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Das Übereinkommen 189 der IAO/ILO zum Schutz von Hausangestellten VII. Jahrestagung Illegalität Irreguläre Migration und die Arbeit im Privathaushalt 7-9 März 2012, Berlin Karin Pape. Einleitung. Internationale Arbeitsorganisation (IAO; engl. ILO) älteste UN Organisation (seit 1919)
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Das Übereinkommen 189 der IAO/ILO zum Schutz von HausangestelltenVII. Jahrestagung IllegalitätIrreguläre Migration und die Arbeit im Privathaushalt7-9 März 2012, BerlinKarin Pape
Einleitung Internationale Arbeitsorganisation (IAO; engl. ILO) älteste UN Organisation (seit 1919) Einzige UN Organisation, die dreigliedrig ist: Regierungen, Arbeitgeber- u. Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) Hauptaufgabe: Schaffung internationaler Mindestarbeitsnormen (internationales Recht) ILO Konventionen müssen in den Mitgliedsländern ratifziert werden; erst dann besteht die Verpflichtung sie in nationales Recht umzusetzen (ausführlicher Berichtsmechanismus) Es gibt nur “weiche” Sanktionsmechanismen – keine “ILO Blauhelme” Grundgedanke bei dem Übereinkommen für Hausangestellte: Gleichstellung mit anderen Arbeitnehmern (= Zugang zu Arbeitsrechtsregelungen, sozialer Sicherung usw.)
Schlusfolgerungen Gute Chancen für eine Ratifizierung in Deutschland – politischer Wille ist entscheidend Für die Hausangestellten in Deutschland ist nicht primär das Problem mangelnder Arbeitsrechte, auch nicht für Undokumentierte, sondern das der Durchsetzung der Rechte; Problem bei “Selbständigen” Andere Regulierungen (z.B. Aufenthaltsrecht) behindern die Durchsetzung von Arbeitsrechten und machen deshalb die Hausangestellten de facto abhängig und rechtlos Lösung (u.a.): arbeitsrechtliche Ansprüche müssen ohne aufenthaltsrechtliche Konsequenzen durchgesetzt werden können (“firewall”) Ratifizierung trotzdem wichtig: ILO Konventionen halten meistens länger als Regierungen; Signal, dass die Regelung des Sektors ernst genommen wird