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GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse GND-Schulung für die Sacherschließer im hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012. Dorothea Büning (basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg). GND-Übergangsregeln Geografika /Körperschaften/Kongresse.
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GND-Übergangsregeln Geografika, Körperschaften, Kongresse GND-Schulung für die Sacherschließer im hbz-Verbund am 20. und 21. März 2012 Dorothea Büning(basierend auf den GND-Schulungsunterlagen von Barbara Wolf-Dahm, UB Augsburg)
GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse Überblick -1 – • Was ist neu für alle drei Entitäten? • Übergangsregeln Geografika • Übergangsregeln Körperschaften • Übergangsregeln Kongresse
GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/KongresseÜberblick- 2 - Anhang • Tipps zur Vorgehensweise • AWB „Codes bei Geografika“ • AWB „Codes bei Körperschaften“ • AWB „Codes bei Kongressen“ • AWB „Ländercodevergabe“
GND-ÜbergangsregelnGeografika/Körperschaften/Kongresse Was ist neu für alle drei Entitäten?(1) • Entitätencode im Unterfeld angebracht (zusätzlich zum Code für die Entitätenuntergliederung in Feld 093): • g = Geografika; k = Körperschaften; e = Kongresse • Neue Codes für Entitätenunter-gliederungen • Ländercode für alle drei Entitäten verbindlich
GND-ÜbergangsregelnKörperschaften/Geografika/Kongresse Was ist neu für alle drei Entitäten? (2) • Bevorzugter Name (= Ansetzungsform) • gebräuchlichster Name • in unveränderter Form • keine normierten Ansetzungen mehr (bis auf wenige Ausnahmen) • Keine Homonymenzusätze mehr in Winkelklammern, stattdessen Unterfelder und/oder Beziehungsfelder Weitere Änderungen s. bei den einzelnen Entitäten
Regeln gekürzt präsentiert Im folgenden werden aus den Regeln nur die wichtigsten Fälle präsentiert
GND-ÜbergangsregelnGeografika Überblick • Übergangsregeln Geografika (G1 – G9) • Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte
GND-Übergangsregeln GeografikaG1 - 1 - G1 Bildung der bevorzugten Namens-form von Gebietskörperschaften • Bevorzugter Name = geografischer Name, imDeutschen gebräuchlichster Name • Kein im Deutschen gebräuchlichster Name nachweisbar -> gebräuchlichster Name der offiziellen Landessprache • Mehrere offizielle Landessprachen –> nach Sprachreihenfolge
GND-Übergangsregeln GeografikaG1- 2 - • Feststellung des gebräuchlichsten Namens gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ • Kein gebräuchlicher Name ermittelbar –> Vorlageform • Nicht-lateinische Alphabete -> Umschrift • Nicht gewählte Namensformen werden als abweichende Namensformen erfasst
GND-Übergangsregeln GeografikaG1- 3 - Beispiel 151 $gMailand 451 $gMilano $vGKD 451 $gCittà di Milano
GND-Übergangsregeln GeografikaG2- 1 - G2 Umgang mit einleitenden Bezeichnungen wie „Sankt“, …, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften • Einleitende Bezeichnungen wie „Sankt“, „Herzogtum“, „Ciudad“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten als Namensbestandteile und werden mit angesetzt, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt
GND-Übergangsregeln GeografikaG2- 2 - • Keine Normierung (z.B. bei abgekürzter oder ausgeschriebener Schreibweise) – gebräuchliche Form ist ausschlaggebend • Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG2- 3 - Beispiele 151 $gSankt Gilden 151 $gSaint-Tropez 151 $gSt. Moritz 151 $gKreis Herzogtum Lauenburg 451 $gKreis Lauenburg, Elbe 451 $gKreis Herzogthum Lauenburg
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG3 - 1 - G3 Selbstständige Bezeichnungen wie „Bad“ u.ä. im Namen von Gebietskörperschaften • „Bad“, „Seebad“, „Luftkurort“ u.ä. (und fremdsprachige Entsprechungen) gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden mit angesetzt
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG3 - 2 - • Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst Beispiele 151 $gBad Segeberg 451 $gSegeberg 151 $gAix-les-Bains
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG4- 1 - G4 Erläuternde Bestandteile bei Ortsnamen (Beinamen) • Erläuternde Bestandteile gelten - wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so aufgeführt - als Namensbestandteile und werden in der nachgewiesenen Form mit angesetzt (ohne Hinzufügung von Deskriptions-oder Trennzeichen)
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG4- 2 - • Nicht gewählte Formen werden als abweichende Namensformen erfasst • Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung an den Ortsnamen angefügt
GND-Übergangsregeln GeografikaG4 - 3 - Beispiele 151 $gFrankfurt am Main 451 $gFrankfurt, Main 151 $gNew York, NY 451 $gNeuyork, NY 151 $gLas Vegas, Nev.
Gleichnamigkeit von Geografika- 1 - In AWB „ Identifizierende Zusätze bei Geografika“ ist geregelt, wie gleichnamige geografische Namen durch identifizierende Zusätze unterschieden werden • Identifizierender Zusatz nur bei unbekannterem gleichen Namen Beispiel 151 $g London 151 $g London $h Ontario
Gleichnamigkeit von Geografika- 2 - • Als identifizierende Zusätze Fluss, Berg, Ort oder übergeordnete Verwaltungs-einheit verwenden • Weitere Regelungen zu • Ort namensgleich mit Staat oder Gliedstaat; zu einer naturräumlichen Einheit/Ethnografikum • Aufführung mehrerer identifizierender Zusätze
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG5 - 1 - G5 Namen von Ortsteilen • Bevorzugter Name -> Im Deutschen gebräuchlichster bzw. originalsprachig gebräuchlicher Name in der jeweils landesüblichen Rechtschreibung • Ortsteile im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz)-> Bindestrich-Namensform: Hauptort-Ortsteil [neu für SE!]
GND-Übergangsregeln GeografikaG5- 2 - Beispiel 151 $gHofheim-Lorsbach • Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum -> die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. selbstständige Namensform)
GND-Übergangsregeln GeografikaG5- 3 - Beispiel 151 $gRiedbach $hBern 451 $gBern-Riedbach 551 $gBern $4adue $X 1 $9(DE-588)… • Abweichende Namensformen werden berücksichtigt • Hauptort wird als Beziehung dargestellt
GND-Übergangsregeln GeografikaG5- 4 - In AWB „Ortsteile“ zusätzlich geregelt • Codierungen für Vorgänger/Nachfolger/zeitweiser Name • Vorgehen bei Statuswechsel • Ortsteile mit Zählung und/oder sachlicher Benennung • Ortsteile mit mehrgliedrigen Hauptorten
GND-Übergangsregeln GeografikaG6- 1 - G6 Umgang mit Gattungsbegriffen bei Verwaltungseinheiten • Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen • Gebräuchlichen Namen gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln -> i.d.R. Homepage
GND-Übergangsregeln GeografikaG6- 2 - • Oberhalb kommunaler Ebene –> Gattungsbezeichnung für den Typ der Verwaltungseinheit als Beziehung erfassen (von SE) Beispiel 151 $gLandkreis Kassel 451 $gKassel $hKreis 451 $gKassel $hLandkreis 550 $sLandkreis $4obin $9(DE-588)…
GND-Übergangsregeln GeografikaG7- 1 - G7 Umgang mit erläuternden Bestandteilen von Ortsnamen (Beinamen) in nach Ortsnamen benannten Verwaltungseinheiten • Bevorzugter Name -> gebräuchlicher Name ohne Weglassungen oder Umstellungen – ohne Berücksichtigung des ggf. mit erläuternden Bestandteilen versehenen bevorzugten Namens des Ortes als Geografikum
GND-Übergangsregeln GeografikaG7- 2 - Beispiel 151 $gLandkreis Hof 451 $gHof, Saale $hKreis 550 $sLandkreis $4obin $9 (DE-588)…
AWB „Verwaltungseinheiten“- 1 - • Unterschiedliche Verfahren bei deutschsprachigen und fremdsprachigen Verwaltungseinheiten Deutschsprachige Verwaltungseinheiten • Gebräuchlicher Name gemäß „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln –> i.d.R. Homepage
AWB „Verwaltungseinheiten“- 2 - Fremdsprachige Verwaltungseinheiten • Ermittlung des zugrundeliegenden Geografikums • Gattungsbegriff der Verwaltungseinheit in der im Deutschen gebräuchlichen Form dem Geografikum vor- oder nachstellen gemäß dem jeweiligen Sprachgebrauch
AWB „Verwaltungseinheiten“- 3 - Beispiel 151 $gProvinz Mailand 451 $gProvincia di Milano $4nauv
GND-Übergangsregeln GeografikaG8- 1 - G8 Namensänderungen bei Gebietskörperschaften • Namensänderung -> neue Entität -> neuer Datensatz • die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt[Vorgänger-Nachfolger-Beziehung]
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG8- 2 - Beispiel 151 $gTschechoslowakei 551 $gTschechische Republik $4 nach $9 (DE-588)… 551 $g Slowakei $4nach $9 (DE-588)… 151 $gTschechische Republik 551 $gTschechoslowakei $4vorg $9(DE- 588)… 151 $gSlowakei 551 $gTschechoslowakei $4vorg $9(DE-588)…
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG8- 3 - • Hinzufügen oder Wegfall von Benennungen wie"Bad", "Seebad", "Kurbad" u.ä. -> kein Split • Umbenennung von „Kreis“ in „Landkreis“ u. umgekehrt ->kein Split • Aktuell bevorzugten Namen in Nachschlagewerken ermitteln und bevorzugten Namen in bestehendem Datensatz ggf. aktualisieren
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG8 - 4 - • Bisherigen bevorzugten Namen als abweichende Namensform erfassen Beispiel 151 $gEnzklösterle 451 $gLuftkurort Enzklösterle $4 nafr
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG8 - 5 - • Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des geografischen Namens -> kein Split Beispiel 151 $gBayern 451 $gFreistaat Bayern 451 $gHerzogtum Bayern $4nafr 451 $gKönigreich Bayern $4nafr
GND-Übergangsregeln GeografikaG8- 6 - • Statusänderungen von unselbstständig zu selbstständig und umgekehrt (z.B. Kolonien, Provinzen)(egal, ob geografischer Name sich ändert oder nicht) -> neue Entität -> neuer Datensatz • Ggf. gleichlautende Ansetzungen werden durch identifizierende Zusätze unter-schieden
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG8- 7 - Beispiel 151 $gAngola 451 $gRepublica Popular de Angola 551 $gÜberseeprovinz Portugiesisch-Westafrika$4 vorg $9(DE-588)… 151 $gÜberseeprovinz Portugiesisch-Westafrika 451 $gAngola $hProvinz 551 $g Angola $4 nach $9(DE-588)…
GND-Übergangsregeln GeografikaG9- 1 - G9 Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften • Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika • Bevorzugter Name -> im Deutschen gebräuchlichster Name • Anwendung der Regeln für Verwaltungseinheiten (G6 u. G7)
GND-ÜbergangsregelnGeografikaG9- 2 - • Beziehung zur übergeordneten Religionsgemeinschaft durch ein Beziehungsfeld angeben Beispiel 151 $gDiözese Mainz 451 $gMainz $hDiözese 510 $kKatholische Kirche $4adue $9(DE- 588)…
Planungsgemeinschaften • Planungsgemeinschaften -> Körperschaften s. K18
GND-ÜbergangsregelnGeografikaVerwendung in der Sacherschließung • Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln • i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet • die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
GND-ÜbergangsregelnGeografika Beispiel 151 $g Sankt Petersburg 151 Leningrad 451 $g Sankt-Peterburg 451 $g Leningrad $4naaf 451 $gPetrograd $4naaf 551 $g Leningrad $4 nazw 551 $g Petrograd $4 vorg 551 $gPetrograd $4 nazw 551 $g Sankt Petersburg $4 nach 680 Für die Sacherschließung wird nur dieser Datensatz (d.h. neueste/jüngste Namensform) verwendet
GND-ÜbergangsregelnGeografika • Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet Beispiel 151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
GND-ÜbergangsregelnGeografikaHinweise - 1 - Hinweis zu Extraterrestrika • Extraterrestrika werden in der GND als geografische Datensätze erfasst Siehe hierzu: R5: Extraterrestrika
GND-ÜbergangsregelnGeografikaHinweise - 2 - Hinweis zu Ethnografika • Ethnografika werden in der GND als Sachschlagwörter erfasst Siehe hierzu: R6: Ethnografika und Sprachen
GND-ÜbergangsregelnGeografikaZusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 1 - • Bevorzugter Name -> selbst gebrauchter, gebräuchlichster Name in unveränderter Form, möglichst deutschsprachig • In „Liste der Nachschlagewerke“ ermitteln • Bei Ortsteilen im deutschsprachigen Raum (außer Schweiz) gilt i.d.R. die Bindestrich-Namensform Hauptort-Ortsteil als gebräuchlichster Name
GND-ÜbergangsregelnGeografikaZusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 2 - • Nur noch wenige Normierungen (z.B. fremdsprachige Verwaltungseinheiten) • Identifizierende Zusätze nur noch bei Gleichnamigkeit • Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet
GND-ÜbergangsregelnGeografikaZusammenfassung der wichtigsten Inhalte - 3 - • Organe von Gebietskörperschaften -> Körperschaften • Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften -> Geografika • Planungsgemeinschaften -> Körperschaften