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Datenschutz im Cyberspace Rechtliche Pflichten für Treuhänder. www.weblaw.ch. Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98. Datenschutz und Internet: Problembereiche. Fehlende Sensibilisierung. Spam. Überwachung der Mitarbeiter. Verknüpfbarkeit. Datenbearbeiter.
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Datenschutz im CyberspaceRechtliche Pflichten für Treuhänder www.weblaw.ch Mathias Kummer Weblaw GmbH Laupenstrasse 1 3008 Bern 031 398 80 98
Datenschutz und Internet: Problembereiche Fehlende Sensibilisierung Spam Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datenbearbeiter Datensicherheit
Datenschutz und Internet: Problembereiche Fehlende Sensibilisierung Spam Überwachung der Mitarbeiter Verknüpfbarkeit Datenbearbeiter Datensicherheit
Rechtliche Pflichten des Treuhänders - Gesetzliche Pflichten Pflichten aus dem Datenschutzgesetz (DSG) Verschwiegenheitspflicht(nach StGB und DSG) - Vertragliche Pflichten - Verpflichtung durch die Berufsordnung
DSG und VDSG Zweck: Schutz der Persönlichkeit von Personen, über die Daten bearbeitet werden (DSG 1) Verhinderung der missbräuchlichen Handhabung von personenbezogenen Daten Persönlichkeitsverletzung durch Private (DSG 12) • Verstoss gegen allg. Datenschutzgrundsätze (DSG 4 ff.) • Bearbeitung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen • Weitergabe besonders schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofilen • a Rechtfertigung: DSG 13 v.a. Einwilligung des Betroffenen
Datenschutzgrundsätze - Rechtmässigkeit - Lauterkeit (Treu und Glaube) - Verhältnismässigkeit - Zweckgebundenheit - Richtigkeit der Daten - Datensicherheit - Weitere Pflichten: Melde- und Auskunftspflicht
Datenschutzgrundsätze • Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) • Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden (Art. 7 DSG) • Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit • „angemessene Massnahmen“
Datenschutzgrundsätze • Datensicherheit (DSG 7 und VDSG 8 ff.) 1. Massnahme – Standesaufnahme und Sicherheitskonzept 2. Technische und organisatorische Massnahmen Einsatz von Passwörtern, Firewalls, Backups, kryptografischen Verfahren (Verschlüsselung, Hashing, digitale Signatur), Zugang 3. Vertragliche Vorkehrungen 4. Versicherungsmässige Vorkehrungen
Sanktionierung von Verstössen gegen das Datenschutzgesetz Zivilrechtliche Behelfe (Art. 15 DSG, Art. 28 ff. ZGB) • Klage auf Schadenersatz, Genugtuung oder Gewinnherausgabe • Klage auf Berichtigung von Daten und Veröffentlichung der Berichtigung/Vermerk • Klage auf Sperrung und/oder Vernichtung von Personendaten • Klage auf Auskunft über eine Sammlung von Personendaten • Klage auf Unterlassung, Beseitigung oder Feststellung der Verletzung Strafrechtliche Sanktionen bei Verletzung: • der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten (Art. 34 DSG) • der beruflichen Schweigepflicht (Art. 35 DSG) • von Spezialtatbeständen des StGB (Art. 143 ff. StGB, 179novies DSG, Art. 321 StGB) Gravierend: Imageverlust
Online-Quellen www.edsb.ch www.admin.ch/ch/d/sr/c235_1.html www.weblaw.ch europa.eu.int/comm/internal_market/privacy
Fragen? Cartoon aus „Sicher ist sicher“, www.datenschutz.ch Die Vortragsfolien sind während den nächsten Wochen aufhttp://www.weblaw.ch/kompetenzzentrum/publikationen.aspwiedergegeben. mathias.kummer@weblaw.ch 031 398 80 98