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Kontrollanalytik. Modelle für Einzelmuster, Kampagnen. Urs Näf Frühjahrstagung, 10.5.2006. Inhalt. Diffuse Zuständigkeiten und Abläufe. Raster für Kampagnen und Einzelmuster. Verbesserungsmöglichkeiten bei Einzelmustern. Diffuse Bereiche. Probenahme.
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Kontrollanalytik Modelle für Einzelmuster, Kampagnen Urs NäfFrühjahrstagung, 10.5.2006
Inhalt Diffuse Zuständigkeiten und Abläufe Raster für Kampagnen und Einzelmuster Verbesserungsmöglichkeiten bei Einzelmustern
Diffuse Bereiche Probenahme • Verordnung:- Kantone selbstständig oder im Auftrag der Anmeldestelle- alle Bundesstellen haben gleichzeitig alle Kompetenzen nach Art. 42 ChemG • -> keine klare Zuweisung Überprüfung • Bund: Einstufung • Schnittstellen beim Bund: Beurteilungsstellen / Anmeldestelle • Kantone: Kennzeichnung, Verpackung • -> ähnliche Kompetenzen nicht bei der gleichen Stelle Beanstandungen / Vollzug • grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich • -> aufgrund obiger Punkte verschiedene Möglichkeiten vorhanden Vollzug nach dem Buchstaben der Verordnungen ist nicht durchführbar Praxisorientierte und kundenfreundliche Lösungen sind gesucht.
Kategorisierung von Kontrollen Vorschlag der Steuerungsgruppe
Einzelmuster: Situation heute Probenahme • unterschiedliche Aktivität der Kantone • Vorgaben 2006 unklar • direkte Erhebungen BS BAG Analytik / Beurteilung • keine Steuerungsmöglichkeit • unklare Beurteilungskriterien • lange Zykluszeiten Beanstandungen • zusätzliche Beanstandungspunkte durch Kantone nicht abgedeckt (z.B. Druckgaspackungen, Aspekte der ChemRRV, besondere Anforderungen für Biozidprodukte) • Qualität der Beanstandungsschreiben mangelhaft Massnahmen • Verlauf und Abschluss des Verfahrens entzieht sich der Kenntnis der Kantone
Einzelmuster: Neues Verfahren Betrieb Kanton Anmeldestelle Beurteilungsstellen ProbeSDBRapport ErhebungsgrundUntersuchungszieleBegleitblatt Untersuchungsprogramm EMPA- Analytik BS- Beurteilungen Auswertung zukünftig: Beanstandung durch Kanton Bericht erweiterte BeanstandungVollzug Massnahmen heute: Beanstandung durch AS BeanstandungAnordnung „Massnahmen“ Information Beobachtung
Zusammenfassung: Anliegen der Kantone Planung und Durchführung von Kampagnen • nach Absprache mit der Steuerungsgruppe (auch bei Übersichtskampagnen) • Verabschiedung durch Plattform (v.a. Schwerpunktaktionen) Probenahme • normalerweise durch Kantone • bei Übersichtskampagnen durch Anmeldestelle, nach vorheriger Information (Produkteliste) des Kantons Analytik / Beurteilung • Mitsprachemöglichkeit der Kantone • Zykluszeit maximal 3 Monate Vollzug • normalerweise durch Kantone aufgrund der Angaben der Anmeldestelle • bei Übersichtskampagnen durch Bund mit Information der Kantone