstests des Kantons Zug • Zur Überprüfung der Lernziele und der Notengebung • Keine Verrechnung in die Zeugnisnoten • Keine Grundlage für den Zuweisungsentscheid • Einsicht lediglich in der Schule möglich
8. Kooperative Oberstufe - Niveaueinteilung Einteilung aufgrund des Zeugnisses 2. Semester 6. Klasse 2 Niveaukurse • Zeugnisnote ab 4.5 → Niveau A • Tiefere Zeugnisnoten → Niveau B 3 Niveaukurse • Zeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs
8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart • Gesamtbeurteilung Massgebende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung: • Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen • Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen • Neigungen und Interessen • Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N • Niveauzugehörigkeit • Leistungsentwicklung Sekundarschule • Mathe A, B • Franz. A, B Realschule Werkschule • Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen Präsentation der Übertrittskommission I
8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart • Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung • Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart • Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres • Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde-rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich • Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
8. Kooperative Oberstufe - Wechsel Niveaukurse • Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters • Wechsel des Niveaukurses während des Semesters • auf Empfehlung des Lehrerteams • mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten • Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors
9. Übertrittsverfahren II Sekundarschule - kantonale Mittelschulen, BM 1. Sekundarklasse • Bis 1. Dezember Langzeitgymnasium • Ende des Schuljahres Kurzzeitgymnasium 2. Sekundarklasse 3. Sekundarklasse Fachmittelschule Wirtschaftsmittelschule Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule
9. Übertrittsverfahren II Zuweisungsentscheid • Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung • Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers: • Besuch des Niveaus A in den Niveaufächern • Leistungen in Erfahrungsnotenfächer; Entwicklungsverlauf • Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzen • Neigungen und Interessen • Leistungen • mutmasslichen Entwicklung • Gesamtbeurteilung • Niveaus A • in den Niveaufächern • Leistungen • Entwicklungsverlauf • Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzen
9. Übertritt Sekundarschule - kant. Mittelschulen, BM • Übertritt in kgm / WMS / FMS • Übertritt in BM • Zuweisungsgespräch bis 15. März • Zuweisungsgespräch bis 25. März Übertrittskommission II • Zuweisungs-entscheid • Abklärungstest • Niveau A • Erfahrungsnote • KGM 4.80 • FMS, WMS 4.50 • Zuweisungs-entscheid • Aufnahmeprüfung • Keine Beschränkung der Zulassung • 2. Sekundarklasse • Kurzzeitgymnasium • 3. Sekundarklasse • 3. Sekundarklasse • Kurzzeitgymnasium, Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule • Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM)
Broschüre «Übertritte» • Inhalt • Übersicht Bildungssystematik • Übertrittsverfahren I und II • Schularten der Sekundarstufe I • Kooperative Oberstufe • → Broschüre bitte aufbewahren • → bei Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrperson