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Wie wirtschaftet ein Staat?

Wie wirtschaftet ein Staat?. Zum Staat gehören alle Institutionen die Leistungen f. d. Allgemeinheit erbringen, und die sich durch Zwangsabgaben finanzieren!=> Bund, Länder, Gemeinden + Sozialversicherungseinrichtungen!

demitrius
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Wie wirtschaftet ein Staat?

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Presentation Transcript


  1. Wie wirtschaftet ein Staat? • Zum Staat gehören alle Institutionen die Leistungen f. d. Allgemeinheit erbringen, und die sich durch Zwangsabgaben finanzieren!=> Bund, Länder, Gemeinden + Sozialversicherungseinrichtungen! • Heute ist der Staat verantwortliche f.d. soziale Sicherheit, Einkommensumverteilung, Arbeitsmarktpolitik und Konjunkturpolitik!! • Er ist größter Arbeitgeber, größter Produzent, größter Nachfrager. • Er steht in Verbindung mit dem Geld + Kapitalmarkt und hat die Beziehungen zum Ausland. • Der Anteil des Staates (Staatsquote) an der gesamten Wirtschaftsleistung beträgt in Österreich über 50 %=> mehr als die Hälfte des BIP fließt durch die Kassen des Staates!!!( BIP 2002 war 215 Mrd)

  2. Einnahmequellen des Staates Steuern Steuernsind staatliche Zwangsabgaben, denen keine direkte Leistung gegenübersteht. Einkünfte aus Wirtschaftstätigkeit Beiträge Beiträge sind wie Gebühren Abgaben, denen eine direkte Gegenleistung gegenübersteht. Einnahmequellen des Staates Kredite Gebühren Gebühren sind Abgaben, die für eine spezielle Gegenleistung des Staates gezahlt werden müssen.

  3. Funktionen von Steuern Funktionen von Steuern Fiskalfunktion Lenkungsfunktion Beschaffung von Einnahmen Steuerung von Verhalten

  4. Die wichtigsten Steuern

  5. Gesamtsteueraufkommen 2001

  6. Steuern auf das Einkommen Lohnsteuer veranlagte Einkommenssteuer Steuern auf das Einkommen Kapitalertrags- steuer Körperschaftssteuer- steuer

  7. Einkommenssteuer • Lohnsteuer – zahlen Unselbständige • VeranlagteEinkommenssteuer - zahlen Selbständige Einkommenssteuer wird immer vom steuerpflichtigen Einkommen berechnet ( Bruttoeink. minus Sozialversicherungsbeiträge Minus Steurfreibeträge) In Österr. Progressives Steuersystem! Grenzsteuersatz ist 50 %

  8. Lohnsteuer - Steuer auf das Einkommen aus unselbständiger Arbeit - Löhne, Gehälter, Pensionen - Quellensteuer

  9. Veranlagte Einkommenssteuer • Steuer auf das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, • Land- und Fortstwirtschaft, Gewerbebetrieb, • Vermietung und Verpachtung - Einkommenssteuererklärung - Steuerbescheid

  10. Einkommenssteuersätze

  11. Einkommensteuer

  12. Steuerstruktur in Österreich

  13. Sozialversicherung

  14. Finanzausgleich • Der Finanzausgleich in Österreich, in Zahlen (2001) • Der Gesamtabgabenertrag 2001 von etwa 765 Mrd.S gliedert sich in folgende Teilbereiche: • ausschließliche Bundesabgaben, (ca. 9 Mrd.€ – 14,8%), stehen nach dem Trennsystem ausschließlich dem Bund zur Verfügung. z.B. Vermögenssteuer, Versicherungssteuer, usw. • -  gemeinschaftliche Bundesabgaben, (ca. 47 Mrd.€ – 74,2%), werden nach dem Verbundsystem auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt.z.B. USt., KESt, Lst., usw. •  zu den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden weiters Vorweganteile (ca. 4 Mrd.€ – 5,9%) gerechnet, die von den Finanzausgleichspartnern zur Finanzierung gemeinschaftlicher Aufgaben bereitgestellt werden. z.B. Katastrophenfonds, Siedlungswasserwirtschaft, FLAG, teilw. Finanzierung des EU Beitrages. • -  Landes (Gemeinde)- abgaben, (ca. 3 Mrd.€ – 5,1%), stehen den Gemeinden, Wien und den Ländern zur Verfügung.z.B. Grundsteuer, Fremdenverkehrsabgaben, Getränkesteuer.

  15. Finanzausgleich

  16. Finanzausgleich mit der EU

  17. Aufgaben des Staates

  18. Ausgaben im Rahmen d. Stabilisierungsfunktion

  19. Umverteilung Primäre Einkommensverteilung Kann als „ungerecht“ empfunden werden Sekundäre Einkommensverteilung Nach „gerechten“ Gesichtspunkten Korrektur durch Umverteilung

  20. Vertikale Umverteilung Hohes Einkommen Niedriges Einkommen

  21. Horizontale Umverteilung Arbeitnehmer Arbeitlose Berufstätige Pensionisten Gesunde Kranke Kinderlose Familien Kinderreiche Familien

  22. Transferzahlungen Transferzahlungen sind Leistungen des Staates an private Haushalte oder Unternehmen ohne spezielle Gegenleistung, um die sich im Marktprozess ergebende Einkommensverteilung zu korrigieren und eine gesellschaftlich gewollte Verteilung zu erreichen.

  23. Gliederung d. Gesamtausgaben des Staates

  24. Budget und Rechnungsabschluss Unter einem Budget(Voranschlag) versteht man den Finanzplan für eine bestimmte Periode. Es ist eine Gegenüberstellung von voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum. Ein Rechnungsabschluss(z.B. der Bundesrechnungsabschluss) enthält dagegen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Er betrachtet Einnahmen und Ausgaben im nachhinein.

  25. Budgetgrundsätze • Budgetgrundsätze • Verfassungsrechtliche Grundsätze des Haushaltsrechtes des Bundes • Einjährigkeit des Budgets • Bindung der Verwaltung an die einzelnen Budgetansätze: bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist eine bundesfinanzgesetzliche Ermächtigung erforderlich • Budgeteinheit: keine selbständigen Nebenhaushalte • Vollständigkeit: Alle Einnahmen und Ausgaben sind aufzunehmen • Bruttobudgetierung: getrennte Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben und Veranschlagung in voller Höhe • Öffentlichkeit

  26. Budgetkreislauf

  27. Budget In den seltensten Fällen werden bei einem Budget die Einnahmen genauso groß sein wie die Ausgaben. Sollte das trotzdem einmal der Fall sein, spricht man von einem ausgeglichenen Budget. Wenn die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, dann weist das Budget einen Überschussauf. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, dann spricht man von einem (Budget-) Defizit.

  28. Defizitbegriffe Überschuss Primärdefizit (Laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, ohne Zinsen) Nettodefizit (laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, inklusive Zinsen) Bruttodefizit (laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, inklusive Zinsen und Tilgungen der Bundsschuld) Defizit

  29. Brutto- und Nettodefizit Bruttodefizit Tilgungen Tilgungen Ausgaben einschl. Zinsen Nettodefizit Ausgaben einschl. Zinsen Einnahmen Einnahmen

  30. Budget 2004 Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO 4.582 Q:BMF Überschuss Primärüberschuss (Laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, ohne Zinsen) 3.430 54.423 Defizit Nettodefizit (laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, inklusive Zinsen) Bruttodefizit (laufende Einnahmen minus laufende Ausgaben, inklusive Zinsen und Tilgungen der Bundsschuld)

  31. Budget 2004 Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO Allgemeiner Haushalt Ausgleichs- haushalt Gesamt- haushalt Ausgaben 62.666 50.993 113.695 Einnahmen 59.236 54.423 113.695 Abgang 3.430 Überschuss 3.430 Q:BMF

  32. Budget 2004 Bundesvoranschlag 2004, in Mio. EURO Q:BMF Allgemeiner Haushalt Ausgleichs- haushalt Gesamt- haushalt Ausgaben 62.666 50.993 113.695 Einnahmen 59.236 54.423 113.695 Abgang 3.430 Überschuss 3.430 Nettodefizit - um diesen Betrag steigt die Staatsschuld Bruttodefizit - in dieser Höhe müssen neue Kredite aufgenommen werden Tilgungen Der Gesamthaushalt ist immer ausgeglichen

  33. Staatsverschuldung/Entwicklung

  34. Öffentliche Verschuldung pro Kopf

  35. Schuldendienst des Bundes

  36. Probleme durch wachsende Staatsschuld • Verringerung d. budgetären Handlungsspielraumes • Verdrängung privater Investitionen (starke Nachfrage nach Krediten treibt das Zinsniveau in die Höhe f.d. Unternehmen) • Belastung künftiger Generationen • Sanierung kann Einnahmen oder Ausgabenseitig vorgenommen werden! • Wachsende Staatsschuld bringt Probleme mit den EU-Konvergenzkriterien!

  37. Administratives und Maastricht - Defizit • Budgetdefizit • Unter dem Budgetdefizit des Bundes versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Budgeteinnahmen und den Budgetausgaben. Dieses Defizit, das in den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen ausgewiesen wird, nennt man »administratives« Defizit«. • Davon zu unterscheiden ist das so genannte Maastricht-Defizit, bei dessen Berechnung bestimmte Finanztransaktionen ausgeschieden werden. Dazu gehören vor allem die Zuführung und Auflösung von Rücklagen, die Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie der Verkauf und Erwerb von Beteiligungen. • Das Maastricht-Defizit ist das Gesamtstaatsdefizit und umfasst alle öffentlichen Budgets: • das Budget des Bundes • der Bundesfonds • der Länder und Gemeinden • der Sozialversicherungsträger

  38. Maastricht-Kriterien Nach diesen sogenannten Maastricht-Kriterien darf das Nettodefizit (also die Neuverschuldung) jährlich nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes ausmachen und die Staatsverschuldung eines Landes soll 60 % des BIP nicht übersteigen.

  39. Stabilitätspakt Streit um den Stabilitätspakt Die EU-Kommission lenkt im Streit um den Stabilitätspakt offenbar etwas ein. Zwar werde Brüssel, so EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer, an der Defizit-Grenze von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) fest halten. Allerdings könnte es, so Schreyer, eine Entschärfung des bestehenden Straf-Mechanismus geben, mit dem Defizitüberschreitungen geahndet werden. Die Mitgliedsstaaten bräuchten in schwierigen Situationen mehr Zeit, um zur Budgetdisziplin zurückzufinden. Q:Kurier

  40. Defizit ist nicht gleich Defizit • Wir unterscheiden zwischen einem strukturellen und einem konjunkturellen Defizit! • Beim strukturellen D. lebt der Staat einfach über seine Verhältnisse => schlechtes Defizit • Beim konjunkturellen D. ist die wirtschaftliche Lage generell schlecht und dem Staat fehlen Einnahmen ( z.B.: Mwst. weil weniger gekauft wird) er hat aber dadurch auch höhere Ausgaben ( höhere Arbeitslosenunterstützung). Hier sollte der Staat antizykl.reagieren! Das erhöht aber weiter das Defizit, würde aber die Konjunktur beleben! • Für EU-Kriterien sollte nur strukturelles Defizit maßgeblich sein, um den konjunkturpolitischen Spielraum der einzelnen Staaten zu erhalten!

  41. Konjunktur und Budget

  42. Komponenten des Defizits Konjunkturelles Defizit Investitions- ausgaben Strukturelles Defizit

  43. Konjunkturelles und strukturelles Defizit Defizit konjunkturelles Defizit strukturelles Defizit

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