1 / 34

Voraussetzungen für die Erlaubnis

Voraussetzungen für die Erlaubnis. Persönliche Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse Sachkunde (Prüfung oder sonst. Qualifikation) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Erlaubnisverfahren. § 34 d GewO: Versicherungsvermittler - Erlaubnispflicht, § 34 d Abs. 1

drake
Download Presentation

Voraussetzungen für die Erlaubnis

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Voraussetzungen für die Erlaubnis • Persönliche Zuverlässigkeit • Geordnete Vermögensverhältnisse • Sachkunde (Prüfung oder sonst. Qualifikation) • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

  2. Erlaubnisverfahren § 34 d GewO: Versicherungsvermittler - Erlaubnispflicht, § 34 d Abs. 1 - „ungebundener“ Versicherungsvermittler, d.h. Mehrfachagenten oder Makler - Erlaubnisbefreiung § 34 d Abs. 3 - Sog. Produktakzessorische Vermittler - Ausschließlichkeitsvertreter, § 34 d Abs. 4 - Bedarf keiner Erlaubnis bei Haftungsübernahme durch das VU § 34 e GewO: Versicherungsberater

  3. Erlaubnisverfahren • Erlaubnispflichtig ist der selbstständige Gewerbetreibende • Nicht erlaubnispflichtig sind • Nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler • Angestellte • Tippgeber

  4. Erlaubnisverfahren • Inhaber der Erlaubnis • Nätürliche Person • Kleingewerbetreibender • eingetragener Kaufmann • GbR: jeder geschäftsführende Gesellschafter • OHG: jeder geschäftsführende Gesellschafter • KG: persönlich haftender Gesellschafter • GmbH & Co. KG  GmbH • Ltd. & Co. KG  Ltd.

  5. Erlaubnisverfahren • Juristische Person • GmbH • Ltd. • AG (nicht der Vorstand) • Eingetragene Genossenschaft • Körperschaft des öffentlichen Rechts Achtung: bei juristischen Personen ist die Vertretungsbefugnis anhand des Registerauszugs (Handels- / Genossenschaftsregister) nachzuweisen

  6. Erlaubnisverfahren • Inhalt der Erlaubnis • Anzugeben ist, ob die Erlaubnis für Vertreter oder Makler • erteilt wird, § 34 d Abs. 1 Satz 3 • - Vertreter: Befugnis den Abschluss von Versicherungsverträgen zu • vermitteln • - Makler: zusätzlich die Befugnis, gewerbliche Kunden (nicht Verbraucher) • gegen ein gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten, § 34 d Abs. 1 Satz 4 • - => für Honorarberatung von Verbrauchern ist die Erlaubnis nach • § 34 e erforderlich

  7. Erlaubnisverfahren • Versagungsgründe, § 34 d Abs. 2 • Der Antragsteller • - besitzt nicht die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit • - lebt nicht in geordneten Vermögensverhältnissen • - kann den Nachweis der Haftpflichtversicherung nicht erbringen • - kann die notwendige Sachkunde nicht nachweisen

  8. Erlaubnisverfahren • Persönliche Zuverlässigkeit, § 34 d Abs. 2 Satz 1 • zu verneinen, wenn Tatsachen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen • Anhaltspunkte: • mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Steuerschulden, Verletzung • sozialversicherungsrechtlicher Pflichten • Gewerbeuntersagung, Widerruf/Rücknahme einer Erlaubnis • 2. Halbsatz: zu verneinen bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder Insolvenzstraftat in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung • gewerbebezogene Ordnungswidrigkeiten

  9. Erlaubnisverfahren • Nachweise für die persönliche Zuverlässigkeit • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde, geht direkt an die IHK) • zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt • Auszug aus Gewerbezentralregister Belegart 9 (zur Vorlage bei Behörden) • zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt • Bei juristischen Personen sind diese Unterlagen für alle vertretungsberechtigten Personen, der Gewerbezentral-registerauszug auch für die juristische Person beizubringen

  10. Erlaubnisverfahren Geordnete Vermögensverhältnisse, § 34 d Abs. 2 Nr. 2 Liegen in der Regel nicht vor • wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist • bei Eintrag in das Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts • nach § 26 Abs. 2 InsO • bei Eintragung in das Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts • nach § 915 ZPO

  11. Erlaubnisverfahren • Nachweise für geordnete Vermögensverhältnisse • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramts (Stadtkasse) • Bescheinigung des Insolvenzgerichts -> kein Insolvenzverfahren eröffnet • Keine Einträge im Schuldnerverzeichnis • Nur Original oder beglaubigte Kopien!

  12. Erlaubnisverfahren • Berufshaftpflichtversicherung, § 34 d Abs. 2 Nr. 3 • VSH - Versicherung • Mindestversicherungssumme 1 Mio. pro Versicherungsfall und 1,5 Mio. für alle • Versicherungsfälle eines Jahres • für das EU-Gebiet und die übrigen EWR-Staaten • (unabhängig von tatsächlicher Auslandstätigkeit) • Mit einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer vereinbart • Nachweis: durch Bescheinigung des VU • mittels abgestimmter Erklärung (Vordruck) – demnächst als Download auf der IHK Homepage

  13. Erlaubnisverfahren • Wegfall der Berufshaftpflichtversicherung • die Erlaubnis ist zu widerrufen und die Registrierung zu löschen • der Versicherer ist verpflichtet, der zuständigen IHK die Beendigung oder • Kündigung des Versicherungsvertrages unverzüglich mitzuteilen • (§ 10 Abs. 1 VersVermVO-E)

  14. Erlaubnisverfahren • Sachkundenachweis, § 34 d Abs. 2 Nr. 4 • Erfolgreich von der IHK abgelegte Sachkundeprüfung • Überversicherungsfachliche Grundlagen (insb. Bedarf, • Angebotsform, Leistungsumfang) • rechtliche Grundlagen • Kundenberatung • Entspricht dem Abschluss Versicherungsfachmann/-frau BWV

  15. Erlaubnisverfahren • Sachkundeprüfung bei IHK • In Kooperation mit BWV • Ein Prüfungsstandort in RLP (Koblenz) • Organisation durch geschäftsführende IHK Koblenz • Prüfungsablauf • schriftliche Prüfung (computergestützt; 160 Minuten) • mündliche Prüfung (situationsbezogenes Fachgespräch) • Bescheinigung über erfolgreich abgelegte Prüfung

  16. Erlaubnisverfahren • Bestandsschutz, § 1 Abs. 4 VersVermV-E • Keine Sachkunde bedürfen Personen, die seit dem 31.08.2000 • ununterbrochen selbstständig oder unselbstständig als • Versicherungsvermittler tätig waren, wenn sie bis 01.01.2009 die • Erlaubnis bzw. die Registereintragung beantragt haben. • Nachweis der Vermittlertätigkeit durch geeignete Mittel: z.B. Vorlage • der Gewerbeanzeige oder Provisionsabrechnungen oder • Arbeitsvertrag/-zeugnis

  17. Erlaubnisverfahren • Gleichgestellte Qualifikationen (1) • Versicherungskaufmann oder Kaufmann für Versicherung und Finanzen • Versicherungsfachwirt • Diplom-Betriebswirt / Bachelor / Master mit • Fachrichtung Versicherungen • Fachberater für Finanzdienstleistungen, wenn • nachgewiesen werden kann • Bank-/Sparkassenkaufmann + min. einjährige Berufserfahrung in • Versicherungsvermittlung • allg. kaufm. Ausbildung + min. zweijährige Berufserfahrung in • Versicherungsvermittlung • min. dreijährige Berufserfahrung in Versicherungsvermittlung

  18. Erlaubnisverfahren • Gleichgestellte Qualifikationen (2) • Fachwirt für Finanzberatung • Bankkaufmann + min. dreijährige Berufserfahrung in Versicherungsvermittlung • Investmentfondkaufmann + min. dreijährige Berufserfahrung in • Versicherungsvermittlung • Erfolgreich absolviertes Hochschulstudium oder Berufsakademie, wenn IHK • es anerkennt + in der Regel dreijährige Berufserfahrung in der • Versicherungsvermittlung • Übergangsregelung § 19 VersVermV-E: ein vor dem 01.01.2009 abgelegter Abschluss als Versicherungsfachmann des BWV steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleich

  19. Ausschließlichkeitsvertreter • § 34 d Abs. 4 • Keiner Erlaubnis bedarf ein Vermittler, wenn • er seine Tätigkeit unmittelbar im Auftrag eines oder mehrer VUs ausübt • durch das oder die VU für Ihn die uneingeschränkte Haftung aus seiner Vermittlertätigkeit übernommen wird • Es besteht aber Registrierungspflicht (§ 34 d Abs. 7)!

  20. Ausschließlichkeitsvertreter • § 34 d Abs. 4 • können wählen, ob sie • als Vermittler nach § 34 d Abs. 1 oder • als gebundene Vermittler nach § 34 d Abs. 4 vorgehen • bei § 34 d Abs. 4 muss das VU bereit sein, die uneingeschränkte • Haftung zu übernehmen • Doppelregistrierung ist nicht zulässig!

  21. Vermittlerregister • Allgemeines • Alle drei Arten von Vermittlern sind verpflichtet, sich in das Register • eintragen zu lassen, § 34 d Abs. 7 • jede IHK führt ein Register; die IHKs bedienen sich dabei des DIHK • als gemeinsamer Stelle, § 11 a • Internetbasiertes Register zur Darstellung der Versicherungsvermittlerdaten

  22. Vermittlerregister • Registrierungsverfahren • ungebundene und produktakzessorische Vermittler: auf Antrag des • Vermittlers bei der zuständigen IHK • Ausschließlichkeitsvertreter: auf Veranlassung der Vermittler mit • Datenübertragung durch das VU • Doppelregistrierung nicht möglich!

  23. Vermittlerregister • Zugang zum Vermittlerregister • uneingeschränkt für IHKs und DIHK • geschützter Bereich für die VUs in Bezug auf die von ihnen gemeldeten Vermittler • Eingeschränkter Zugang zur Recherche bzw. Validierung der öffentlich zugänglichen Daten der Vermittler (§ 7 VersVermV-E) • www.vermittlerregister.org • www.vermittlerregister.info

  24. Vermittlerregister Inhalt des Registers, § 5 VersVermV-E • Familien- und Geburtsname, Vorname sowie Firma • Geburtsdatum • Status des Vermittlers (Vertreter, Makler, Berater, etc.) • Juristische Person • Bezeichnung und Anschrift der Registerbehörde • EU/EWR-Staaten, in denen der Vermittler beabsichtigt tätig zu werden, • sowie ggf. Anschrift ausländischer Niederlassungen • Betriebliche Anschrift • Registernummer • Bei Ausschließlichkeitsvertretern das/die haftende(n) VU

  25. Vermittlerregister • Registerführung/-pflege, § 11 Abs. 2 und 3 • Auskünfte nur durch automatisierten Abruf über Internet oder • schriftlich durch die IHKs (gebührenpflichtig) • Unverzügliche Löschung der Daten bei • Gewerbeuntersagung (Mitteilungspflicht der Gewerbeämter) • Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis nach §§ 34 d, 34e oder der • Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 • - Beendigung der Zusammenarbeit von VU und Vermittler nach § 34d Abs. 4, § 80 Abs. 4 VAG

  26. Vermittlerregister • Aufsicht, Änderungen und Löschungen • jede relevante Änderung der Daten hat der Vermittler der IHK mitzuteilen • Aufsicht durch die IHK (reaktiv) • Änderungen bzgl. Berufshaftpflichtversicherung werden durch VU angezeigt, • gesetzliche Pflicht • Löschung der Registereintragung bei • rechtskräftiger Untersagung • rechtskräftige Rücknahme/Widerruf der Erlaubnis bzw. Befreiung • Mitteilung des VU über Beendigung des Vertrages mit gebundenem VV • Löschung wird VV mitgeteilt

  27. Übergangsregelung, § 156 • Wer vor dem 1. Januar 2007 Versicherungen vermittelt hat, bedarf bis zum 1. • Januar 2009 keiner Erlaubnis oder Registrierung • aber: Berufshaftpflichtversicherung muss ab dem 22. Mai 2007 bestehen • Wer nach dem 1. Januar 2007 seine gewerbliche Vermittlungstätigkeit • aufgenommen hat oder aufnimmt, muss am 22. Mai 2007 Erlaubnis und • Registrierungsnummer haben (wird bis 22. Juli 2007 nicht als Ordnungswidrigkeit • verfolgt; Vereinbarung der Behörden)

  28. Gebühren * Registrierung Einfache Registrierung 25,- € Registrierung von EU Staaten je 20,- € Änderungen der Registerdaten 30,- € … *Es gilt das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz

  29. Gebühren * Erlaubnisverfahren Erlaubniserteilung 250,- € Erlaubnis Versicherungsberater 50,- € Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler 150,- € *Es gilt das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz

  30. Gebühren * Sachkundeprüfung Gesamtprüfung 340,- € Wiederholungsprüfung 170,- € Rücktritt von der Prüfung 40,- € *Es gilt das jeweils aktuelle Gebührenverzeichnis der IHK Koblenz

  31. Achtung Die Versicherungsvermittlerverordnung wird voraussichtlich am 10. Mai 2007 vom Bundesrat verabschiedet. Bis dahin kann es noch zu Änderungen oder Abweichungen kommen. Erst nach der Veröffentlichung der Rechtsgrundlage können Anträge auf Registrierung und Erlaubniserteilung verbindlich Bearbeitet werden.

  32. Impressumspflicht • Pflichtangaben im Internet • Vorname Name • Hausanschrift (nicht Postfach) • Weitere Angaben je nach Rechtsform • Registernummer • registerführende IHK (Hausanschrift) • Siehe auch Merkblatt IHK Koblenz Internetimpressum

  33. Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen Angaben zur Person weitere Angaben je nach Rechtsform Neu: ladungsfähige Anschrift (Postanschrift nicht Postfach) Siehe auch Merkblatt IHK Koblenz Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

  34. Informationspflichten Gem. § 11 Nr. 4 der VersVermVO-E hat der Gewerbe treibende dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt die Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle mitzuteilen DIHK e.V. Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 0180 – 500 585 0 www.vermittlerregister.de

More Related